Kosten für Erhaltung der Arbeitskraft

Hallo zusammen,

angenommen jemand bezieht ALG II.
Diese Person hat medizinisch nachgewiesen Probleme im Skelettbereich.
Nun wird diese Person ins Krankenhaus eingeliefert , weil sie extreme Schmerzen im Rückenbereich hat.

Auslöser für diese Schmerzen ist die Kombination der Skeletterkrankungen und eine nicht geeignete Matratze im Bett.

Um seine Arbeitskraft bereitstellen zu können, benötigt er eine neue, orthopädische Matratze.
Diese Person hat seitens des Jobcenters nie eine Erstausstattung erhalten.

Gibt es für den Leistungsempfänger Möglichkeiten Beihilfen für die Matratze zu erhalten?

Gruß
Bori

Hallo

Gibt es für den Leistungsempfänger Möglichkeiten Beihilfen für die Matratze zu erhalten?

Auf der Seite der Arbeitsagentur http://www.arbeitsagentur.de/Navigation/zentral/Buer… steht unter ‚Einmalige Leistungen‘:

"Über die Regelleistung hinaus können Sie einmalige Leistungen als Darlehen oder Geld- und Sachleistung erhalten für …

  • die Anschaffung und Reparaturen von medizinischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten"

Damit eine Matratze aber ein medizinisches Gerät darstellen kann, müsste sie vom Arzt verschrieben werden (Privatrezept).

Außerdem steht da: „… können Sie … erhalten“.
Das heißt, es ist eine Kann-Leistung. Hängt also vom Sachbearbeiter und den vorhandenen Geldern ab.

Viele Grüße

Ergänzung

Das heißt, es ist eine Kann-Leistung. Hängt also vom Sachbearbeiter und den vorhandenen Geldern ab.

… und eventuell vom Verhandlungsgeschick und Beharrlichkeit des Antragstellers.

Für Wiederherstellung der Arbeitskraft neue Matraze? Wie ist das zu verstehen? Eine passgenaue, also in Richtung orthopädische Matraze? Oder genügt eine von IKEA? Wer sagt, dass diese benötigt wird? Gibt es ein Attest? Was sagt der Amtsarzt dazu? Kostenvoranschläge?
Einmalige Beihilfe, weil noch nie Erstausstattung erhalten? Ich glaube, dass wird allenfalls ein Darlehen, wenn der Amtsarzt die Anschaffung für notwendig erachtet.