Hallo,
ich hatte telefonisch einen Heil- und Kostenplan bei meinem Hauszahnarzt angefordert. Da das nur persönlich ging, bin ich dort vorstellig geworden.
Auf meine Anfrage meinte der Zahnarzt, dass er erst den Zahnersatz anhand einer Röntgenaufnahme planen wird. Nach der Röntgenaufnahme machte er noch einen Abdruck und meinte, dass er den Plan zusenden wird.
Nach Erhalt des Planes habe ich mir eine Zweitmeinung eingeholt. Aufgrund des kostengünstigen, kompetenten Angebotes habe ich mich für die Zweitmeinung entschieden.
In der Annahme, dass die Röntgenaufnahmen und der Abdruck zu einer Regelversorgung für Kassenpatienten zählt, war ich sehr erstaunt, als ich eine Rechnung über 300 Euro erhielt, in der auch intensive Beratungskosten abgerechnet wurden. Die Röntgenbilder hatte ich über den Zweitarzt anfordern lassen. Diese waren jedoch unbrauchbar,da die Aufnahme unklar war und der 1. Arzt den Zahnersatz mit Filzstift in das Röntgenbild einskizziert hatte.
Ich bin der Meinung, dass ich über die Kosten hätte informiert werden müssen.
Was nun?