Hallo,
angenommen jemand würde einen Anwalt für ein gerichtliches Beweisverfahren in Anspruch nehmen und am selben Objekt würde es weitere Mängel geben, weswegen danach ein weiteres gerichtliches Beweisverfahren notwendig wäre.
Der Mandant wäre aber mit dem Anwalt unzufrieden und deshalb für das zweite Beweisverfahren einen anderen Anwalt in Anspruch nehmen, wären die Anwaltskosten für das zweite Beweisverfahren trotzdem genauso hoch oder wären diese aufgrund des Anwaltswechsel höher?
Eigentlich wären es ja zwei unterschiedliche Verfahren, die nur die Gemeinsamkeit hätten, dass das Objekt das selbe wäre (und natürlich auch der Mandant)
Gruß
Darius