Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich kein Fachmann auf diesem Gebiet bin, ich kann lediglich auf meine eigenen Erfahrungswerte zurück greifen.
Wichtig ist, ob sie vorab irgend etwas unterschrieben haben, und möglicherweise das Kleingedruckte nicht gelesen haben. Haben Sie das nicht getan, sehe ich keine Veranlassung den geforderten Betrag zu zahlen. Wir haben selber eine Firma und es ist absolut nicht üblich eine Aufwandsentschädigung für ein Angebot zu fordern, auch wenn dadruch beispielsweise Fahrtkosten entstehen.
Ich würde Ihnen empfehlen, dieser Firma schriftlich mitzuteilen, dass sie nicht beabsichtigen den geforderten Betrag zu bezahlen, da es darüber keinerlei Abmachung gibt. Teilen sie der Firma weiterhin mit, dass, wenn man in dieser Angelegenheit zu keiner Einigung kommt, Sie sich gezwungen sehen, diese Angelegenheit Ihrem Rechtsschutz zu übergeben. Bleiben Sie höflich, sachlich und beschränken sich auf das Wesentliche. Meistens wirkt das. Sollte sich die Firma nicht einsichtig zeigen, muss sie das Geld einklagen, was sie sicherlich nur dann machen werden, wenn sie 100%ig im Recht sind, dazu müsste es aber etwas schriftliches geben.
Mit freundlichen Grüßen
Janina
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