Kosten für die Entsorgung eines Kühlschrankes

Hallo liebe Community,

ich bin letzten Monat recht kurzfristig ausgezogen, da noch ein Nachmieter gefunden wurde.
Im Keller hatte ich noch einen Kühlschrank stehen, wobei mit der Hausverwaltung ausgemacht wurde, dass ich das Gerät am 5. / 6. Juli abhole.
Kurz vor dem Wochenende habe ich der HV geschrieben, dass ich kein Transporter bekommen habe und einen TErmin mit der Stadt zur Abholund des Elektroschrotts am 11.Juli vereinbart habe.

Da kam leider keine Antwort, aber da die Vermiterin bis dato immer einen recht umgänglichen Eindruck gemacht hatte, habe ich mir auch nichts dabei gedacht.

Kurz danach (noch vor dem 11.7.) wurde mir die Kaution abzg. 166,- Entsorgungskosten erstattet und der Kühlschrank war aus dem Keller verschwunden.

Nun zu meiner Frage:

ist es rechtens, 166,- für das Herauftragen eines Kühlschrankes aus dem Keller (10 Stufen) :smile: zu berechnen? Das ganze ohne eine Quittung von einem Dienstleister zu bekommen? Wie gesagt, wird Elektroschrott in Essen kostenlos von der Stadt abgeholt.

Viele Grüße
Sebastian

Hallo,

das ist total überzogen.
Die Abholung von Elektroschrott ist gemäß Gesetz Sache der Kommunen und wie in Essen
kostenfrei in fast allen Gemeinden.

Wenn jemand aufgrund von Alter,Behinderung etc. den Elektroschrott nicht mehr selber an die Straße stellen kann,wird von den Kommunen der sogenannte
Zwischentransport mit 15 bis 30 € pro Gerät berechnet.

Mithin ist das ganze eine „Abzocke“ des VM.

das ist total überzogen.

Ist es nicht.

Die Abholung von Elektroschrott ist gemäß Gesetz Sache der
Kommunen und wie in Essen
kostenfrei in fast allen Gemeinden.

In „fast allen Gemeinden“ heißt für Dich offensichtlich " auch in den Gemeinden, wo ich es nicht genau weiß? Außerdem heißt kostenfreie Entsorgung nicht automatisch, dass der Schrott auch kostenfrei abgeholt und aus dem Keller hochgetragen wird.

Wenn jemand aufgrund von Alter,Behinderung etc. den
Elektroschrott nicht mehr selber an die Straße stellen
kann,wird von den Kommunen der sogenannte
Zwischentransport mit 15 bis 30 € pro Gerät berechnet.

Trifft das hier zu? Überlege mal…

Da es sich hier aber um eine „Frank Mueller Antwort“ handelt, kommt jetzt sicher wieder eine völlig absurde Begründung, die wie üblich „nicht passt“ und daher Unsinn ist.

Mithin ist das ganze eine „Abzocke“ des VM.

Ja sicher…

Der Vormieter kann sich natürlich alle Zeit der Welt lassen seinen Schrott in den nunmehr nicht mehr gemieteten Räumen zu belassen und neuer Mieter sowie Vermieter haben das zu akzeptieren?

Wenn der Schrott da unberechtigt herumsteht, muss der ehemalige Mieter für die Entsorgung aufkommen. Ganz einfach.

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Re^3:Lern mal lesen…:smile:
Hallo,

anstelle von Blöden Kommentaren solttest du mal lesen lernen…:smile:

siehe hier:
http://www.ebe-essen.de/privatkunden/elektroschrott/

Auszug:

Die Essener Bürger dürfen ihren Elektroschrott daher ausschließlich der EBE zuführen und
ihn nicht unbefugten Sammlern auf der Straße geben.

Die EBE nimmt Elektroschrott – von Privat wie Gewerbe – kostenfrei an

Also…jetzt erkläre du Super-Experte dem geneigten Publim mal,wie man auf so eine horrende Summe kommen soll…

Sagt ja genau der Richtige!

anstelle von Blöden Kommentaren solttest du mal lesen
lernen…:smile:

Das sagst gerade DU?

siehe hier:
http://www.ebe-essen.de/privatkunden/elektroschrott/

Links zu posten, die man selbst nicht gelesen oder verstanden hat, kannst auch nur Du!

Auszug:

Die Essener Bürger dürfen ihren Elektroschrott daher ausschließlich der EBE zuführen und
ihn nicht unbefugten Sammlern auf der Straße geben.

Die EBE nimmt Elektroschrott – von Privat wie Gewerbe – kostenfrei an

Gerne zitiere ich weiter:

Gewerbetreibende dürfen selbstverständlich ihren Elektroschrott ebenfalls bei der EBE abgeben.

Wo steht da was von kostenloser Abholung für gewerblichen Abfall? Und bei gewerblichem Müll besteht auch keine Verpflichtung, diesen dort zu entsorgen. Wenn der Vermieter zurückgelassenen E-Schrott eines Mieters entsorgt, handelt es sich nicht mehr um privaten Abfall, sondern gewerblichen.

Gerne würde ich auch nachlesen, welche kommunalen Entsorger dies freiwillig ebenso handhaben? Nach Deiner Aussage ist das ja in fast allen Gemeinden so. Natürlich bleibt es bei einer Aussage.

Also…jetzt erkläre du Super-Experte dem geneigten Publim
mal,wie man auf so eine horrende Summe kommen soll…

Das ist gar nicht schwer und durch simples Nachdenken nachvollziehbar.

Man benötigt:

-Zwei Personen, denn alleine bekommt man einen Kühlschrank nicht aus dem Keller
-Einen Transporter, in dem man das Teil verladen kann

Die zwei Personen berechnen sicher die Anfahrt, die Arbeitszeit für den Transport aus dem Keller, die Fahrt zur Entsorgungsstelle und Kilometergeld. Wird auf dem Hof der kommunalen Einrichtung entsorgt, ist ggf. ein Umweg und somit ein Mehraufwand hinsichtlich Zeit und Kilometer nötig. Beim kommunalen Entsorger steht man häufig auch recht lange in der Schlange, bis man seinen Müll los wird.

Die Entsorgung ist eben nicht mit dem „Herauftragen eines Kühlschrankes aus dem Keller (10 Stufen)“ getan.

Du bist offensichtlich der Meinung, es gäbe Firmen, die die Entsorgung für 15-30 Euro machen. Oder meinst Du, der Vermieter wäre verpflichtet, das Teil selbst raus zu schleppen und selbst im Kofferraum zum Recyclinghof zu fahren? Oder hätte er gefälligst bis zum 11.07. warten sollen um dann zwischen 8:00 und 16:00 Uhr den vom Mieter beauftragten Entsorger Einlass zu gewähren?

Es ist Aufgabe des Mieters seinen Müll rechtzeitig aus den gemieteten Räumen zu entfernen. Da der Nachmieter sicher keine Lust hat, E-Schrott des Vormieters zwischen zu lagern, war hier eine schnelle Lösung und nicht die billigste (und somit langsamste) Lösung nötig.

Ich finde es per se schon eine Frechheit aus einer Wohnung auszuziehen und seinen Müll da stehen zu lassen. Dann noch einen mit dem Vermieter (freundlicherweise) vereinbarten Abholtermin nach Mietvertragsende platzen zu lassen und dann noch rumzujammern, wenn der Vermieter das selbst durchführt und dabei nicht die billigste, langsamste und unbequemste Lösung wählt, toppt das ganze natürlich noch.

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In meinen Augen stellt sich aber schon die Frage, ob der Vermieter überhaupt berechtigt ist, den Kühlschrank ohne Rückfrage zu entfernen.

Immerhin handelt es sich um das Eigentum des ehemaligen Mieters und da offenbar auch Kommunikationswege bekannt sind, darf der Kühlschrank meines Wissens nicht einfach weggeworfen/entfernt werden, auch wenn er auf fremden Grund steht.

Tatsächlich ist besenreine, geräumte Übergabe auch der Nebenräume einen Tag nach Mietvertragsende geschuldet.

Wenn man den vereinbarten Termin fruchtlos vertreichen lies, kommt es auf eine Begründung hierüber nicht an, vielmehr war der Vermieter ab dem 07.06. zur kostenpflichten Ersatzvornahme berechtigt.

Selbstverständlich darf er die Lohnkosten der Helfer und Fahrer, Tranportermiete und Banzinkosten bzw. km-Pauschale zum Wertstoffhof auch mit Eigenbeleg abrechnen.

G imager

Hallo,

dann lies doch einmal den § 254 BGB ,da steht nirgendwo was,das dieser nicht für Mietverhältnisse gilt,im Gegenteil:

Der Geschädigte ist dazu verpflichtet, den Schaden so weit wie möglich zu mindern

Natürlich kann der VM auch einen Tieflader und einen 25 Tonnen-Kran bestellen,um den Kühlschrank zu entsorgen…Fakt ist aber,das die EBE diesen Elektroschrott kostenlos von der Straße vor der Haustür abholen und zwar auch außerhalb der normalen Sperrmüllzeiten auf Anforderung.

Mithin kann der VM schon einmal keine Transportkosten mit einem Fahrzeug in Rechnung stellen (siehe oben BGB).

In Essen gibt es mehrere Caritative Einrichtungen,die Umzugshelfer für 10 € die Stunde plus einer einmaligen Pauschale für die An/Abfahrt/Verwaltung in Höhe von 18 € nehmen.

Mithin also 2 x 10 € + 18 € = 38 €

Aber selbst eine professionelle Umzugsspedition würde mit 2 mal 18,50 € plus 50 € Pauschale = 87 € noch die Hälfte billiger sein.

In meinen Augen stellt sich aber schon die Frage, ob der
Vermieter überhaupt berechtigt ist, den Kühlschrank ohne
Rückfrage zu entfernen.

Das ist auf den ersten Blick durchaus korrekt. Zumindest insofern, las dass sich der Vermieter Schadenersatz pflichtig machen könnte. Da der Kühlschrank vom Mieter aber der Entsorgung zugeführt werden sollte, stellt sich die Frage nach Schadenersatz hier nicht (welchen Wert hat ein kaputter Kühlschrank, den der Eigentümer sowieso entsorgen wollte?). Grundsätzlich hat der Vermieter das Recht vom Vormieter hinterlassene Dinge zu entfernen. Schließlich hat der Vormieter keine Nutzungsrechte mehr und der neue Mieter könnte u.U. die Miete kürzen, wenn alter Kram vom Vormieter in den angemieteten Räumen steht. Fraglich ist allerdings, ob es für den Vormieter nicht noch sehr viel teurer gekommen wäre, wenn der Vermieter Dinge, die vom Vormieter als Schrott deklariert wurden, nicht gleich entsorgt sondern zwischengelagert hätte.

Immerhin handelt es sich um das Eigentum des ehemaligen
Mieters und da offenbar auch Kommunikationswege bekannt sind,
darf der Kühlschrank meines Wissens nicht einfach
weggeworfen/entfernt werden, auch wenn er auf fremden Grund
steht.

S.o.

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Ist denn schon wieder Murmeltiertag?
Der Spruch mit dem rumlabern ist ja nun auch schon etwas inflationär. Lass Dir doch mal was neues einfallen…

Hättest Du meinen Beitrag gelesen und ansatzweise verstanden, würdest Du hier nicht so einen Müll schreiben.

Ich erwarte ja nicht ernsthaft, dass Du hier an einer sachlichen Diskussion interessiert bist.

Aber alle von mir vorgebrachten Argumente komplett zu ignorieren und dann noch einen völlig unpassenden Paragraphen zu zitieren, ist total daneben, passt allerdings zu Dir.

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Hallo,

Kurz danach (noch vor dem 11.7.) wurde mir die Kaution abzg.
166,- Entsorgungskosten erstattet und der Kühlschrank war aus
dem Keller verschwunden.

Man müsste hier zwischen „Entsorgung“ und „Transport“ unterscheiden. Seit 2006 sind die Hersteller von Elektrogeräten verpflichtet Altgeräte kostenlos zurückzunehmen und zu entsorgen.

Dem Bürger obliegt es die Altgeräte zu den den entsprechenden Sammelstellen zu bringen und er kann sie dort ohne weitere Kosten abgeben…

Inwieweit die Kommunen (Amt für Abfallwirtschaft) Elektrogeräte kostenlos (evtl. im Rahmen der Sperrmüllentsorgung) abholen variert stark.

Wird ein privates Unternehmen mit der Abholung beauftragt kann es durchaus teuer werden. Anfahrt, Personal, Grundpauschalen etc.

Die Entsorgung selber bleibt aber für den Anlieferer an der Altgerätesammelstelle kostenlos die alle Kommunen einrichten müssen

siehe für weitere Infos http://www2.stiftung-ear.de/download/gesamt_ger-aktu…

Gruß vonsales

Re: Du willst nicht diskutieren,sondern ‚Rechthaben‘…:smile:
Hallo,

dein Problem ist,Du willst nicht diskutieren,sondern „Rechthaben“…:smile:

Jeden,der nicht deiner „Meinung“ ist,versuchst du unter zu buttern

So wie jetzt, wo du rotzfrech behauptest,der § 254 BGB gelte im Mietrecht nicht…komisch nur,das daß die Gerichte anderes sehen…:smile:

http://www.mieterverein-bochum.de/mietrecht/lexikon/…

Man kann Dir helfen!

dein Problem ist,Du willst nicht diskutieren,sondern
„Rechthaben“…:smile:

Ich habe überhaupt kein Problem. Du hast offensichtlich ein Problem. Du schreibst hier absoluten Müll, behauptest irgendwelchen Irrsinn und kannst diesen auch auf Nachfrage nicht mit Quellen belegen. Mir dann noch Rechthaberei zu unterstellen, das hat ja schon pathologische Züge.

Jeden,der nicht deiner „Meinung“ ist,versuchst du unter zu
buttern

Es geht hier weniger um Meinungen, als vielmehr um Tatsachen. DAS solltest Du mal ernsthaft zur Kenntnis nehmen.

So wie jetzt, wo du rotzfrech behauptest,der § 254 BGB gelte
im Mietrecht nicht…komisch nur,das daß die Gerichte
anderes sehen…:smile:

Leidest Du unter Halluzinationen? Wie kommst Du denn plötzlich auf 254 BGB, der hier überhaupt nicht einschlägig ist und zu der Behauptung ich würde „rotzfrech behaupten“ dass diese im Mietrecht nicht gälte?

http://www.mieterverein-bochum.de/mietrecht/lexikon/…

Und was hat dieser Link mit der Diskussion zu tun?

Du scheinst ein ernsthaftes Problem zu haben. Man kann Dir helfen. Wende Dich an einen Arzt.

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Hallo,

Leidest Du unter Halluzinationen?

nö. Er hat nur das Problem, dass er gleich auf mehreren ihm fremden Hochzeiten zu tanzen versucht (sieht aber mehr nach rumstolpern aus - vielleicht sollte er die Gummistiefel wechseln) und wieder mal mit den Tanzschritten durcheinander geraten ist. Rock-and-Roll statt langsamer Walzer.
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Kann ja jedem mal passieren.
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Oder vielleicht auch nicht - man muss wohl dazu geboren sein.
Gruß
Rübe

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