Kosten für das entfernen einer Wärmebrücke

Hallo,
habe in meiner Eigentumswohnung Schimmelbefall.
Laut Gutachter besteht eine Wärmebrücke die entfernt werden muss.
Wer kommt für die anfallenden Kosten aufkommt?

Preisfrage ist erstmal, wo soll denn der theoretisch angesprochene Schimmbefall angeblich auftreten ?

Hallo,

Wer kommt für die anfallenden Kosten aufkommt?

ich würde dem Schimmel die Rechnung schicken…

gruß, Niels

Wärmebrücken sind bei Gebäuden zwangsläufig. Schon allein dadurch, dass unterschiedliche Materialien mit unterschiedlicher Wärmeleitfähigkeit verwendet werden, Glas - stein -Kunststoff(rahmen der Fenster).
Die Frage stellt sich, ob diese Wärmebrücken zulässig sind.
Wenn sie unzulässig sind, also der Wärmedurchgangswiderstand entsprechend den DIN-Normen zu niedrig ist, liegt ein Mangel in der Regel am Gemeinschaftseigentum vor, für dessen Behebung die Gemeinschaft auch zuständig ist.
Gruß n.