Ein Autofahrer kommt von der Fahrban ab und kollidiert mit der Leitplanke. Er bringt das Fahrzeug danach selbst auf dem Standstreifen zum stehen.
Fahrer unverletzt, keine weiteren Personen beteiligt. Fahrbahn frei, Auto auf dem Standstreifen vom Fahrer selbst durch Warndreieck etc abgesichert.
Nun alarmiert ein besorgter unbeteiligter Autofahrer die Feuerwehr. Die können auch nichts weiter tun, und sich dazu zu stellen, und noch ein paar Blinklichter laufen zu lassen, im Grunde ein völlig unnötiger Einsatz. Abschleppwagen wurde vom Unfallfahrer selbst organisiert und kommt kurze Zeit später. Meldung an Polizie wegen Leitplankenschaden wird auch vom Unfallfahrer organisiert.
Später erhält der Unfallfahrer ein schreiben, weil ihm von der Stadtverwaltung die Kosten für den Feuerwehreinsatz aufgebrummt werden sollen.
Hier stellt sich die Frage: Ist das wirklich möglich? Der Unfallfahrer selbst hat die Feuerwehr nicht gerufen. Da ein Anhörungsbogen vorliegt, mit welchen Aussagen könnte der Unfallfahrer die Kosten am besten abwenden? Wie geht man am besten vor?
Ähnlicher Fall, Alarmanlage des zeitweise verlassenen Hauses geht los, Nachbar ruft Polizei an, die kommt und findet keine Hinweise auf einen versuchten Einbruch ,also Fehlalarm.
Hausbesitzer bekommt eine Rechnung.
Und damit man den Unterschied sieht, gäbe es Einbruchspuren oder Hinweis von Zeugen auf flüchtende Person, dann wäre der Polizeieinsatz selbstverständlich kostenfrei !
Und das lässt sich auf den geschilderten Fall mit Feuerwehr übertragen.
Hätte die Hilfe leisten müssen, weil Person zu bergen wäre, weil Fahrzeug brennt, klare Sache, das wäre kostenfrei.
Kommt sie zum Alleinunfall mit geringem Sachschaden, alarmiert aus Unkenntnis der Sachlage, aber nicht missbräuchlich !, dann muss der Einsatz berechnet werden.
die Abwicklung über die Kfz.-Haftpflichtversicherung führt jedoch im Folgejahr zur Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse. Damit ist das ganz und gar nicht mehr kostenneutral.
der Autofahrer/Halter werden einen fiktiven Gebührenbescheid bekommen haben. Auf welcher rechtlichen Basis die Gebühren erhoben werden, steht auf diesem Bescheid.
Die Frage geht darum, daß erstmal eine Anhörung an den Fiktiven Unfallfahrer geschickt wurde. So, daß dieser sich zum Vorgang äußern kann, und dann aufgrund dieser Äußerung kommt dann der fiktive Gebührenbescheid, oder eben nicht.
Ähm, das war mir nicht klar. Das Schreiben der SV hätte ja auch der Gebührenbescheid sein können . Zudem könnte das Schreiben, selbst wenn es kein Gebührenbescheid wäre, bereits die Grundlage nennen auf der berechnet werden soll.
Um welche fiktive Stadt handelt es sich? Wie man am Beispiel von Frankfurt sehen kann, sollte es eine Gebührenordnung geben.
da der Fahrer aber wohl den angerichteten Flurschaden und die demolierte Leitplanke kaum aus eigener Tasche bezahlen wird, macht es nicht wirklich was aus das die Versicherung auch noch den Feuerwehreinsatz zahlen muss.
von einem Flurschaden konnte ich dem UP nichts entnehmen. Über die Höhe des Schadens an der Leitplanke ist nichts bekannt. Es könnte sein, dass dieser so geringfügig ist, dass keine Kosten entstehen.
Aus der Antwort „Feuerwehreinsatz kostenneutral an die KHP melden“ könnte ein schlecht informierter Zeitgenosse entnehmen, dass dieser Einsatz auf jeden Fall ohne Folgekosten bleibt. Deswegen habe ich auf die Rückstufung hingewiesen.
Bis zu einer gewissen Schadenshöhe teilt die KHP dem Versicherungsnehmer mit, dass er den Schaden auch zurückkaufen kann, um eine Rückstufung im folgenden Jahr zu entgehen. Je nach Höhe und bestehender Einstufung kann ein Rückkauf Sinn machen.