Kosten für Eigentümerwechsel

Hallo,

ich habe im letzten Jahr eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus gekauft. Der Eigentümerwechsel wurde der Hausverwaltung sowohl durch die Verkäuferin als auch durch mich rechtzeitig angezeigt.

Mittlerweile habe ich eine Rechnung der Hausverwaltung über EUR 30,00 erhalten. Dieser Betrag wird als Pauschale für EDV-Änderungen, Korrespondenz mit Notar (die allerdings laut Notar nie stattfand) bzw. Versicherungen (seit wann interessiert die Gebäudeversicherung, wer drinnen wohnt??) usw. ausgewiesen.

Ein Verwaltervertrag existiert nicht, lediglich die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung aus dem Jahr 1986 ist vorhanden (Hausverwaltung ist seitdem gleich geblieben).

Nun meine Frage:

Darf die Hausverwaltung für diese Tätgikeit überhaupt Kosten in Rechnung stellen?? Gehört das nicht zu den Aufgaben, die bereits durch die Verwaltungsgebühr abgedeckt sind??

Ich freue mich schon auf Eure Antworten!!

Viele Grüße!

Andreas

Hi Andreas,

eine Sondervergütung ist nur fällig, wenn eine entsprechende Vereinbarung im Verwaltervertrag oder der Teilungserklärung vorliegt.

Sonst wie Du schon beschriben hast, ist der Vorgang mit der Verwaltergebühr abgetan.

Gruss Steve

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