Kosten für ein notarielles Testastament?

Hallo,

ich habe nun von einem langen Bekannten das Angebot bekommen, ein Anteilnehmer seines Erbes zu werden. Dieser besitzt - bis auf eine Nichte, welcher er konträr eingestellt ist - keine weitere Verwandten.

Meine Frage diesbezüglich lautet, ob eine notariell beglaubigte Erbschaftserklärung für einen nicht Verwandten ausreicht, um notfalls vor einem Gericht zu bestehen gegenüber der verwandtschaftlichen Nähe zu eben dieser Nichte, und wie hoch ggf. der Pflichtanteil des Erbes ist.

Hallo,

ich verstehe nicht ganz, was Sie meinen. Sollte es sich bei dieser Erbschaftserklärung um ein notarielles Testament handeln, dann reicht das selbstverständlich aus. Solange Ihr Bekannter testierfähig ist, kann er verfügen was er will und an wen er will.

Pflichtteilsansprüche dürften bei der von Ihnen geschilderten Situation nicht anfallen, da weder Sie noch die Nichte pflichtteilsberechtigt sind.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Es kann zwiscshen dem Erblasser und dem zukünftigen Erben beim Notar ein sogenanter Erbfolgevertrag gemacht werden der von beiden Teilen unterschrieben und vom Notar beglaubigt wird. Dieser Vertrag kann nuir wieder beim Notar mit beiderseitigem Einverständnis gelöst werden.

Hallo Brara,

einen Pflichtteilsanspruch gibt es nur bei Verwandten in gerader Linie, d. h. Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel. Nichten haben also keinen Pflichtteilsanspruch.

Mit Erbschaftserklärung meinen Sie ein Testament oder nicht? Wenn der Erblasser voll geschäftsfähig ist, dann gilt dieses Testament. Wieso auch nicht? Es zählt auf alle Fälle vor jeder Behörde, bei der es benötigt wird.

LG aus Stuttgart, die Meli

Hallo,

die Fragen sind eigentlich ziemlich eigenartig, da die Begriffe überhaupt keinen rechtlichen Zusammenhang bieten.

Aber, ich habe verstanden und antworte wie folgt:

Der Bekannte (wohl Lebensgefährte) muss ein Testament schreiben (völlig mit der Hand, ohne Computer oder gar Schreibmaschine) und darin klar zum Ausdruck bringen:
Hiermit setzte ich Frau… geb. am , wohnhaft … zu meiner Alleinerbin ein.
Ort Datum und Unterschrift.

Das reicht, wenn der Todesfall eintritt. Es muss dann bei Gericht - Nachlassabteilung - oder bei einem Notar ein Erbschein beantragt werden.

Besser ist es aber, sofort zu einem Notar zu gehen, und dort ein Testament aufsetzen und beurkunden zu lassen. Dann benötigt man nicht einmal einen Erbschein, der meist viel teurer ist, als ein Testament.

Due Nichte hat bei Vorlage eines Testamentes keinen Erbanspruch, auch keinen Pflichtteilsanspruch, geht also völlig leer aus.

Alles klar? Sonst ruhig noch einmal melden.

MfG
PB

Hallo, wenn ich Dich richtig verstehe, sollst Du durch ein notarielles Testament als Erbin eingestezt werden. Deiner Beschreibung nach gibt es keine Pflichtteilberechtigten, das wäre Kinder, Elern und ein überlebender Ehegatte, sonst niemand.

Theoretisch ist auch ein privatschriftliches Testament ausreichend, aber bei eine raußenstehenden Person ist ein notarielles Testament tatsächlich besser.

Zu den Kosten kann ich Dir nichts sage, das hängt vom Wert des Vermögens ab. Das kann der Notar aber vorher sagen.

Ingeborg

Hallo,

Ein notarielles Testament sollte immer gültig sein. Dafür sollte ein guter Notar sorgen!
Pflichtteilsberechtigte gibt es in deinem Fall nicht.

ml.