Kosten für eine unnötige Behandlung

Hallo zusammen,

der Patient wollte von einem Orthopäde Schuheinlagen verschreiben lassen. Der Arzt hat dem Patienten eine dynamische Fußdruckmessung statt eines normalen Verfahrens empfohlen, deren Kosten die KK nicht übernimmt. Der Patient ist darauf eingegangen. Bei der dynamischen Fußdruckmessung hat das Fachpersonal (eine andere Person in der Praxis) jedoch festgestellt, dass diese Messung nicht notwendig war. Nach der dynamischen Messung wurden die Einlagen nach dem normalen Verfahren gefertigt.

Nun meine Fragen:

  1. Kann der Patient die Kosten für eine unnötige Behandlung zurückverlangen?
  2. Muss der Arzt dem Patienten nachweisen, dass für die Fertigung der Einlagen die Daten der dynamischen Messung verwendet wurden?
  3. Hat der Patient Recht auf diese Daten, die er schließlich aus seiner Tasche bezahlt hat?

Vielen Dank im Voraus.

Für eine Selbstzahlerleistung beim Arzt sind folgende Infos von Bedeutung:

http://www.aekno.de/page.asp?pageID=8809&noredir=True

Demzufolge kann recht schnell geschaut werden, ob die Kriterien eingehalten wurden. Meist scheitert es an der ausreichenden Schriftform, an der fehlenden neutralen Beratung (die Beschreibung im vorliegenden Beispiel deutet darauf hin), ausreichender Bedenkzeit, an der getrennten Erbringung zu GKV-Leistungen. Am Fallbeispiel wäre auch noch ein Auge auf die Indikationsstellung zu werfen.

Konsequenzen?
Die Leistung muss nicht bezahlt werden. Meldung an die Ärztekammer sollte erfolgen. Dort kann man sich auch Rat holen.

Wie u.a. hier nachlesbar ist, sehen die Ärztekammern die weit verbreitete Praxis um IGEL (in meinen Augen zu Recht) mit zunehmendem Stirnerunzeln:
http://www.aekno.de/page.asp?pageID=101

Hallo JaninaG,

das ist eine klasse Antwort! Sachlich und präzise. Vielen Dank dafür!