Kosten für die nicht verbrauchte Heizung

Ich bin ein Wohnungseigentümer und ich wohne in der eigenen Wohnung. Seit Februar bis zum Mai 2011 hat die Heizung in der Wohnung nicht funktioniert. Darüber wurde ein Protokoll ausgestellt. Ein Ingenieur von der Hausverwaltung hat die Wohnung im März besichtigt. Zwei Wochen wurde die Temperatur und Feuchtigkeit in der Wohnung registriert. Es wurde festgestellt, dass die Temperaturbedingungen in der Wohnung nicht ausreichend sind. Die Hausverwaltung hat mir versprochen, dass eine externe Firma die Reparaturarbeiten in kürze übernimmt. Dies passierte erst im Mai.

Im Februar habe ich die Hausverwaltung mit einem Brief über die defekte Heizung informiert. In diesem Brief habe ich auch um die Heizungskosten-Verminderung gebeten, solange die Heizung nicht repariert ist. Die Hausverwaltung hat diese Bitte ignoriert. Wegen dieser Konstellation habe ich zwei Monate kein Wohngeld überwiesen. Letze Woche hat ein Mitarbeiter von der Hausverwaltung mich angerufen und erklärt, dass ich kein Recht für die Kostenverminderung habe, weil ich der Wohnungseigentümer bin. Stimmt das? Muss ich zahlen dafür, was ich nicht verbraucht habe?

Hallo winner,

leider kann ich hierzu keine Antwort geben. Bzgl. Heizung hatte ich nur Ärger wegen einer zu lauten Pumpe. Aber hier habe ich 3 Jahre gekämpft, bis diese ausgetauscht wurde. Die Nebenkostenabrechnung unseres Verwalters kann man nicht beanstanden, da diese (nach Meinung der kompletten ETG) immer korrekt ist.

Was ich aber in jedem Fall empfehle, ist eine Rechtschutzversicherung, die speziell für deine Wohnung abgeschlossen werden kann. Das ist nicht teuer und kann im Streitfall sehr nützlich sein.

Meine Hartnäckigkeit und auch die Drohung mit einem Anwalt haben letztlich Wirkung gezeigt.

Ich wünsche auch Dir viel Erfolg

gardenie