Kosten für betreutes Wohnen

Hi,

wer weiß welche Kosten in etwa für betreutes Wohnen (65jähriger Mann in Dialyse) anfallen (Land, Kleinstadt, mittelgroße Stadt)?

Wie würdet Ihr als Kind reagieren, würde ein Elternteil Euch bitten in diesem Zusammenhang auf das Erbe zu verzichten, damit dieses Elternteil in betreutes Wohnen gehen kann?

Danke und ciao,
Romana

Hallo Romana!

Wie würdet Ihr als Kind reagieren, würde ein Elternteil Euch
bitten in diesem Zusammenhang auf das Erbe zu verzichten,
damit dieses Elternteil in betreutes Wohnen gehen kann?

Solange ein Erblasser lebt, gibt es nichts zu erben und er verfügt nach eigenem Ermessen über seine Vermögenswerte, ohne zukünftige Erben um Genehmigung bitten zu müssen.

Vermutlich weißt Du das aber selbst und es geht um das Gefühl/den Wunsch eines alten Menschen, seinen Nachkommen Materielles zu hinterlassen und dafür zu Lebzeiten Verzicht üben zu müssen. Es ist gut - und mehr kann man nicht vermitteln - daß materielle Werte vorhanden sind, die sich einsetzen lassen, um Hilfebedürftigkeit zu finanzieren.

Gruß
Wolfgang

Hallo Romana

Wie würdet Ihr als Kind reagieren, würde ein Elternteil Euch
bitten in diesem Zusammenhang auf das Erbe zu verzichten,
damit dieses Elternteil in betreutes Wohnen gehen kann?

Das ist kein Verzicht, Romana, es ist ganz einfach so, dass jeder das
Recht hat, das „Geld seiner Erben“ auszugeben.
Alles andere ist indiskutabel, wenn nicht gar unverschämt und
rücksichtslos.

Gruss
Heinz

Hallo Romana!

Hi Wolfgang,

Wie würdet Ihr als Kind reagieren, würde ein Elternteil Euch
bitten in diesem Zusammenhang auf das Erbe zu verzichten,
damit dieses Elternteil in betreutes Wohnen gehen kann?

Solange ein Erblasser lebt, gibt es nichts zu erben und er
verfügt nach eigenem Ermessen über seine Vermögenswerte, ohne
zukünftige Erben um Genehmigung bitten zu müssen.

Ist dem so? Ein Elternteil stirbt und der Witwe als auch das Kind erben je zur Hälfte. Dann darf Deiner Meinung nach der Witwer über die ganze Hinterlassenschaft ohne Rücksprache verfügen? Allerdings habe ich mich an Deine Antworten gewöhnt. :smile:

Vermutlich weißt Du das aber selbst und es geht um das
Gefühl/den Wunsch eines alten Menschen, seinen Nachkommen
Materielles zu hinterlassen und dafür zu Lebzeiten Verzicht
üben zu müssen. Es ist gut - und mehr kann man nicht
vermitteln - daß materielle Werte vorhanden sind, die sich
einsetzen lassen, um Hilfebedürftigkeit zu finanzieren.

Tja, das ist der bzw. ein Punkt. Fakt ist, dass sich dieser Mensch gerade von einem Immobilienmakler über’s Ohr hauen lässt. Es hieß, Kind müsse dem Verkauf zustimmen, sonst habe der Vater eine Abstandszahlung zu leisten. Ärgerlich ist hier, dass die Wahl gar keine Wahl ist sondern Miterbin vor vollendete Tatsachen gestellt wird.

Kann bitte wer noch die Frage beantworten, was betreutes Wohnen durchschnittlich kostet? Bzw. was wenn jemand über keine eigenen finanziellen Mittel mehr verfügt?

Danke und ciao,
Romana

Gruß
Wolfgang

Hi Heinz,

Du findest also das Kind unverschämt. Weshalb? Es liegt ein Erbanteil seitens der Mutter vor. Soll sie darauf verzichten wie vom Vater gebeten oder hattest Du das nur missverstanden? Bei manchen Postern habe ich den Eindruck, ich kann schreiben was ich will, deren Antworten werden immer so gestaltet sein, dass die Antworten an mich möglichst negativ sich für mich auswirken würden.

Ciao,
Romana

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Ist dem so? Ein Elternteil stirbt und der Witwe als auch das
Kind erben je zur Hälfte. Dann darf Deiner Meinung nach der
Witwer über die ganze Hinterlassenschaft ohne Rücksprache
verfügen?

Nein! Sind wir uns einig, daß der Sachverhalt vorher anders klang?

Allerdings habe ich mich an Deine Antworten gewöhnt. :smile:

Die Gewöhnungsbedürftigkeit beruht vermutlich auf Gegenseitigkeit? :smile:

Gruß
Wolfgang

Hallo Romana!

Du findest also das Kind unverschämt. Weshalb? Es liegt ein
Erbanteil seitens der Mutter vor. Soll sie darauf verzichten
wie vom Vater gebeten oder hattest Du das nur missverstanden?
Bei manchen Postern habe ich den Eindruck, ich kann schreiben
was ich will…

Liegt ganz klar am schlechten Karma :smile:
Dem Ursprungsposting war nicht zu entnehmen, daß es schon vorher einen Erbfall gab.

Gruß
Wolfgang

Hallo!

Hi,

Ist dem so? Ein Elternteil stirbt und der Witwe als auch das
Kind erben je zur Hälfte. Dann darf Deiner Meinung nach der
Witwer über die ganze Hinterlassenschaft ohne Rücksprache
verfügen?

Nein! Sind wir uns einig, daß der Sachverhalt vorher anders
klang?

Es klang so wie Du es für Dich klingen lassen wolltest. Richtig ist, dass ich nicht explzit geschrieben hatte, dass ein Elternteil verstorben ist und dass auf diesen Anteil verzichtet werden soll. Für mich war das selbstverständlich so, denn sonst hätte ich ja auch nicht von Erbschaft geschrieben. Also, hätte man, hättest Du, auch mal nachfragen können? Nö… bei Deinen Antworten ist es immer (kann mich an keine Ausnahme erinnern) in der ich die Arschkarte von Dir bekommen. Wieso nur erlebe ich Dich immer so? :smile:

Doch gleich wie es geklungen hat, wie ist denn nun dazu Deine Antwort? ::smile: Unverändert oder schreibst Du nur, wenn ich die Arschkarte von Dir kriege?

Allerdings habe ich mich an Deine Antworten gewöhnt. :smile:

Die Gewöhnungsbedürftigkeit beruht vermutlich auf
Gegenseitigkeit? :smile:

Nicht lesen, nicht antworten und Du musst Dich an nix gewöhnen. :smile:)

Gruß
Wolfgang

Ciao,
Romana

Hallo,

du fährst bestimmt besser, wenn du in deine Fragen die relevanten Informationen einfließen lässt.

Wenn es so ist, dass dem Witwer 3/4 des Hauses (es geht ja wohl um eine Immobilie) gehört und dem Kind 1/2 (das wäre der „normale“ Fall, wenn es 1 Kind gab und das Haus vorher zu beiden Teilen den Eltern gehört hat), dann sind Vater und Kind eine Erbengemeinschaft.
Soweit ich weiß, muss derjenige, der dann das Haus behalten will, den anderen auszahlen, d.h. ihm anteilsmäßig den Marktwert auszahlen. Kann er das nicht, wird das Objekt veräußert und der Erlös aufgeteilt.
Mit seinem 3/4 Anteil kann der Vater dann tatsächlich machen, was er will. Das Kind mit seinem übrigens auch.

Genaue Aussagen bekommst du im Rechtsbrett.

Gruß
Elke

moin,
das betreute wohnen kostet die wohnung PLUS die pflege.
die pflege kann sein:

a. ein professioneller pflegedienst zu ca eur 40,. pro stunde
b. ein deal mit einer osteuropaerin zu ca 500 im monat

bei zuteilung einer pflegestufe wird da ein teil dieser kosten uebernommen.

wenn das geld nicht reicht, dann geht man zum sozialamt - das wiederum geht an die kinder/erben.
gruss
khs

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Romana!

Wie würdet Ihr als Kind reagieren, würde ein Elternteil Euch
bitten in diesem Zusammenhang auf das Erbe zu verzichten,
damit dieses Elternteil in betreutes Wohnen gehen kann?

Nun sei nicht gleich sauer, Wolfgang hat auf die ursprüngliche Frage geantwortet, aus der der Sachverhalt tatsächlich nicht klar hervorging. Und es ist auch jetzt noch unklar, ob es sich um flüssige Mittel handelt oder etwa eine Immobilie.

Grundsätzlich ist ein Erbe erst dann vorhanden, wenn der Erblasser verstirbt. Außerdem kann jeder sein Vermögen in der Weise verbrauchen, wie er es möchte.

Allerdings wird bei Bedürftigkeit in der Tat so verfahren, dass zunächst eigenes Vermögen aufgebraucht wird. Das kann dazu führen, dass auch Festwerte aufgelöst werden müssen (Haus verkaufen z.B.). Wenn dem Bedürftigen das Haus nur zum Teil gehört - Erbengemeinschaft - muß diese Gemeinschaft sich einigen - entweder auszahlen oder versteigern und den Erlös teilen.
Reicht es dann immer noch nicht, wird das Sozialamt an die Kinder herantreten.

Gruß
Eckard

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Hi Elke,

soweit war es klar, doch der Vater möchte, dass das Kind auf ihr Viertel Erbanteil (50% / 50 % Eltern, Mutter tot, sprich bei einem Kind 75 % / 25 %. verzichtet, weil er das Geld für betreutes Wohnen verwenden will.

Es wurde zwar gefragt, doch gleichzeitig wurde mitgeteilt, würde er nicht verkaufen, so müsste er dem Immobilienmakler, der ein unseriöser Typ ist, eine Abstandszahlung leisten. Die Frage ist, wenn der Immoblienmakler weiß, dass es am Objekt noch eine Mitbesitzerin gibt, er dann mit dem wenn auch Haupterben, allein einen Maklervertrag machen darf? Okay, für’s Rechtsbrett.

Ärgerlich finde ich hier, eine Frage die gar keine wirkliche Frage ist, sondern eher einem Stellen vor vollendete Tatsachen gleichkommt.

Überdies will der Immobilienmakler weit unter Wert verkaufen. Ich kenne den Burschen. Ich sollte bei ihm auch mal einen Maklervertrag unterschreiben. Die Summe war ordentlich, doch im Kleingedruckten stand dann, dass ich auch mit einer wesentlich geringeren Verkaufssumme mich einverstanden geben müsse. Und das was er bzw. andere Makler an Käufern boten, war weit unter Marktwert.

Sogesehen verstehe ich nicht, wie einerseits es so sehr ums Geld geht, das Kind verzichten soll, indes dem Immobilienmakler, das Geld in den Rachen geworfen wird. Der Verlust ist ohne Übertreibung mindestens 20 - 25 %.

Wieso dann z.B. nicht in Eigenregie das Haus verkaufen und dann dem Kind seinen Anteil auszahlen? Oder das ganze Geld für sich verwenden? So passt es für mich einfach nicht. Wie schon geschrieben, das Kind soll verzichten, doch dem Immobilienmakler wird das Geld reingeschoben.

Leider hatte ich durch ihn bzw. einen Kollegen von ihm auch an die +/- 100000 Verlust und ich hatte immerhin noch 50000 mehr bekommen als sie mir hätten maximal bieten wollen. Also, die Burschen sind echt Abzocker. Die haben es fast drauf, dass man ihnen noch Geld dafür zahlt, dass sie einem ein Haus abnehmen.

Umso unverständlicher wird, dass so ein Immobilienmakler einen Auftrag für eine Immobilie erhält und das Kind leer ausgehen soll, finde ich. Doch viel enttäuschender finde ich, dass ein Vater sein Kind hier vor mehr oder weniger vollendete Tatsachen stellt. Das Kind braucht ja nichts, was der Vater ganz genau weiß, doch Hauptsache ist, dass er Geld für seinen Lebensabend bekommt und zwar auch noch das Geld das eigentlich von seiner Schwiegermutter kam und zu dem er selbst nichts beigetragen hat. Was hinterlässt ein Vater? Es muss nicht Geld sein, doch ich sehe hier einen Mann, der nur sieht was er braucht ohne mal einen Blick darauf werfen zu wollen / können, was möglicherweise sein Kind brauchen könnte.

Ciao,
Romana

Hallo Romana,

Wie würdet Ihr als Kind reagieren, würde ein Elternteil Euch
bitten in diesem Zusammenhang auf das Erbe zu verzichten,

Vater und Kind haben beide ein Erbteil von der Mutter. Das ist erst mal jedem seins. Ich (und auch das Gesetz) sehe es erst mal als selbstverständlich, daß der Vater sein eigenes Vermögen und das Erbteil seiner Frau verbraucht, wozu das Vermögen evtl. erst mal in bare Münze verwandelt werden muß. Erst dann entsteht real deine Frage. Für mich persönlich hinge das vom langjährigen Verhältnis zwischen Vater und Kind ab. Es gibt Kinder, für die war der Vater (oder die Mutter) schon zu Kinderzeiten eine Last oder real nicht vorhanden, wie sollen sie sich jetzt dem Vater (der Mutter) gegenüber verantwortlich fühlen oder aus Liebe für ihn sorgen wollen? Nur das Gesetz schert sich nicht um solche Verhältnisse und Gefühle. Ist das Vermögen einschl. Erbe des Vaters aufgebraucht, wird das Vermögen der Kinder herangezogen. Allerdings kann es evtl. günstiger für dich sein vom Sozialamt zur Kasse gebeten zu werden, als direkt von deinem Erbteil zu zahlen. Da solltest du dich erkundigen wieviel du zahlen müßtest und ob das auch für betreutes Wohnen gilt.
Wenn ein Kind aus Liebe, Dankbarkeit, Verantwortung mehr von seinem Erbe für die alten Eltern hergibt als es das gesetzlich muß, finde ich das super und gute Eltern haben das auch verdient. Aber man darf nicht vergessen, daß das Kind noch viele Jahre vor sich hat, in denen es möglichst aus eigener Kraft sein Leben finanzieren muß. So ist die Entscheidung und auch die Fallbeurteilung sehr von der Größenordnung des Geldes abhängig.
Ohne Internas des Falles zu kennen, kann ich konkret keine fundierte Meinung sagen.

Hi Eckard,

das mit Wolfgang ist was Spezielles und gleich was ich nun bewußt oder unbewußt weggelassen hatte, bei seinen Antworten habe ich stets die Arschkarte.

Es geht sozusagen um eine Erbengemeinschaft bei der der Vater / Witwer selbstverständlich davon ausgeht, dass die Tochter auf ihren Anteil (Mutter) verzichtet, weil sonst müsse er ja an den Immobilienhai was zahlen.

Es geht sicherlich auch ums Geld, doch beileibe nicht nur. Wie würdest Du es empfinden, würdest Du vor vollendete Tatsachen gestellt werden, es müsse verkauft werden, weil sonst muss ein Familienmitglied noch mehr Verluste (Zahlung an den Immohai) berappen? Da ist keine Rede von Absprache, sondern es wurde einfach so recht einseitig beschlossen.

Überdies geht dieser Vater davon aus was er braucht, was er will. Mit keinem Wort wird nachgefragt, was das Kind (finanziell) brauchen könnte. Tja… finde ich persönlich nicht sehr motivierend.

Und wie schon erwähnt, der Immohai ist ein Abzocker. Umso weniger verständlich ist es, wenn es ums Geld geht, nicht versucht wurde selbst die Immobilie zu verkaufen bzw. im Vorfeld sich mit dem Kind zu besprechen?! Kind braucht kein Geld, doch dem Immohai wird es in den Rachen geworfen. Da passt für mich was nicht.

Ciao,
Romana

Hi Steffi,

Hallo Romana,

Wie würdet Ihr als Kind reagieren, würde ein Elternteil Euch
bitten in diesem Zusammenhang auf das Erbe zu verzichten,

Vater und Kind haben beide ein Erbteil von der Mutter. Das ist
erst mal jedem seins.

Der Witwer bzw. Vater meint, dass die Tochter auf ihren Erbteil von der Mutter verzichten soll. Von Gesetzes wegen mag zwar dem Kind ein Viertel zu stehen. Moralisch? Wie dem auch sei, der Vater fragt obzwar er schon entschieden hat, dass das Kind das Geld ihm zu 100 % überlassen müsse. Denn wenn nicht, muss er ja dem Immobilienhai was zahlen.

Ich (und auch das Gesetz) sehe es erst

mal als selbstverständlich, daß der Vater sein eigenes
Vermögen und das Erbteil seiner Frau verbraucht, wozu das
Vermögen evtl. erst mal in bare Münze verwandelt werden muß.

Letzteres ist auch gewünscht, da die Immobilie aus mehreren Gründen veräußert werden soll.

Erst dann entsteht real deine Frage.

Nein, denn der Witwer möchte binnen 10 Tagen eine Antwort, er habe eine Käuferin für’s Haus. Allerdings wie schon anderswo hier geschrieben, der Preis entspricht höchstens 75 - 80 % des Baugrundes und die Immobilie selbst wird dabei verschenkt. Ich kenne den Immobilienhai, hatte selbst massive Verluste durch einen seiner Kollegen. In seinem Kleingedruckten steht z.B. dass wenn die angedachte Verkaufssumme nicht zustande kommt (die durchaus noch gut klingt) der Verkäufer auch bereit sein muss, zu einem wesentlich geringeren Wert die Immobilie zu verkaufen.

Für mich persönlich hinge

das vom langjährigen Verhältnis zwischen Vater und Kind ab. Es
gibt Kinder, für die war der Vater (oder die Mutter) schon zu
Kinderzeiten eine Last oder real nicht vorhanden, wie sollen
sie sich jetzt dem Vater (der Mutter) gegenüber verantwortlich
fühlen oder aus Liebe für ihn sorgen wollen? Nur das Gesetz
schert sich nicht um solche Verhältnisse und Gefühle. Ist das
Vermögen einschl. Erbe des Vaters aufgebraucht, wird das
Vermögen der Kinder herangezogen. Allerdings kann es evtl.
günstiger für dich sein vom Sozialamt zur Kasse gebeten zu
werden, als direkt von deinem Erbteil zu zahlen. Da solltest
du dich erkundigen wieviel du zahlen müßtest und ob das auch
für betreutes Wohnen gilt.
Wenn ein Kind aus Liebe, Dankbarkeit, Verantwortung mehr von
seinem Erbe für die alten Eltern hergibt als es das gesetzlich
muß, finde ich das super und gute Eltern haben das auch
verdient. Aber man darf nicht vergessen, daß das Kind noch
viele Jahre vor sich hat, in denen es möglichst aus eigener
Kraft sein Leben finanzieren muß. So ist die Entscheidung und
auch die Fallbeurteilung sehr von der Größenordnung des Geldes
abhängig.
Ohne Internas des Falles zu kennen, kann ich konkret keine
fundierte Meinung sagen.

Danke, das ist doch schon mal etwas. Geld ist sicherlich ein Thema hier, doch im Grunde fürwahr nicht das Hauptthema. Ein Witwer / Vater beauftragt einen Immobilienmakler eine Immoblie zu veräußern ohne den anderen Part in der Erbengemeinschaft zu fragen. Ich weiß nicht, ob hier eine Selbstverständlichkeit vorausgesetzt wird. Doch es geht hier scheinbar nur darum, was der Witwer braucht ohne überhaupt in Erwängung zu ziehen mal zu fragen, was sein Kind (finanziell) brauchen könnte?!

Das Kind soll verzichten, weil der Vater wohl Angst hat, das Geld könnte ihm bis zum Lebensende nicht reichen, doch recht gedankenlos wird das Geld dem Immobilienhai in den Rachen gestopft.

Gut, danke.

Ciao,
Romana

Hallo Romana

Es liegt ein Erbanteil seitens der Mutter vor.

Das ist von Dir nicht erwähnt worden.

Bei manchen Postern habe ich den Eindruck, ich kann schreiben
was ich will, deren Antworten werden immer so gestaltet sein,
dass die Antworten an mich möglichst negativ sich für mich
auswirken würden.

Ich wiederum sehe vielmehr die Gefahr darin, Deinen Namen falsch zu
schreiben :wink:

So, wie sich jetzt die Situation darstellt, stellt sich die Frage,
warum das Kind das Erbteil der Mutter nicht bezogen hat. Bei einem
allfälligen Erbverzicht hat das Kind Pech gehabt.

Gruss
Heinz

Hallo Romana

Leider verstehe ich nicht alles, was Du schreibst. Das ist alles ein
wenig verwirrend.
Normalerweise arbeiten Makler auf Erfolgsprovision. Abstandszahlungen
sind höchstens nachvollziehbar, wenn ein Exklusivvertrag geschlossen
wurde.

Meine Empfehlung: Nimm Dir einen Anwalt und informiere Deinen Vater
vorher davon. Erkläre Deinem Vater, dass es nicht gegen ihn, sondern
gegen den Makler geht.

Viel Glück
Heinz

1 Like

Hallo Romana,

durch Erbe gehört die Immobilie Vater und Kind. Gesetzlich sind sie nur zusammen handlungsbefugt. Handelt der Vater allein, könnte das Kind letztlich klagen (Rechtsfragen-Brett).

Für das Kind wäre es finanziell günstiger, das das Erbe um den Makleranteil geschmälert wird, als ganz zu verzichten, denn der %-Anteil steht dem Kind natürlich auch nach dem Verkauf zu. Ich habe den Eindruck, daß der Vater das nicht so sieht, sondern „entweder du gibst deinen Anteil“ oder „ich verkaufe und nehme dann alles“. Oder wie?

Und moralisch? Ich finde es nicht richtig vom Vater so zu verlangen. Wenn Vater und Kind sich nahestehen und man bei der Beratung zu dieser Möglichkeit kommt und gemeinsam eine Entscheidung trifft wär’s ok.
Ist für mich eine Frage der Art und Weise, nicht des eigentlichen Inhalts.

Gruß Steffi

Hallo Romana!

Setze ich die bisher bekannten Bruchstücke der Schilderung zusammen, ergibt sich folgende Gemengelage:

Es gibt eine Erbengemeinschaft, bestehend aus einem älteren Herrn, dem 75% der Immobilie gehören und seiner Tochter, die Eigentümerin der restlichen 25% ist. Dabei hat natürlich kein Mitglied der Erbengemeinschaft einen Anspruch darauf, daß der jeweils andere auf seinen Anteil verzichtet und keiner kann alleine nach Gutdünken über die Immobilie verfügen. Beschlüsse haben gemeinsam zu erfolgen. Es scheint Einigkeit darüber zu bestehen, die Immobilie zu verkaufen. Der Verkaufserlös wird nach Anteilen der Erbengemeinschaft geteilt. Bis hierher kann es innerhalb der Erbengemeinschaft keinen Streit geben, weil alles haarklein in §§ 1922 ff BGB geregelt ist.

… eine Käuferin für’s Haus … der Preis entspricht höchstens 75 - 80 % des Baugrundes und die Immobilie selbst :wird dabei verschenkt.

Der Wert einer Immobilie ist genau der Preis, der sich am Markt erzielen läßt. Mit realistischer Einschätzung der regionalen Marktlage kann man zu einer brauchbaren Preisidee kommen. Bei der Einschätzung helfen Zahlen über zeitnah erzielte Preise vergleichbarer Objekte oder ein Wertgutachten. Das sind aber immer nur Anhaltspunkte, denn einzig entscheidend ist, was ein Käufer zu zahlen bereit ist. Dabei kann es durchaus passieren, daß ein 40 oder 50 Jahre altes 08/15-Haus den Wert eines Grundstücks mindert, weil der Aufwand, es auf zeitgemäßen Stand zu bringen, sich nicht lohnt und man lieber neu baut. Es kann sich aber auch um ein architektonisches Kleinod handeln, das erst den Reiz des Grundstücks ausmacht. Mancher verfällt beim Anblick der Bruchsteinwände mit gestampftem Lehmboden in Verzückung, während sich ein anderer nur dafür interessiert, wie groß der Caterpillar sein muß, um den ganzen Kram zusammen zu schieben. Mancher Interessent erschrickt angesichts der großen alten Bäume (die machen ja Dreck und sind beim Rasenmähen lästig), während für einen anderen Interessenten die Bäume der Grund für den Kaufwunsch sind. Idealerweise hat man also realistische Preisvorstellungen und Zeit. Leute, die Zeitdruck erzeugen, obwohl ein Angebot nicht im Bereich realistischer Erwartung liegt, muß man auf den Topf setzen (nachdem man die eigene Preisidee kritisch hinterfragt hat).

Ich kenne den Immobilienhai, hatte selbst massive Verluste durch einen seiner Kollegen. In seinem :Kleingedruckten steht z.B. dass wenn die angedachte Verkaufssumme nicht zustande kommt…

Mooooment mal. Es handelt sich um einen Makler. Ein Makler ist nichts weiter als ein Vermittler. Wenn der Makler ein erfahrener, sachkundiger Mensch ist, kann man sich seine Kenntnisse nutzbar machen, aber der Makler hat ansonsten nichts zu melden. Es kann durchaus sein, daß ein Makler unrealistische Preisvorstellungen korrigieren muß. Sobald er aber Zeitdruck ausübt, Forderungen stellt, ohne daß ein Verkauf zustande kam oder sich sonst in irgendeiner Weise unangemessen benimmt, fliegt er raus. Die Verkäufer entscheiden ganz alleine, ob sie einen Kaufpreis akzeptieren oder nicht. Der Maklerlohn ist erst mit erfolgreichem Verkauf verdient und fällig. Im vorliegenden Fall hätte ein Miterbe der Erbengemeinschaft ohne Zustimmung des anderen Miterben den Makler gar nicht beauftragen dürfen. Wenn der Makler Kenntnis davon hatte, daß er nur mit einem Miterben ohne Zustimmung der anderen Miterben spricht, ist vermutlich der Maklervertrag sein Papier nicht wert. Das gilt übrigens auch, wenn im Maklervertrag irgendwelche Sachen stehen, die die Unerfahrenheit des Verkäufers ausnutzen. Aber das sollte ein Anwalt klären.

Bevor man an Advokaten denkt und Sachen veranstaltet, die familiäre Verhältnisse nachhaltig vergiften, sind deutliche Ansagen fällig. Sowas führt zwar zu Gegrummel, aber das vergeht auch wieder. Also:

  • Die Erbengemeinschaft wird durch Verkauf des Erbes und Aufteilung des Erlöses aufgelöst
  • Alleingänge eines Miterben der Erbengemeinschaft kann es nicht geben
  • Bei Streit innerhalb der Erbengemeinschaft können die Beteiligten nur verlieren
  • Zeitdruck darf es nicht geben
  • Ein Wertgutachten von einem Gutachter (nicht von einem Makler) muß her
  • Falls ein Makler beauftragt wird, geschieht es gemeinsam, wobei es längerfristige Bindungen an einen Makler und Regelungen, die nur ihn allein zur Vermittlung berechtigen und unabhängig von der Vermittlung zur Fälligkeit irgendeiner Vergütung führen, nicht geben wird.

Für das ins Auge gefaßte betreute Wohnen muß eine Lösung her, die im optimalen Fall aus laufenden Renteneinkünften finanzierbar ist und bei der ein Immo-Verkaufserlös ganz oder teilweise zur Deckung von einmalig entstehenden Kosten verwendet wird. Es gibt inzwischen viele Beispiele, wo sich ältere Herrschaften zusammentaten, ein geeignetes Wohnobjekt kauften und eigenes Personal beschäftigen. Für den Einzelnen ist das nicht bezahlbar, aber für z. B. ein halbes Dutzend Leute ist es kein Problem, ein paar Halbtagskräfte zu beschäftigen. Das geht natürlich nicht mit lauter dementen Menschen, die rund um die Uhr Betreuung brauchen. Wenn es aber hauptsächlich um Menschen mit altersbedingten körperlichen Einschränkungen geht, funktioniert die Sache auch dann noch, wenn ein Mitglied der Wohngemeinschaft intensivere Betreuung braucht. Wenn die Unterkunft bezahlt ist und außer Instandhaltung und Betriebskosten nichts anfällt, reichen Durchschnittsrenten, um alle sorgenfrei leben zu lassen. Für das Funktionieren einer Wohngemeinschaft muß es gemeinschaftlich genutzte, aber auch nur dem einzelnen Bewohner vorbehaltene Bereiche geben, die menschliche Chemie muß stimmen und man braucht einen Vertrag, der im Streitfall alles regelt. Funktionierende Alten-WGs gibt es inzwischen so viele, daß sich brauchbare Beispiele auch für die Vertragsgestaltung finden lassen werden. Ob solche Lösung in Frage kommt, kann ich ohne Kenntnis des Gesundheitszustands Deines Vaters und seiner Wünsche nicht beurteilen. Wenn Du Deinem Vater hilfst, zu einer Lösung in der beschriebenen Weise zu kommen (ich halte sie für menschengerechter und hinsichtlich der Kosten für überschaubarer und transparenter als jede Heimlösung und auch besser als Angebote, wo betreutes Wohnen in großem Stil mit zentraler Verwaltung aufgezogen wird), kannst Du immer noch entscheiden, ob es sinnvoll und erforderlich ist, Deinen Anteil aus der Auflösung der Erbengemeinschaft dazu zu geben.

Hoffentlich schaffte ich diesmal, überall lauernde Tretminen und Fettnäpfchen zu umgehen und Du bemerkst, daß Aussagen nicht schon deshalb Blödsinn sein müssen, weil sie von mir kommen.

Eine weiße Friedensfahne schwenkend und mit besten Wünschen für gutes Karma

Gruß
Wolfgang

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Wahrscheinlich gibt es keine einfache Antwort, was betreutes Wohnen kostet. Ich würde ehrlich gesagt, anfangen zu telefonieren in Seniorenheimen, Caritas usw… und die Kosten erfragen.
Mit dem Immohai, da kann man eigentlich nur gucken, was der Vater da unterschrieben hat. Ob das rechtlich überhaupt Bestand hat.
Ich nehme an, daß Vater zu 75 % im Grundbuch steht und selbst zu 25 %. Ein Alleingang ist also nicht möglich, und meiner Meinung nach kann man nach Verkauf (um den man wohl nicht drumrum kommt) über seine 25 % verfügen. Erst muß der Vater für das Betreute Wohnen seine 75 % aufbrauchen, dann greift erst mal das Sozialamt, was sich dann wieder an die Kinder hält. Die Freigrenzen für die Kinder sind aber nicht so niedrig, genau weiß ich sie nicht.

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