Hallo,
das Bußgeld bzgl. der zu späten Einstellung der Bilanz in den elektr. Bundesanzeiger über 53,50 gehören zu den nicht abzugsfähigen BA???
gruß
Hallo,
das Bußgeld bzgl. der zu späten Einstellung der Bilanz in den elektr. Bundesanzeiger über 53,50 gehören zu den nicht abzugsfähigen BA???
gruß
§ 4 Abs. 5 Nr. 8 EStG Geldbußen
Hi !
Nach der oben genannten Vorschrift (http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html) sind Geldbußen nicht abzugsfähige Betriebsausgaben, da das Handelsregister eine deutsche Behörde ist.
BARUL76
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