Kosten für Fernseh- und Radioempfang bei anderslautendem Mietvertrag

Liebe Leute, wie wäre folgender hypothetischer Fall zu bewerten?

In einem Mietvertrag von 2001 ist als Wohnungszubehör ein Anschluss an das Breitbandkabelnetz vermerkt, ein Gemeinschaftsantennenanschluss für Hörfunk/Fernsehen jedoch ausdrücklich ausgeschlossen. Anzunehmen ist, dass im Jahre 2001 ein Gemeinschaftsantennenanschluss der normale(?) Weg einer Hörfunk- und Fernsehversorgung war.

Der Vermieter informiert, dass die Versorgung mit Fernsehen und Radio „in Zukunft direkt über den Vermieter“ sichergestellt wird - was impliziert, dass dies in der Vergangenheit nicht der Fall war. Die Kosten dafür würden gemäß neuer Betriebskostenverordnung direkt umgelegt und mit der Betriebskostenabrechnung abgerechnet

Frage: Kann der Mieter darauf beharren, dass die Versorgung mit Hörfunk/Fernsehen nicht Bestandteil seines Mietvertrages (ausweislich der ausdrücklichen Verneinung eines Antennenanschlusses für diesen Zweck) ist und er entsprechend die Umlegung der Kosten nicht akzeptiert?

Herzlichen Dank für Einschätzungen,

fret

Hallo!

Und wie schaute man denn nun fern ?  Kabelfernsehen mit eigenem Vertrag oder wurde das auch schon über Nebenkosten umgelegt ?

Hat er „nur“ das Kabelnetz bereitgestellt (kostenlos) und jeder Mieter konnte beim Kabelbetreiber einen Nutzungsvertrag abschließen ?
Oder hat er selbst einen Kabelvertrag und verteilte das Signal auf alle Wohnungen gegen Gebühr ?

MfG
duck313

Hallo,

„Man“ (i.e. der Mieter in obigem Beispiel) schaute gar nicht fern. Entsprechende Posten tauchten auch nie in der BKA auf. Der Mieter empfang Radio über Zimmerantenne.

Da im Jahre 2001 Kabelinternet auch noch nicht verfügbar war, sollte man annehmen, dass der im MV aufgeführte Kabelanschluss für Fernsehen vorgesehen war, jedoch den Abschluss eines gesonderten Nutzungsvertrages mit dem Kabelbetreiber voraussetzte. Ansonsten halt die öffentlich-rechtlichen über (Zimmer)-Antenne.

Momentan bezieht der Mieter Internet/Telefonie über Kabel, jedoch kein Fernsehen/Rundfunk.

Worum geht es denn nun?

Zunächst muss man ja unterscheiden:
Was als Betriebskosten umgelegt wird, ist nur das Bereitstellen der Art der Empfangsmöglichkeit - d.h. den Empfang ins Haus (KabelAntenne), die hausinterne Verkabelung und die Signalverteilung in die Wohnungen.

Wer diese angebotene Möglichkeit dann tatsächlich nutzt (oder eine andere), der muss natürlich die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten des Versorgers (Rundfunkbeitrag/Kabelbetreiber, Telefon/Internet), der die Signale übermittelt, noch an seinen Versorger zahlen.

zur

Frage: Kann der Mieter darauf beharren, dass die Versorgung mit Hörfunk/Fernsehen nicht Bestandteil seines Mietvertrages (ausweislich der ausdrücklichen Verneinung eines Antennenanschlusses für diesen Zweck) ist und er entsprechend die Umlegung der Kosten nicht akzeptiert?

Wenn die bereitgestellten Signale via Antenne kommen, dann ja
Wenn die bereitgestellten Signale via Breitbandkabelnetz kommen, dann nein
> der Mieter müsste also überprüfen, woher die an die Wohnungsdosen verteilten Signale stammen

Wurde denn schon ein Nachweis der umgelegten = tatsächlich entstandenen Kosten verlangt? Daraus müsste ja ersichtlich sein, durch welcher Art von Empfangsmöglichkeit die Kosten verursacht sind.

Ach, was sehe ich eben noch:

Momentan bezieht der Mieter Internet/Telefonie über Kabel , jedoch kein Fernsehen/Rundfunk.

Damit ist doch klar, dass hier eine hausinterne Verteilung Breitbandkabelnetz-Signale besteht! Welcher Art Signale durch das Netz rauschen ist doch völlig wurscht - oder ob der Mieter diese oder jene Signale abnimmt = bereitgestellten Möglichkeiten nutzt.
Dann versuch mal selbst mit Deiner Art von Haarspalterei weiterzukommen …

Antennenanschlusses für diesen Zweck) ist und er entsprechend die Umlegung der Kosten :nicht akzeptiert?
Wenn die bereitgestellten Signale via Antenne kommen, dann ja

vorsichtige, bei Weitergabe der Signale von der Antenne über eine hausinterne Kabelanlage fallen Urheberrechtskosten an, diese sind als Nebenkosten zu bezahlen. (wird meist vergessen, weiß kaum einer und wird auch wirklich selten eingetrieben)