Kosten für die Sicherstellung eines KFZ

Hallo zusammen,
mich würde brennend Eure Meinung zu folgendem Fall interessieren:
Bei einem (ordnungsgemäß) parkenden PKW wird nachts die Scheibe eingeschlagen, vermutlich um Wertsachen zu entwenden. Der Täter wird nicht gefasst. Am nächsten Tag bemerken Passanten oder Anwohner den Schaden und informieren die Polizei. Der Fahrzeughalter ist aber kurzfristig nicht erreichbar. Also wird das Fahrzeug abgeschleppt und sichergestellt. Der Halter vermisst das Auto ein paar Tage später informiert sich bei der Polizei und erfährt von der Sicherstellung, holt das Auto ab und lässt eine neue Scheibe einbauen. So weit so schlecht.
Einige Wochen später erhält er trotz anders lautender Infos bei der Polizei eine Rechnung über 67,- Abschleppkosten und und 91,- (!) € Verwaltungsgebühr. In der Begründung wir auf die Abwendung einer „Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ abgestellt.
Meine Fragen wären nun folgende:

  1. Trifft dieser Tatbestand denn überhaupt zu? Von öffentlicher Gefahr kann ja eigentlich keine Rede sein.

  2. Liegt möglicherweise dennoch ein Grund vor, den Halter in Kostenpflicht zu nehmen (Es waren Wertgegenstände im Auto verblieben)?

  3. Ist eine solch hohe Verwaltungsgebühr, die deutlich über den Abschleppkosten liegt gerechtfertigt?

Vielen Dank schon mal im Voraus für Eure Antworten!

Jakob

P.S. Eine Kaskoversicherung liege nicht vor.

Hallo,

1.Trifft dieser Tatbestand denn überhaupt zu? Von öffentlicher Gefahr kann ja eigentlich keine Rede sein.

Der trifft zu, es ist so zumindest schon mehrfach verwaltungsgerichtlich entschieden worden. Das Abschleppen war rechtmäßig.

  1. Liegt möglicherweise dennoch ein Grund vor, den Halter in Kostenpflicht zu nehmen (Es waren Wertgegenstände im Auto verblieben)?

Sicher, in der Regel bezahlt der Halter die Abschleppkosten.

  1. Ist eine solch hohe Verwaltungsgebühr, die deutlich über den Abschleppkosten liegt gerechtfertigt?

Die Verwaltungsgebühr ist tatsächlich recht hoch, da würde ich schon nachfragen, wieso sie so hoch ist. Andererseits sind die Abschleppkosten erstaunlich niedrig.

Gruss

Iru

Ja, dass dürfte so in Ordnung gehen. Gefahr für die öffentliche Sicherheit bedeutet auch den Schutz bestehender Rechtsnormen (hier z.B. Strafrecht/Diebstahl). Da hier die Wahrscheinlichkeit eines weiteren Diebstahls (durch zufällig vorbeikommende Passanten) oder einer Sachbeschädigung recht hoch ist, stellt die Polizei das Fahrzeug sicher und verhindert so weiteren Rechtsbruch.

Und es ist auch normal, dass der Fahrzeughalter die Rechnung begleichen muss. Er hat aber, sollte der Täter/Verursacher ermittelt werden, einen rechtlichen Anspruch auf Erstattung des Betrages von eben diesem.

Die Gebühr kannst du erfragen. Jede Behörde hat ein Gebührenverzeichnis. Dort sind Gebühren und ihre Höhe festgelegt. Einfach mal bei der rechnungstellenden Behörde anfragen und in das Gebührenverzeichnis Einblick nehmen.

Im Vergleich zum möglich höheren Schaden (durch Diebstahl oder weitere Beschädigung des Fahrzeuges) dürfte die Gebühr durchaus angemessen sein.