Hallo, ich freue mich schon jetzt über Eure Meinungen, Tipps und Ratschläge zu folgendem Sachverhalt:
Ein junges Paar plant die Eheschließung. Auf dem Weg zum Standesamt, um die für die Eheschließung notwendigen Dokumente einzureichen, überlegen sie sich gleich zu heiraten. Dort angekommen, steht dem laut Aussage des vertretenden Standesbeamten nichts im Wege. Die Öffnungszeiten des Standesamtes waren an diesem Donnerstag bis 17Uhr, das Paar war um 15.30Uhr dort. Der Standesbeamte began mit den Vorbereitungen (Unterlagen prüfen, alles in den Computer eingeben etc.) und wies mehrfach darauf hin, das er die Eheschliessung für 17Uhr im Computer vermerken wird. Da er wohl noch nicht so viele Eheschliessungen vollzogen hat und mehrfach eine Kollegin befragen musste wo er im PC seine Häkchen machen muss, dauerte es unendlich lang. Zur eigentlichen Eheschliessung, bei der von dem Paar auf Traurede und Musik etc, verzichtet wurde, kam es also erst gegen 17.20Uhr. In der darauffolgenden Woche wurde die Rechnung zur Eheschliessung von dem Paar abgeholt. Darauf enthalten waren Kosten für die Eheschliessung ausserhalb der normalen Öffnungszeiten in Höhe von 50Euro. Sofort verweigerte das Paar die Zahlung dieses Postens, da sie nicht im geringsten auf die anfallenden Kosten nach 17Uhr durch den Standesbeamten hingewiesen wurden. Es wurde Ihnen gesagt, das eine solche ungewöhnliche Eheschliessung ja nun mal nicht die Regel sei, man schliesslich nach 17Uhr unterschrieben habe und die Rechnung nicht mehr zu ändern sei, es ständen ihnen alle Rechtswege offen! Das Paar legte schriftlichen Widerspruch ein, bisher ohne Antwort und zahlte die Rechnung ohne die 50Euro. Wer weiss ob diese Kostenstellung gerechtfertigt ist, bzw. was nun zählt … der Zeitpunkt der Unterschrift oder das Sitzen im Büro? Kann man irgendwo nachlesen, ob der Standesbeamte verpflichtet gewesen wäre, das Paar über die zusätzlichen Kosten zu informieren? (Wäre er doch, oder?) Zählt nicht auch der Eintrag im Computer, der ja auf 17Uhr hinterlegt wurde?
auch wenn eine bearbeitende Person etwas länger braucht oder aus Sicht der „Kunden“ sehr langsam arbeitet, wird man das wohl hinnehmen müssen.
Auch hat sich m.E. der Beamte recht flexibel gezeigt in der Kürze zwischen Anfrage und Vollziehung - das wäre nicht überall möglich. Wenn das Paar so sehr interessiert daran war, dass es ja nicht teurer wird, hätte es ja einen Termin wählen können mit mehr zeitlichem Puffer.
Persönlich finde ich es sehr schade, dass das Brautpaar deswegen ein solches Aufheben macht und sich noch selbst den Anlaß in schlechte Erinnerung bringt. Vielleicht hat der Beamte vergessen zu erwähnen, dass es nach x Uhr teurer wird, aber - hallo - hat das Paar nicht den Anschein erweckt, dass es es sehr eilig hätte mit der Hochzeit?! Ein bißchen Verständnis auf beiden Seiten hilft oft weiter.
Doch muss man dazu sagen, das es in Deutschland nun einmal möglich ist auch ohne Voranmeldung zu heiraten und das wohl nichts mit der Flexibilität des Beamten zu tun hat. Zudem sucht das Paar einen rechtlichen Hinweis, inwieweit der Beamte verpflichtet ist, sie über zusätzliche Kosten zu informieren und bat nicht um eine persönliche Meinung oder Verurteilung des Vorhabens einer Blitzhochzeit. Es gibt doch für alles rechtliche Grundlagen, also doch sicher auch dafür, oder? Und hätte das Paar über die Mehrkosten gewusst, hätte es mal schön an einem Samstag oder Sonntag geheiratet. (Dabei frag ich mich gerade, was für den Beamten wohl angenehmer ist … 20min Dienstzeit anzuhängen, oder an einem freien Tag trauen zu müssen) Außerdem … werden denn auch Paaren die Mehrkosten in Rechnung gestellt, wenn sie an einem Freitag um 11Uhr heiraten und die ganze Zeremonie erst um 12.15Uhr (somit 15 Minuten nach Schliessung des Amts) beendet ist?
Das Paar macht übrigens kein Aufheben und hat auch den Anlass nicht in schlechter Erinnerung … dieser Gang zum Standesamt ist für sie nur eine Pflichtveranstaltung … die eigentliche Hochzeit die dem Paar auch wichtig ist und die in Gedanken bleibt, wird eine kirchliche Trauung sein!
Trotzdem sind 50€ in heutigen Zeiten mit 2 Kindern ne Menge Holz … die in Rechnung zu stellen in Augen des Paares nicht gerechtfertigt sind.
es gibt zwar auch so etwas wie Aufklärungspflichten der Behörde bei anhängigen Verwaltungsverfahren.
Allerdings muss es sich um ein schlüssig dargelegtes, berechtigtes vorrangiges Interesse handeln und die Behörde erkennen, dass der Betroffene gerade auf die Auskunft angewiesen ist, weil ansonsten die Gefahr irreparabler Rechtsnachteile oder ‑verluste zu befürchten wäre. Dabei sind im Rahmen der Abwägung neben dem Interesse an der Information auch der allgemeine Verwaltungsaufwand zu berücksichtigen. Am Ende ist die Entscheidung über die Aufklärung oder Nichtaufklärung eine Ermessensentscheidung, die gerichtlich auf Ermessensfehler überprüfbar ist.
Mal ehrlich: Soll jeder Bürger über Gebührentatbestände im Bereich von bis zu 50 Euro eine Aufklärung und Beratung erhalten?
Doch muss man dazu sagen, das es in Deutschland nun einmal
möglich ist auch ohne Voranmeldung zu heiraten und das wohl
nichts mit der Flexibilität des Beamten zu tun hat.
seit wann? Eine Anmeldung ist nötig, selbst wenn die Trauung unmittelbar an die Anmeldung anschließt, s. beispielsweise:
Zudem
sucht das Paar einen rechtlichen Hinweis, inwieweit der Beamte
verpflichtet ist, sie über zusätzliche Kosten zu informieren
und bat nicht um eine persönliche Meinung oder Verurteilung
des Vorhabens einer Blitzhochzeit. Es gibt doch für alles
rechtliche Grundlagen, also doch sicher auch dafür, oder?
Solche Dinge dürften sich anhand der Gebührensatzung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde ermitteln lassen.
Und
hätte das Paar über die Mehrkosten gewusst, hätte es mal schön
an einem Samstag oder Sonntag geheiratet. (Dabei frag ich mich
gerade, was für den Beamten wohl angenehmer ist … 20min
Dienstzeit anzuhängen, oder an einem freien Tag trauen zu
müssen)
Was heißt müssen. In meiner Gemeinde wird nur in Ausnahmefällen außerhalb der Geschäftszeiten getraut. Meist dann, wenn es ein besonderes Datum ist.
Das Paar macht übrigens kein Aufheben und hat auch den Anlass
nicht in schlechter Erinnerung … dieser Gang zum Standesamt
ist für sie nur eine Pflichtveranstaltung … die eigentliche
Hochzeit die dem Paar auch wichtig ist und die in Gedanken
bleibt, wird eine kirchliche Trauung sein!