Kosten für Einbruch

Hallo,

wir hatten Anfang des Jahres einen Einbruch und haben ca. 2 Monate später die defekte Haustür ausgetauscht. Sind die Kosten für die
Tür in der Steuererklärung absetzbar ?? Wenn ja, wo??
Ach, noch etwas. Bei dem Einbruch sind natürlich auch Sachen gestohlen worden. Dazu gehörte auch mein TFT Bildschirm, den ich Ende 2002 steuerlich veranschlagt wurde und damit noch nicht abgeschrieben war.
Ich habe diese gefunden „Absetzung für außergewöhnliche technische Abnutzung“ wo kann ich das in der Steuererklärung einfügen und wie ??

Vielen Dank für die Hilfe

Gruß
Oliver

hi,

im rahmen einer einkunftsart? oder wurde in das einfamilienhaus eingebrochen? keine hausratsversicherung gehabt? agB sind es i.d.R. nicht, wenn du die hausrat nicht hast.

denn: versicherung —> deckungsrisiko für prämienzahlung durch alle prämienzahler

und steuerabsetzung wäre deckungsrisiko für lau durch alle steuerzahler, dass soll nicht die regel sein!

mfg vom

showbee