Ein Mieter hat zum September 2008 seine Wohnung gekündigt. Am Tag der Wohnungsübergabe erklärte der Vermieter, dass er nicht vor Ort sein könne und man die Schlüssel bei dem Wohnhaus seiner Eltern abgeben solle.
Der Mieter hat an diesem Tag morgens noch mit zwei Bekannten die Wohnung gründlich geputzt und gewischt.
Im Februar 2009 erhält er Post von dem Vermieter, der Kosten für die Reperatur eines Wasserhahns, der nicht funktioniert haben soll, von der noch nicht zurück gezahlten Kaution abzieht.
Bei Auszug des alten Mieters hat aber noch alles funktioniert, da auch die Wohnung mit Wasser aus besagtem Hahn geputzt wurde. Ein Übergabeprotokoll gibt es nicht, was für Chancen hat der Mieter die Kosten nicht tragen zu müssen? Zeugen, dass der Hahn nicht beschädigt war, waren ja vor Ort.
Geht man davon aus das die Wohnung (und der Wasserhahn) in Ordnung war (da Zeugen vorhanden) braucht der Vormieter den Wasserhahn nicht ersetzen.
War der Wasserhahn nicht defekt sondern lediglich der Perlator verkalkt und die Dichtungen undicht wäre das eine Kleinreparatur, ein Austauschen ist nicht erforderlich, die Kosten hierfür sehr gering (neue Dichtungen, etwas Essig und wenig Zeitaufwand).
War der Wasserhahn tatsächlich defekt (nicht durch Mieterschuld beschädigt) und mußte ausgetauscht werden war es sowieso Sache des Vermieter die Mietsache wieder in Stand zu setzen - d.h. den Wasserhahn benutzbar zu machen. Kosten hierfür trägt der Vermieter.
Hat der Mieter den Defekt verschuldet ist der Schaden möglicherweise über die Haftpflichtversicherung des Mieters zu regeln.
Für Mieter immer interessant eine Mitgliedschaft in einem Mieterverein.
Grüße