Kosten für Fortbildung

Hallo!
Ich bin Freiberufler, nicht umsatzsteuerpflichtig. Gegenüber 2018 ist das Formular EÜR irgendwie komplizierter geworden oder ich bin einiger Gehirnzellen verlustig gegangen.
In der EÜR 2018 gab es die Rubrik „Übernachtungs- und Reisenebenkosten des Steuerpflichtigen“ und „Fortbildungskosten - ohne Reisekosten“. Google sagte, die Reisekosten wären unter der Rubrik „Übernachtungs- usw.“ einzutragen.Ich habe also alles, was mit Übernachtung, Verpflegung und Fahrten zu tun hatte in die erste Sparte eingetragen und Gebühren, Lernmaterial usw. in die zweite. Keine Beschwerden von ELSTER oder Finanzamt.
Jetzt brüte ich über der EÜR 2019. Eine Lesung habe ich als Geschäftsreise angegeben, da muss ich Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand in Zeile 69 und Fahrtkosten in Zeile 81ff. eintragen.
Wie steht es mit Reisen im Zusammenhang mit Fortbildung? Kommt das alles einzeln aufgeschlüsselt unter die Rubrik „Fortbildungskosten“ (es steht nicht mehr dabei „ohne Reisekosten“) oder muss ich das auch in die Zeilen wie o.a. eintragen?

Eva

Hallo!

Reisekosten sollten immer getrennt ausgewiesen werden, in den dafür vorgesehen Zeilen, da diese teilweise lediglich beschränkt abzugsfähig sind, während sonstige Fortbildungskosten unbeschränkt abziehbar sind.

Bei überschaubaren Beträgen ist es jedoch in praktischer Hinsicht egal, solange man bei der Berechnung alles richtig macht.

Schöne Grüße!