Kosten für elktr. Bundesanzeiger

Hallo,

das Bußgeld bzgl. der zu späten Einstellung der Bilanz in den elektr. Bundesanzeiger über 53,50 gehören zu den nicht abzugsfähigen BA???

gruß

§ 4 Abs. 5 Nr. 8 EStG Geldbußen
Hi !

Nach der oben genannten Vorschrift (http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html) sind Geldbußen nicht abzugsfähige Betriebsausgaben, da das Handelsregister eine deutsche Behörde ist.

BARUL76

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