Kosten für betreutes Wohnen

Hi Heinz,

Hallo Romana

Es liegt ein Erbanteil seitens der Mutter vor.

Das ist von Dir nicht erwähnt worden.

Bei manchen Postern habe ich den Eindruck, ich kann schreiben
was ich will, deren Antworten werden immer so gestaltet sein,
dass die Antworten an mich möglichst negativ sich für mich
auswirken würden.

Ich wiederum sehe vielmehr die Gefahr darin, Deinen Namen
falsch zu
schreiben :wink:

So, wie sich jetzt die Situation darstellt, stellt sich die
Frage,
warum das Kind das Erbteil der Mutter nicht bezogen hat.

Wie denn konkret, bitte? Ein Viertel sich von der Immmobilie abschneiden und am eigenen Wohnort anbauen?

Bei

einem
allfälligen Erbverzicht hat das Kind Pech gehabt. Oder hätte der Vater das Haus verkaufen müssen, hätte er sie nicht ausbezahlen könnnen?

Klar, dass so eine Antwort kommen musste. :smile:

Gruss
Heinz

Ciao,
Romana

Hi Heinz,

Makler mögen auf Erfolgsbasis arbeiten, doch in der Regel wollen sie doch alle Exklusivverträge, oder? Ich kenne es wenigstens nicht anders. Wozu Geld für Werbung investieren, wenn dann ein Kollege etwas unterm Arsch verkauft? Die Frage ist für mich eher, ob es rechtens ist, einen Maklervertrag zwischen nur einem Erben und dem Makler zu machen, wenn von einer Erbengemeinschaft gewußt wird. Schließlich müssten Alle Beteiligten, gleich ob 2 oder 20 oder 200 einverstanden sein.

Ciao,
Romana

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Hi Wolfgang,

Hallo Romana!

Setze ich die bisher bekannten Bruchstücke der Schilderung
zusammen, ergibt sich folgende Gemengelage:

Ich gelobe Besserung. :smile:

Es gibt eine Erbengemeinschaft, bestehend aus einem älteren
Herrn, dem 75% der Immobilie gehören und seiner Tochter, die
Eigentümerin der restlichen 25% ist. Dabei hat natürlich kein
Mitglied der Erbengemeinschaft einen Anspruch darauf, daß der
jeweils andere auf seinen Anteil verzichtet und keiner kann
alleine nach Gutdünken über die Immobilie verfügen. Beschlüsse
haben gemeinsam zu erfolgen. Es scheint Einigkeit darüber zu
bestehen, die Immobilie zu verkaufen. Der Verkaufserlös wird
nach Anteilen der Erbengemeinschaft geteilt. Bis hierher kann
es innerhalb der Erbengemeinschaft keinen Streit geben, weil
alles haarklein in §§ 1922 ff BGB geregelt ist.

Ansprüche auf den Anspruch des jeweils anderen zu stellen ist auch nur eine einseitige Sache, die des Witwers. Ob die Immobilie verkauft wird oder nicht, ist dem Kind gleich, ist jedoch für die Gesamtsituation irrelevant. Tja, der Vater möchte jedoch, dass sein Kind auf die 25 % verzichtet, damit er sein betreutes Wohnen finanzieren kann. Ich weiß zwar nicht, was das Ganze kosten soll, doch es bleibt ein fader Beigeschmack, als würde dem Vater sein eigenes finanzielles Interesse über das Interesse des Wohles seiner Nachkommenschaft gehen. Kann natürlich auch nur falsch ankommen.

… eine Käuferin für’s Haus … der Preis entspricht höchstens 75 - 80 % des Baugrundes und die Immobilie selbst :wird dabei verschenkt.

Der Wert einer Immobilie ist genau der Preis, der sich am
Markt erzielen läßt. Mit realistischer Einschätzung der
regionalen Marktlage kann man zu einer brauchbaren Preisidee
kommen. Bei der Einschätzung helfen Zahlen über zeitnah
erzielte Preise vergleichbarer Objekte oder ein Wertgutachten.
Das sind aber immer nur Anhaltspunkte, denn einzig
entscheidend ist, was ein Käufer zu zahlen bereit ist. Dabei
kann es durchaus passieren, daß ein 40 oder 50 Jahre altes
08/15-Haus den Wert eines Grundstücks mindert, weil der
Aufwand, es auf zeitgemäßen Stand zu bringen, sich nicht lohnt
und man lieber neu baut. Es kann sich aber auch um ein
architektonisches Kleinod handeln, das erst den Reiz des
Grundstücks ausmacht. Mancher verfällt beim Anblick der
Bruchsteinwände mit gestampftem Lehmboden in Verzückung,
während sich ein anderer nur dafür interessiert, wie groß der
Caterpillar sein muß, um den ganzen Kram zusammen zu schieben.
Mancher Interessent erschrickt angesichts der großen alten
Bäume (die machen ja Dreck und sind beim Rasenmähen lästig),
während für einen anderen Interessenten die Bäume der Grund
für den Kaufwunsch sind. Idealerweise hat man also
realistische Preisvorstellungen und Zeit. Leute, die Zeitdruck
erzeugen, obwohl ein Angebot nicht im Bereich realistischer
Erwartung liegt, muß man auf den Topf setzen (nachdem man die
eigene Preisidee kritisch hinterfragt hat).

Du trittst in meine Fußstapfen mit der epischen Breite. :smile: Ja, ich weiß, und ich habe auch Ahnung was die Immobilie in etwa wert ist. Von daher kam ich auch auf den Prozentsatz der nur für das Grundstück ohne Berücksichtigung des Immobilienwertes geboten wurde.

Ich kenne den Immobilienhai, hatte selbst massive Verluste durch einen seiner Kollegen. In seinem :Kleingedruckten steht z.B. dass wenn die angedachte Verkaufssumme nicht zustande kommt…

Ich hatte selbst diesen Maklervertrag von ihm, den ich dann natürlich nicht unterschrieben hatte. Es laufen diverse Schweinereien in dieser unserer Welt ab, und die Makler die ich in dieser Region kenne, sind schon mit Vorsicht zu genießen. Beispielsweise wollte der Makler der für mich eine Immobilie veräußern wollte, nach einigen Monaten als er sie immer noch nicht verkauft hatte, keinen Kredit gewähren. Als er im Urlaub war, bekam ich dann diesen Kredit über einen Kollegen. Tja, doch dann wurde er zwar bewilligt, doch nicht ausbezahlt. Sie wollten mir die Pistole auf die Brust setzen, ich müsse erst einen Maklervertrag mit sklavischen Bedingungen unterzeichnen. Da reagierte ich natürlich gar nicht drauf. Tja, ich geriet zunehmend unter Druck, die Immobilie war mittlerweile über ein Jahr unbewohnt, was ja auch ein Verlustgeschäft war. Ergo, ab zum Anwalt und binnen einiger Stunden hatte ich das Geld auf dem Konto. Naja, dafür bekam ich vom Anwalt auch eine saftige Rechnung. Doof wenn man nicht weiß, dass sowas nach Brago abgerechnet wird. Aber man lernt ja dazu. :frowning: Und ich hatte Glück im Unglück auch eine gute Rechtschutzversicherung, die dann letztendlich die Kosten übernahm. Tja, indes dieser Immobilienmakler, der sich ja selbst als Profi bezeichnete, in über einem Jahr, diese Immobilie nicht verkaufen konnte, hatte ich sie in wenigen Wochen nur los. Tja… es wurde dann gemunkelt, sie hätten die Immobilie selbst gerne einkassiert. :smile: Naja, wie die Leute halt teils so reden. Ich finde es halt wenigstens mal sehr eigenartig, wenn ein Mensch vom Fach in über einem Jahr es nicht schafft eine Immobilie zu verkaufen bzw. das was er anbietet an die Baukosten ranreicht, und ich die da keine Ahnung hatte, sofort Interessenten an Land gezogen hatte. Ich denke nicht ein begnadetes Verkaufstalent in Sachen Immobilien zu sein, sicher nicht. Der Typ wollte mich einfach über den Tisch ziehen, denke ich.

Mooooment mal. Es handelt sich um einen Makler. Ein Makler ist
nichts weiter als ein Vermittler.

Mein Makler damals hatte mir gesagt, ich hätte z.B. den Maklervertrag der Person vererbt bekommen, von der ich eine Immobilie überschrieben bekommen hatte. :smile:Als ich da nicht zog, kam eben der Druck, ich müsse den Sklavenvertrag unterschreiben, bevor ich den Kredit überhaupt ausgezahlt bekommen sollte. Das ist natürlich nicht legal. Und ich hätte da was machen sollen. Doch ich mag mit diesen Leuten einfach nur nichts mehr zu tun haben.

Wenn der Makler ein

erfahrener, sachkundiger Mensch ist, kann man sich seine
Kenntnisse nutzbar machen, aber der Makler hat ansonsten
nichts zu melden. Es kann durchaus sein, daß ein Makler
unrealistische Preisvorstellungen korrigieren muß.

In diesem Fall hatte ich den Eindruck er gab einen etwas höheren Preis an, damit die Leute bei ihm unterschrieben, exklusiv sowieso, und wenn er mal die Unterschrift hatte, dann eben nach und nach, weil die Immobilien ja nicht zu verkaufen sind, der Hinweis auf das Kleingedruckte, dass man eben auch mit einem wesentlich niedrigeren Preis einverstanden sein müsse. Ob das rechtens ist oder nicht, wieviele Leute nehmen das hin? Genügend!

Sobald er

aber Zeitdruck ausübt,

Nö, da gibt es keinen Zeitdruck. Die Jungs werben halt nicht und der Druck kommt dann von den Menschen die erst verkaufen wollten und später verkaufen mussten, weil die Immobilie leerstehend kostete und nichts einbrachte. Da wird dann mit Dumpingpreisen angesetzt. Dabei wird dann natürlich eine Provision von 3,48 % vom Käufer und Verkäufer verlangt. Dafür muss eine alte Oma lange stricken.

Forderungen stellt, ohne daß ein

Verkauf zustande kam oder sich sonst in irgendeiner Weise
unangemessen benimmt, fliegt er raus. Die Verkäufer
entscheiden ganz alleine, ob sie einen Kaufpreis akzeptieren
oder nicht. Der Maklerlohn ist erst mit erfolgreichem Verkauf
verdient und fällig. Im vorliegenden Fall hätte ein Miterbe
der Erbengemeinschaft ohne Zustimmung des anderen Miterben den
Makler gar nicht beauftragen dürfen. Wenn der Makler Kenntnis
davon hatte,

Hatte er.

daß er nur mit einem Miterben ohne Zustimmung der

anderen Miterben spricht, ist vermutlich der Maklervertrag
sein Papier nicht wert.

Das genau wollte ich hören bzw. lesen. So denke ich mir das auch.

Das gilt übrigens auch, wenn im

Maklervertrag irgendwelche Sachen stehen, die die
Unerfahrenheit des Verkäufers ausnutzen. Aber das sollte ein
Anwalt klären.

Ja, sicherlich. Doch ich denke, die wenigsten wagen dort den Schritt zum Anwalt.

Bevor man an Advokaten denkt und Sachen veranstaltet, die
familiäre Verhältnisse nachhaltig vergiften, sind deutliche
Ansagen fällig. Sowas führt zwar zu Gegrummel, aber das
vergeht auch wieder. Also:

  • Die Erbengemeinschaft wird durch Verkauf des Erbes und
    Aufteilung des Erlöses aufgelöst
  • Alleingänge eines Miterben der Erbengemeinschaft kann es
    nicht geben
  • Bei Streit innerhalb der Erbengemeinschaft können die
    Beteiligten nur verlieren
  • Zeitdruck darf es nicht geben

Gibt es insofern schon als der Witwer möglichst bald umziehen möchte. Aber gut, da sollte es noch andere Zwischenlösungen geben.

  • Ein Wertgutachten von einem Gutachter (nicht von einem
    Makler) muß her
  • Falls ein Makler beauftragt wird, geschieht es gemeinsam,
    wobei es längerfristige Bindungen an einen Makler und
    Regelungen, die nur ihn allein zur Vermittlung berechtigen und
    unabhängig von der Vermittlung zur Fälligkeit irgendeiner
    Vergütung führen, nicht geben wird.

Wenn ein Makler so einen Vertrag verfaßt, was für diese Region üblich ist, hat das dann Rechtsgültigkeit oder nicht?

Für das ins Auge gefaßte betreute Wohnen muß eine Lösung her,
die im optimalen Fall aus laufenden Renteneinkünften
finanzierbar ist und bei der ein Immo-Verkaufserlös ganz oder
teilweise zur Deckung von einmalig entstehenden Kosten
verwendet wird. Es gibt inzwischen viele Beispiele, wo sich
ältere Herrschaften zusammentaten, ein geeignetes Wohnobjekt
kauften und eigenes Personal beschäftigen. Für den Einzelnen
ist das nicht bezahlbar, aber für z. B. ein halbes Dutzend
Leute ist es kein Problem, ein paar Halbtagskräfte zu
beschäftigen. Das geht natürlich nicht mit lauter dementen
Menschen, die rund um die Uhr Betreuung brauchen. Wenn es aber
hauptsächlich um Menschen mit altersbedingten körperlichen
Einschränkungen geht, funktioniert die Sache auch dann noch,
wenn ein Mitglied der Wohngemeinschaft intensivere Betreuung
braucht. Wenn die Unterkunft bezahlt ist und außer
Instandhaltung und Betriebskosten nichts anfällt, reichen
Durchschnittsrenten, um alle sorgenfrei leben zu lassen. Für
das Funktionieren einer Wohngemeinschaft muß es
gemeinschaftlich genutzte, aber auch nur dem einzelnen
Bewohner vorbehaltene Bereiche geben, die menschliche Chemie
muß stimmen und man braucht einen Vertrag, der im Streitfall
alles regelt. Funktionierende Alten-WGs gibt es inzwischen so
viele, daß sich brauchbare Beispiele auch für die
Vertragsgestaltung finden lassen werden. Ob solche Lösung in
Frage kommt, kann ich ohne Kenntnis des Gesundheitszustands
Deines Vaters und seiner Wünsche nicht beurteilen. Wenn Du
Deinem Vater hilfst, zu einer Lösung in der beschriebenen
Weise zu kommen (ich halte sie für menschengerechter und
hinsichtlich der Kosten für überschaubarer und transparenter
als jede Heimlösung und auch besser als Angebote, wo betreutes
Wohnen in großem Stil mit zentraler Verwaltung aufgezogen
wird), kannst Du immer noch entscheiden, ob es sinnvoll und
erforderlich ist, Deinen Anteil aus der Auflösung der
Erbengemeinschaft dazu zu geben.

Nachdem ich ein paar Menschen, nicht nur meine Oma, im Seniorenheim besucht hatte, möchte ich das niemanden zumuten. Klar, da gibt es unterschiedliche Qualitätsstufen, doch Gruftie-WG’s oder ein Mix von Alt und Jung finde ich - wenigstens für mich, auch wenn das hier nicht zählt - die sinnvollste Lösung.

Die Heime die ich kurz betrat waren teuer und die Leute wurden kaum beschäftigt bzw. immer mit den selben Dingen. Wer selbst nicht aktiv wurde, was gar nicht mal immer überhaupt gewünscht wurde, hatte Pech.

Hoffentlich schaffte ich diesmal, überall lauernde Tretminen
und Fettnäpfchen zu umgehen und Du bemerkst, daß Aussagen
nicht schon deshalb Blödsinn sein müssen, weil sie von mir
kommen.

Nee, dieses Mal kann ich mit Deinem Posting einiges anfangen und ich danke Dir dafür. Warum nicht gleich so und vor allem nicht immer so??? Grummel… doch noch ein Fettnäpfchen erwischt. :smile:

Eine weiße Friedensfahne schwenkend und mit besten Wünschen
für gutes Karma

Dein oder mein gutes Karma? Kannst ja auch was für Deines was tun. :smile:

Gruß
Wolfgang

Ciao,
Romana

Hi Steffi,

das wollte ich wohl lesen. Labsal für meine Seele. Natürlich werden die wenigsten Leute nein sagen, wenn man ihnen Geld anbietet. Doch das Drumherum, eine Immobilie reichlich unter Wert zu verscherbeln und für das eigene Kind bleibt ungefragt nichts übrig, finde ich nicht okay.

Derweil es nicht mal primär ums Geld gegangen wäre. Geld kommt und Geld geht. Wenn es sein soll, dann verzichtet man hier und bekommt von dort doppelt so viel geschenkt. Wenn es so sein soll, dass man reich wird (an materiellen Gütern), dann wird das auch passieren, ohne dass man sich Geld unter die Pranken reißen muss.

Ciao,
Romana

  • Falls ein Makler beauftragt wird, geschieht es gemeinsam,
    wobei es längerfristige Bindungen an einen Makler und
    Regelungen, die nur ihn allein zur Vermittlung berechtigen und
    unabhängig von der Vermittlung zur Fälligkeit irgendeiner
    Vergütung führen, nicht geben wird.

Wenn ein Makler so einen Vertrag verfaßt, was für diese Region
üblich ist, hat das dann Rechtsgültigkeit oder nicht?

Es herrscht Vertragsfreiheit, soweit nicht bestehende Gesetze verletzt werden oder Sittenwidrigkeit vorliegt. Deshalb kann man mit dem Makler frei vereinbaren, was man eben möchte. Der Vertrag über den Verkauf einer Immobilie muß aber von einem Notar beurkundet werden, andernfalls wäre er nichtig.

Kannst ja auch was für Deines was tun. :smile:

Ja, Ramona, mach ich.

Gruß
Wolfgang

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Kannst ja auch was für Deines was tun. :smile:
Ja, Ramona, mach ich.

Und was soll das nun? Nenn’ mich humorlos, doch was soll das, Namen zu verbuchseln? Einfach nur weil’s schee ist, weil es Spass macht andere zu ärgern, wobei das in diesem Fall an mir vorüberging… Ich verstehe es nicht, nicht meine Welt. Und da war sie wieder die Infantilität.

Gruß
Wolfgang

Ciao,
Romana

Hi Romana,

Ist dem so? Ein Elternteil stirbt und der Witwe als auch das
Kind erben je zur Hälfte.

Wenn ein sog. „Berliner Testament“ gemacht wurde, ist dem nicht so. Da erbt der verstorbenebleibende Ehepartner alles und das Kind hat erst Anspruch auf ein Erbe, wenn auch der zweite Elternteil stirbt.

Gruß,

Anja

Auch Hi,

betreutes Wohnen kostet monatlich zwischen 800 € (36 qm, 1 Zi. Küche, Bad, warm, Hausnotruf, Freizeitprogramm)jedoch keine Pflegeleistungen, kein Wäscheservice, kein Reinigungsservice, ohne Mahlzeiten und sonstige Nebenkosten (Telefon, TV usw.) und 1.100 € (2 1/2 Zimmer, Terrasse, PKW-Stellplatz TG) Sonstiges wie oben.
Mittelgroße Stadt 65.000 Einwohner, Träger: Rotes Kreuz

Wie würdet Ihr als Kind reagieren, würde ein Elternteil Euch
bitten in diesem Zusammenhang auf das Erbe zu verzichten,
damit dieses Elternteil in betreutes Wohnen gehen kann?

Diese Frage muss jeder für sich allein beantworten.

Also wenn mein alter Herr in seinem Haus allein nicht mehr klarkommt, so kann ich ihn zu mir nehmen um mein Erbe zu schonen oder ich bin froh, dass es das betreute Wohnen gibt, wo er sich noch ein Stück Eigenständigkeit bewahren kann bzw. vielleicht auch nur die Illusion davon.

Welche Alternative - ausser betreutes Wohnen - hat Dein Vater?

Grüße
Mara

Hallo Romana

Klar, dass so eine Antwort kommen musste. :smile:

Es scheint keinen Sinn zu haben, Dir in irgendeiner Form zu antworten.

Und tschüss
Heinz

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