Kosten für die Buchhaltung

Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen was die reine Buchhaltung für ein Einzelunternehmen kosten darf / soll?

Versicherungsbüro, ca. 50 Buchungen im Monat auf dem Geschäftskonto.
Belege chronologisch zu den Auszügen vorsortiert.

Wird so etwas nach der Zahl der Buchungen oder nach tatsächlichem Zeitaufwand berechnet?

Danke im voraus für eure Antworten

Killvaas

Hallo Kollege,

Wird so etwas nach der Zahl der Buchungen oder nach tatsächlichem Zeitaufwand berechnet?

ich kenne jemanden, der das für 35 €/h macht.

Gruß

Nordlicht

Ich kenne jemand, der das für insgesamt 15 € macht…aber für den interessiert sich die Steuerberaterkammer schon…

Hilft also nicht!

Wie das abgerechnet wird, kommt auf die Vereinbarung an. Möglich wäre pauschal, nach Zeit, oder nach Steuerberatergebührenverordnung!

Ich kenne jemand, der das für insgesamt 15 € macht…aber für
den interessiert sich die Steuerberaterkammer schon…

Für meinen Kontakt intersseiren die sich nicht, weil er die Vestimmungen einhält.

Wie das abgerechnet wird, kommt auf die Vereinbarung an.
Möglich wäre pauschal, nach Zeit, oder nach

Ich wollte mit meiner Äußerung zum Ausdruck bringe, dass ein Zeithonorar ebgerechnet wird.

Nachfrage
Hallo Clematis,

seit wann fällt die reine Buchführung in die Ausschließlichkeit der steuerberatenden Berufe.

Gruß Woko

Hab ich nicht gesagt…

Hab ich nicht gesagt…

Hallo,

habe ich als Ahnungsloser aber genau so verstanden…

Servus,

ein selbständiger Buchführungshelfer, der nur das tut, was er tun darf, kann nichts mit Hand und Fuß liefern, ohne mit einem StB zusammenzuarbeiten.

Streng genommen sind bereits die Buchungen, die z.B. beim Abstimmen der Provisionsansprüche mit der Abrechnung anfallen, die eine Versicherung zu irgendeinem Stichtag vorlegt, keine Erfassung laufender Geschäftsvorfälle mehr.

Im Rahmen der StBGebV wird ein StB zusehen, dass er die Mitarbeiterstunde mit etwa 40 - 60 € bezahlt kriegt (je nach Standort). Man müsste die FiBu-Unterlagen sehen; ich denke, dass man sie in etwa 1 - 1,5 Mannstunden pro Monat „mit Allem“ durchklopfen kann, falls keinerlei USt-pflichtige Umsätze da sind, und je nachdem, wie komplex die Abrechnungen von den Versicherungen sind.

Schöne Grüße

MM

Was aber den Kommentar Wokos nicht entkräftet… und meinen entstandenen Zweifel nicht ausräumt. Gebührentabelle oder nicht. Nichts gegen Steuerberater, aber wenn ich in deren Gebührentabelle schaue denke ich über manches anders.

Killvaas

Da kann jeder denken wie er will-aber sollte dabei BEdenken, dass er durch die Beauftragung eines StB´s auch Sicherheit erhält, die er bei einem Buchführungshelfer nicht hat…

Da kann jeder denken wie er will-aber sollte dabei BEdenken,
dass er durch die Beauftragung eines StB´s auch Sicherheit
erhält, die er bei einem Buchführungshelfer nicht hat…

Hallo,

ich verstehe diese Antwort nicht. Dürfen nun die Kosten für die Buchhaltung nach der Gebührenordnung für Steuerberatung berechnet werden oder nicht?. Ich kann mir nicht vorstellen das jeder das denken/machen kann wie er will.

Haftet den ein Buchhalter nicht für seine Fehler?

Viele Grüße
Killvaas

Servus,

Was aber den Kommentar Wokos nicht entkräftet…

Ich wiederhole: Wenn ein selbständiger Buchführungshelfer nur das tut, was er tun darf, dann ist das keine komplette FiBu, sondern nur die Erfassung der laufenden Geschäftsvorfälle.

Damit kann niemand was anfangen, FiBu ist was anderes.

Und die fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der steuerberatenden Berufe.

aber wenn ich in deren
Gebührentabelle schaue denke ich über manches anders.

Mhm. Wenn Du unter dem Mindestwert 2/10 nach Tabelle C bleiben willst, wird gelten: „Wer mit Erdnüssen bezahlt, darf nicht überrascht sein, wenn er dann von Affen umgeben ist“.

Falls die laufenden Aufzeichnungen für eine Bilanz & GuV benötigt werden, kannst Du Dich drauf verlassen, dass der Jahresabschluss auf der Basis eines Buchführungshelfer-Werkes sehr viel teurer wird, schlicht weil auf diese Weise sehr viel FiBu-Arbeit in den JAB verschoben wird.

Und falls es um eine 4/3-Gewinnermittlung geht: Ohne zutreffende Verbuchung von (z.B.) Telefon-, Kfz- und Homeoffice-Nutzung taugt die auch nicht so sehr viel. Und das sind mehr als drei Buchungen - vieles, was die Werte beeinflusst, kann man nur kennen, wenn man die laufende FiBu in der Hand hat.

Wieauchimmer - sicher hast Du Recht, wenn Du sagst, dass es Buchführungshelfer gibt, die die beschriebene FiBu für weniger als 50 € / Monat machen. Und auch, wenn Du sagst, dass es haufenweise Buchführungshelfer gibt, die mehr tun als das, was sie dürfen - zumindest solange, bis sie erwischt werden (ein griechisches „Lohnrechenzentrum“ bei uns im Haus ist an einem Montagmorgen um drei in der Nacht ausgezogen: das war ein Spaß für die Mandantschaft nachher…).

Da gilt dann halt quidquid agis, prudenter agas et respice finem.

Schöne Grüße

MM

ich verstehe diese Antwort nicht. Dürfen nun die Kosten für
die Buchhaltung nach der Gebührenordnung für Steuerberatung
berechnet werden oder nicht?.

Sie dürfen-müssen aber nicht.

Ich kann mir nicht vorstellen
das jeder das denken/machen kann wie er will.

Im Prinzip schon.

Haftet den ein Buchhalter nicht für seine Fehler?

Meist nein, weil er sich eben, wie Martin May sehr ausführlich erläutert hat, in einer rechtlichen Grauzone befindet, und meist auch keine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.

Martin May´s Spruch:

Wer mit Erdnüssen zahlen will, darf sich nicht wundern, wenn er dann
von Affen bedient wird!

ist einfach nur herrlich und beschreibt die Situation sehr passend!

Sie dürfen-müssen aber nicht.

Das ist dann eine Frage wie ich mit meinem Kunden umgehe und wie ich mein Honorar im Vergleich zu meiner Arbeit sehe. Dann steht diese Position, nämlich die Kosten für die Buchhaltung, in jedem Falle beim nächsten Gespräch auf dem Prüfstein.

Ich kann mir nicht vorstellen
das jeder das denken/machen kann wie er will.

Im Prinzip schon.

Klar, bleibt nur die Frage wie stehe ich den da wenn ich meinem Kunden in den letzten Jahren Dinge berechnet habe die ein anderer Steuerberater vielleicht für mich günstiger berechnet hätte. Ich wusste nicht das Buchhaltungskosten frei verhandelbar sind.

Haftet den ein Buchhalter nicht für seine Fehler?

Meist nein, weil er sich eben, wie Martin May sehr ausführlich
erläutert hat, in einer rechtlichen Grauzone befindet, und
meist auch keine entsprechende Haftpflichtversicherung
abgeschlossen wurde.

Was heisst „Meist nein“ ? Ich kann mir nicht vorstellen das ein Buchhalter, der offiziell beauftragt wurde und einen gravierenden Fehler macht nicht dafür haftet, ob er eine Haftpflichtversicherung hat oder nicht darf doch da keine Rolle spielen.

Martin May´s Spruch:

Wer mit Erdnüssen zahlen will, darf sich nicht wundern, wenn er dann
von Affen bedient wird!

ist einfach nur herrlich und beschreibt die Situation sehr
passend!

Wir reden doch hier von Geld das für eine Dienstleistung bezahlt wreden soll. Nur das ich die Gebühren die ich zahle zu hoch finde setzt doch nicht voraus das ich dafür nicht zahlen möchte. Meine Anfrage wird hier so gewertet als wenn ich irgendjemanden knebeln und knechten möchte.

Ich wundere mich allerdings das eine relativ klar gestellte Frage mit dem Ergebnis endet ich solle mich nicht wundern, das wenn ich weniger zahlen möchte ich selbst Schuld bin wenn etwas danebengeht.

Das ist ein schlechter Scherz, und ganz und gar nicht zu dieser Situation passend!

Killvaas

Servus,

Das ist ein schlechter Scherz, und ganz und gar nicht zu
dieser Situation passend!

Das ist es nicht, sondern die einfache Folge einer Diskussion in einem öffentlich zugänglichen Forum, in der schon mit Nordlichts Beitrag die ursprünglich von Dir vorgelegte Frage durch einen anderen Aspekt, nämlich der möglichen Vergabe an einen selbständigen Buchführungshelfer, überdeckt worden ist.

Allerdings hast Du selber an dieser Gewichtung im Diskussionsverlauf mitgewirkt.

Zurück zum Start nochmal die einfache Antwort auf Deine klare Frage:

  • Mindestgebühr 2/10 des vollen Wertes nach Tabelle C StBGebV

mit einer Wiederholung des ergänzenden Hinweises:

  • die Gebührenordnung ist ein ziemlich weit gespannter Rahmen. Kalkulieren wird ein StB immer mit dem Zeitbedarf. Das ist die Stellschraube, an der der Mandant drehen kann: „Ihre monatliche Rechnung entspricht etwa XY Mannstunden. Dieser Aufwand scheint mir sehr hoch. Wie kann man ihn reduzieren?“.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

danke, damit kann ich was anfangen. Klar ersichtlich und nachvollziehbar.

Viele Grüße

Killvaas