Hallo Steuerwissende!
Werden die Kosten für eine Grabstelle (gestellt von der Gemeinde/Stadt) als außergewöhnliche Belastung bei der Steuer anerkannt? Werden überhaupt irgendwelche Abgaben (Ämter) bei der Steuer als außergewöhnliche Belastung anerkannt?
Wie sieht es mit Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung aus?
Grüße
Ralf
ja, wenn man für unterhaltsverpfl. Personen z.b: Eltern das Grab/beerdigung bezahlt und diese Ausgaben nicht durch die Erbschaft gedeckt sind!!
E.
hallo eugenie,
danke für die infos. ich dachte aber, dass man abgaben nicht von der steuer absetzen kann. kannst du allgemein noch etwas über abgaben schreiben.
ich danke dir schon jetzt für eine weitere antwort.
grüße
ralf
Hi,
Werden überhaupt irgendwelche Abgaben (Ämter) bei
der Steuer als außergewöhnliche Belastung anerkannt?
was verstehst du unter „Abgaben“?
Wie sieht es mit Beerdigungskosten als außergewöhnliche
Belastung aus?
wie Eugenie schrieb
Schöne Grüße
C.
Hi,
Werden überhaupt irgendwelche Abgaben (Ämter) bei
der Steuer als außergewöhnliche Belastung anerkannt?
was verstehst du unter „Abgaben“?
Unter Abgaben habe ich hier Geldzahlungen an staatliche Institutionen , wie z.B. Kommunen, ausschließlich der Steuern gemeint.
Wie sieht es mit Beerdigungskosten als außergewöhnliche
Belastung aus?
wie Eugenie schrieb
Schöne Grüße
C.
Ok, meine Fragen sind vollständig beantwortet. Ich danke Eugenie und Cirwalda.
Schöne Grüße
Ralf