Kosten für fristlose Sperrmüllabfuhr nach Auszug

Hallo,
ein Freund von mir ist am am Samstag, den 30.4.11 aus seiner Wohnung ausgezogen, das Mietverhältnis endete an diesem Tag. Bei seinem Auszug lies er einen Schreibtisch im Innenhof stehen mit einem Zettel darauf „zu verschenken“.
Heute, am 4.5.11 war die Schlüsselübergabe mit dem Vermieter, bei weilcher der Vermieter ihm mitteilte, dass er den Schreibtisch durch die Sperrmüllabfuhr hat entsorgen lassen und der Mieter die Kosten dafür in Höhe von 150€ übernehmen soll.
Das Hinterlassen des Schreibtisches war eigentlich nur temporär; hätte sich kein Mieter dem Schreibtisch angenommen, hätte mein Freund ihn heute wieder mitgenommen.

Meine Frage ist nun, ob der Vermieter im Recht ist, ohne jegliche Fristsetzung, den Schreibtisch auf Kosten des Mieters beseitigen zu lassen?

PS: Der Vermieter behauptete, dass neben dem Schreibtisch noch anderer Sperrmüll im Hof abgelagert wurde (anscheinend von anderen Mietern).
Da der Vermieter jedoch nur die Schuld meines Freundes „nachweisen“ kann (dieser hat zugegeben, dass er seinen Schreibtisch abgestellt hat), soll er nun die gesamten Kosten tragen.

Hat das irgendwelche Auswirkungen auf die Rechtslage?

hallo 123591

da der schriebtisch zu verschenken war und nicht als sperrmüll deklariert wurde ist der schreibtisch nach vor eigentum deines freundes…und er hat nicht den auftrag zur entsorgung gegeben…das ist sache des vermieters diese kosten auf sich zu tragen…zumal die schlüsselübergabe auch erst am 04.05.11 war…#
wer verlangt die € 150,00 der vermieter…sicher nicht die stadt…da würde ich mich im nachhinein auch nochmal schlau machen ob die entsorgung von dem schreibtisch überhaupt etwas gekostet hat…hier in frankfurt/m ist die private sperrmüllabholung kostenfrei.
also das ganz ist sehr fadenscheinig…
rein rechtlich entsehen deinem freund keien kosten …im gegenteil der vermieter hat den schreibtisch als geschenk ja an sich genommen und eigenmächtig entsorgen lassen…das hätte der nachfrage bedurft…

ich hoffe, dass du damit was anfangen kannst

freundliche grüße
anta

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Hallo,
ein Freund von mir ist am am Samstag, den 30.4.11 aus seiner
Wohnung ausgezogen, das Mietverhältnis endete an diesem Tag.
Bei seinem Auszug lies er einen Schreibtisch im Innenhof
stehen mit einem Zettel darauf „zu verschenken“.
Heute, am 4.5.11 war die Schlüsselübergabe mit dem Vermieter,
bei weilcher der Vermieter ihm mitteilte, dass er den
Schreibtisch durch die Sperrmüllabfuhr hat entsorgen lassen
und der Mieter die Kosten dafür in Höhe von 150€ übernehmen
soll.
Das Hinterlassen des Schreibtisches war eigentlich nur
temporär; hätte sich kein Mieter dem Schreibtisch angenommen,
hätte mein Freund ihn heute wieder mitgenommen.

Meine Frage ist nun, ob der Vermieter im Recht ist, ohne
jegliche Fristsetzung, den Schreibtisch auf Kosten des Mieters
beseitigen zu lassen?

PS: Der Vermieter behauptete, dass neben dem Schreibtisch noch
anderer Sperrmüll im Hof abgelagert wurde (anscheinend von
anderen Mietern).
Da der Vermieter jedoch nur die Schuld meines Freundes
„nachweisen“ kann (dieser hat zugegeben, dass er seinen
Schreibtisch abgestellt hat), soll er nun die gesamten Kosten
tragen.

Hat das irgendwelche Auswirkungen auf die Rechtslage?

Der Vermieter hat eine private Entsorgungsfirma beauftragt, ich denke daher kommen die hohen Kosten. Zudem hat er behauptet, keinen „Zu Verschenken“ Zettel gesehen zu haben. Ändert das etwas?

hallo 123591

da der schriebtisch zu verschenken war und nicht als sperrmüll
deklariert wurde ist der schreibtisch nach vor eigentum deines
freundes…und er hat nicht den auftrag zur entsorgung
gegeben…das ist sache des vermieters diese kosten auf sich zu
tragen…zumal die schlüsselübergabe auch erst am 04.05.11
war…#
wer verlangt die € 150,00 der vermieter…sicher nicht die
stadt…da würde ich mich im nachhinein auch nochmal schlau
machen ob die entsorgung von dem schreibtisch überhaupt etwas
gekostet hat…hier in frankfurt/m ist die private
sperrmüllabholung kostenfrei.
also das ganz ist sehr fadenscheinig…
rein rechtlich entsehen deinem freund keien kosten …im
gegenteil der vermieter hat den schreibtisch als geschenk ja
an sich genommen und eigenmächtig entsorgen lassen…das hätte
der nachfrage bedurft…

ich hoffe, dass du damit was anfangen kannst

freundliche grüße
anta

Hallo 123591,

vielen Dank für die Anfrage. Ich versuche nach bestem Wissen und Gewissen die Frage zu beantworten.

Meiner Meinung nach ganz einfach: der Vermieter hat sich demzufolge den Tisch mit dem Zettel angesehen, dann hat er einen Auftrag erteilt, dass dieser (mit den dazu gestellten Sachen)abgeholt werden soll. Also hat er die „Schenkung“ (Schreibtisch) deines Freundes eigentlich angenommen. Wenn er nun die Entsorgungsfirma bestellt hat, hat er also eigentlich sein neu erworbenes Eigentum, also den geschenkten Schreibtisch, entsorgt.
Warum sollte dann dein Freund etwas dafür bezahlen.
Denn, wenn dies nicht im Sinne des Vermieters hätte geschehen sollen, hätte er sich bei den Mietern des Hauses, sowie bei deinem Freund erkundigen müssen, wem der Schreibtisch, sowie das Dazugestellte, gehört und hätte von Demjenigen die Entsorgung bzw. das Wegräumen/Mitnehmen anordnen können. Er hatte nicht das Recht, die Sachen einfach so und ohne jegliche Ankündigung zu entsorgen, da diese vorher nicht sein Eigentum waren. Da er dies jedoch in dieser kurzen Zeit getan hat, hat er zumindest für den Schreibtisch, da auf diesem besagter Zettel ‚zu verschenken‘ lag, ein Eigentumserwerb getätigt. Selber Schuld, wenn er diesen nun entsorgen lies. Denn dein Freund hätte den Schreibtisch ja am Tag der Schlüsselübergabe wieder mitgenommen, wenn er noch da gestanden hätte. Es hätte ja auch jemand ganz anderes den Schreibtisch an sich nehmen können, dann wäre ebenfalls eine Schenkung bzw. Eigentumsübergang vollzogen worden.
Dein Freund muss nichts bezahlen.
Sollte es Widerwillen Ärger geben mit dem Vermieter, soll er sich an einen Verbraucherschutz oder einen Mieterbund bzw. -verein wenden, dort sitzen Fachleute, die ihm auch mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Trotz allem viel Glück und verbleibe mit freundlichen Grüßen
1monchen

Vielen Dank anita und 1monchen für die ausführlichen Antworten. Mein Freund hat sie ebenfalls gelesen und wird die Zahlung der Rechnung aus den von euch genannten Gründen verweigern.

Die allerbesten Grüße

Ist zwar nicht nett von dem Vermieter, aber ich kann Ihn irgetwo schon verstehen. Ist nun mal so, das wenn irgenwo was steht, schnell noch was dazugestellt wirt. Und ratzfatz ist der Hof zugemüllt. Ich find nur die Kosten ein wenig überzogen. Bei uns kostet Sperrmüll 35,-€ + 30,- für Expressabholung. Und die musste ja nicht sein.

Hallo,

kann Dir da keine sichere Auskunft geben.

Denke aber mal dass der Vermieter durchaus Sperrmüll auf seinem Hof entsorgen lassen und dem Verursacher die Kosten umlegen darf.
Die Zusatzablagerungen sind Pech desjenigen der ermittelt werden kann, also Dein Spezl.

Nett wäre es allerdings gewesen einfach vorher mal anzurufen und nachzufragen, aber das wollte der Vermieter wohl nicht…

Wenn der Hof zur Mitbenutzung im Mietvertrag steht könnte die Rechstlage anders ausschaun.
Falls sonst keine vernünftige Antwort kommt würde ich mal einenAnwalt fragen, solche Auskunft bekommt man am Telefon manchmal kostenlos :wink:

Gruß
David

Hallo,

ich weiß nicht, wo du wohnst, aber hier bei uns ist es so, dass man Sperrmüll erst einmal beim Landkreis anmelden muss. Dann kann es noch 4 Wochen dauern, bis man einen Termin mitgeteilt bekommt. Habe noch nicht von der Möglichkeit gehört, Sperrmüll innerhalb einer knappen Woche abholen zu lassen. Außerdem sind 150,00 € reinster Wucher!. Ich würde Dir raten, nach einem Ge-spräch mit dem Vermieter die Zahlung des Sperrmülls (der ja eigentlich keiner war) abzulehnen.
Hoffe habe damit etwas geholfen.
MFg
Sabine Kruse

Tut mir leid, kann Dir da nicht weiterhelfen

Grüße

Da er den Schreibtisch mit dem Vermerk „zu verschenken“ versehen hat, hat er das Eigentum daran aufgegeben. Der Vermieter konnte von seiner guten Absicht, das Teil zu entsorgen, falls sich kein Interessent findet, nichts wissen. Da solche „wilden Müllkippen“ immer schnell anwachsen, kann ich den Vermieter insoweit verstehen, als er diesen zeitnah beseitigen lies.

Ich würde mir den Entsorgungsnachweis zeigen lassen und den Anteil, der auf den Schreibtisch entfällt, zähneknirschend bezahlen. Dumm gelaufen.

Ciao,

da bin ich mir jetzt nicht ganz sicher!

Grundsätzlich: Das Mietverhältniss endete zum Monatsende. Damit war man auch nicht berechtig irgendwas stehen zu lassen. Punkt … Die Frage nach Frist ist berechtig. Obs dazu einen Rechtsanspruch gibt, kann ich nicht sagen.

150€ halte ich für sehr hoch. Das andre Leute (ggf. Mieter) allerdings ihren Müll dazu stellen scheint keinewegs als abwegig! Wie wollen sich Mieter und Vermieter das gegenseitig beweisen? Man könnte sich natürlich mal die Rechung zeigen lassen. Kann ja sein, dass der Vermiter das einfach selber abgestellt hat und nur Geld rausschinden will. Je nach Wohnlage scheint es unrealistisch, dass man so schnell den Sperrmüll bestellt und der auch sofort bei Fußsteht! Allerding kann sowas provozieren. Also Vorsicht! Wenns von der Kaution abgezogen wird, müsste sich dein Freund das Geld einklagen, dass steht dann nicht im Verhältnis.

Kann immer nur verhandeln empfehl. Wenn da keine Bewegung kommt - so schmerzhaft es klingt - dann is es Lehrgeld und man weiss fürs nächste mal besser … ;o(

viel erfolg

Eigentlich ist der Vermieter im Recht. Denn besagter Tisch stand auf seinem Grund und Boden. Aber laß Dir ganz dringend die Rechnung für die Beseitigung des Sperrmülls vorlegen. Denn wenn Du zahlen sollst, dann mußt Du auch ganz genau sehen können für was. Dann würde ich mal versuchen mich mit den Kosten zu einigen wenn Du die Situation geschildert hast und Dir die Rechnung vorliegt wohlgemerkt. Vielleicht kann man sich ja reinteilen.

Sorry war lange krank, kann da leider nicht weiterhelfen