Kosten für Einspruchsverf. absetzbar?

Folgender Fall:

Über die Abschreibungsmöglichkeit (Anschaffungs- vs. Herstellkosten) eines teilvermieteten Hauses wurde vom Steuerberater (erfolgreich) ein Einspruchsverfahren für die Steuerjahre 99, 00, 01 geführt.

In 04 wurde vom Steuerberater darüber eine Rechnung gestellt.

Können diese Geschäftsgebühren des Steuerberaters als Werbungskosten Vermietung und Verpachtung angesetzt werden? Sind sie voll oder anteilig der vermieteten Fläche zuzuordnen?

danke, dalga

Folgender Fall:

Über die Abschreibungsmöglichkeit (Anschaffungs- vs.
Herstellkosten) eines teilvermieteten Hauses wurde vom
Steuerberater (erfolgreich) ein Einspruchsverfahren für die
Steuerjahre 99, 00, 01 geführt.

In 04 wurde vom Steuerberater darüber eine Rechnung gestellt.

Können diese Geschäftsgebühren des Steuerberaters als
Werbungskosten Vermietung und Verpachtung angesetzt werden?

hallo,

klar, oder als sonderausgaben - wahlrecht bis 520 euros…

Sind sie voll oder anteilig der vermieteten Fläche zuzuordnen?

  • ich denke voll, da es ja um die abschreibung ging und die i.d.r. nur von der vermieteten fläche berechnet wird…

gruß vom inder

danke, dalga