Kosten für den Heil- und Kostenplan

Hallo,

ich hatte telefonisch einen Heil- und Kostenplan bei meinem Hauszahnarzt angefordert. Da das nur persönlich ging, bin ich dort vorstellig geworden.
Auf meine Anfrage meinte der Zahnarzt, dass er erst den Zahnersatz anhand einer Röntgenaufnahme planen wird. Nach der Röntgenaufnahme machte er noch einen Abdruck und meinte, dass er den Plan zusenden wird.
Nach Erhalt des Planes habe ich mir eine Zweitmeinung eingeholt. Aufgrund des kostengünstigen, kompetenten Angebotes habe ich mich für die Zweitmeinung entschieden.
In der Annahme, dass die Röntgenaufnahmen und der Abdruck zu einer Regelversorgung für Kassenpatienten zählt, war ich sehr erstaunt, als ich eine Rechnung über 300 Euro erhielt, in der auch intensive Beratungskosten abgerechnet wurden. Die Röntgenbilder hatte ich über den Zweitarzt anfordern lassen. Diese waren jedoch unbrauchbar,da die Aufnahme unklar war und der 1. Arzt den Zahnersatz mit Filzstift in das Röntgenbild einskizziert hatte.

Ich bin der Meinung, dass ich über die Kosten hätte informiert werden müssen.

Was nun?

Hallo rotkarin ,
sei mir nicht böse, aber da kann ich Dir leider nicht helfen . Ich gebe Dir allerdings recht , daß es menschlich nicht nachzuvollziehen ist , warum ein Unternehmer (ZA ) so handelt . So kann man Kunden (Patienten) auch vergraulen . Herzliche Grüße guppy2608

Ja, der Arzt hätte Dich über die Kosten vorher informieren müssen. Ich würde mich an meine Krankenkasse mit der Bitte um Hilfe wenden.

Mfg

Marga1065

Auch Hallo,
ich weiß es nicht wirklich, aber ich würde mich auch dagegen wehren und bin absolut der Meinung, daß hier vorher hätte informiert werden müssen.
Ich muss bei meinem Zahnarzt immer unterschreiben, daß ich über die Kosten informiert worden bin.
Ich würde bei der Krankenkasse mal nachfragen. (Was vielleicht auch vor Einholen der Zweitmeinung sinnvoll gewesen wäre.) Aber warum nicht jetzt danach ?
Ich habe einmal wegen nachträglich ungerechtfertigter Kosten bei einem Arzt gesagt, daß ich das nicht einsehe, es hat funktioniert.
Viel Erfolg
Saharakatze

Hallo rotkarin,
ich bin auch der Meinung,dass er dich über Kosten die dir entstehen hätte informieren müssen. Ich nehme an,dass du die Kosten nicht hättest zahlen müssen, wenn er den Auftrag bekommen hätte. So hat er eine Leistung erbracht die Kosten verursacht hat, die ja irgendwer bezahlen muss.Und nur durch diese Leistung hast du dich letztendlich entscheiden können. Wenn du im Handel irgendetwas zur Reparatur geben möchtest,z.B. eine Uhr und ein Kostenvorschlag wird erstellt und dir ist die Reparatur zu teuer oder…,dann musst du auch den Kostenvoranschlag bezahlen. Würdest du die Uhr reparieren lassen, werden dir die Kosten für den KVA verrechnet.Ein ausfürlicher KVA ist mit Fachwissen und Arbeit verbunden, die keiner gerne umsonst macht. Da dich der Zahnarzt dich aber vorher nicht darüber aufgeklärt hat,könntest du evtl. um die Kosten herumkommen. Frag bei der Krankenkasse nochmal nach.
Viele Grüße Emmi

Hallo,

ich danke Dir für Deine Rückantwort. Ich wollte nur wissen, ob ich mit meiner
Meinung evtl. richtig liege, bzw. wie Andere die Situation sehen.
Ich habe erstmal Widerspruch gegen die Rechnung per Einschreiben mit Rückschein gestellt.
Nun werde ich mich um einen Termin bei der KK bemühen.

Wenn das nicht so ein enormer Betrag wäre, hätte ich wahrscheinlich bezahlt.

Liebe Grüße

Karin

Hallo und Guten Tag,
zunächst stellt sich für mich die Frage, ob Sie bzgl. des Heil- und Kostenplans irgend etwas unterschrieben haben. Wenn Sie nichts unterschrieben haben, so ist das schon mal nicht schlecht. Andererseits haben Sie jedoch eine Leistung mündlich „angefordert“ sprich einen mündlichen Auftrag erteilt. Juristisch ist das bestimmt ziemlich schwierig, da Ihr Argument für meine Begriffe Gewicht hat, wenn Sie sagen, der Zahnarzt hätte Sie über die Kosten für den Plan informieren müssen.
Bezüglich der Frage, ob nun alle anderen Zahnärzte von sich aus jedesmal sagen, dass die Erstellung des Heil- und Kostenplans dem Patienten Geld kostet, habe ich meine Zweifel. Vielleicht liegt im Kompromiss die Lösung: Schlagen Sie Ihrem Hauszahnarzt vor, dass Sie die Kosten für die Röntgenaufnahme und den Abdruck bezahlen, nicht aber die Beratungskosten, weil Sie von ihm über die Kosten nicht vorher informiert worden sind.
Danach sehen Sie ja wie er reagiert. Und beim nächsten Mal - wenn ich Ihnen das raten darf - fragen Sie einfach ganz am Anfang Ihres Zahnarzbesuches.

Viel Erfolg und alles Gute

wünscht Ihnen

schmerzfrei

kann leider nicht helfen

Nun ja, wenn der Arzt Vorleistungen gebracht hat, kann er die auch abrechnen. Sprechen Sie am besten ihre Krankenkasse an, welche Kosten übernommen werden.Dort kann man Ihnen sicher auch die Adresse der Schlichtungsstelle der Zahnärztekammer geben, an die man sich bei solchen Streitfällen wenden kann.

da muß du dich bitte an n die Kraneknkasse wenden, wie das mit solchen sachen ist. denn die will natürlich auch nicht Arztkosten zahlen und der Arzt ist natürlich auch tätig geworden, besser Arzt vorher fragen