Liebe/-r Experte/-in,
ich habe im Bundesland Sachsen eine Garage im Haus.
Diese Garage besteht schon seit über 20 Jahren und die Einfahrt erfolgt über den Fußweg. Der Fußweg ist nicht abgesenkt, sondern das Strassenpflaster ist an der Bordsteinkante angehoben. Diese Beschaffenheit ist von 7 Garageneinfahrten in meiner Strasse 6mal vorhanden. Da das Pflaster durch die Zeit sehr eingefahren war (Spurrinnen), habe ich es wieder auf die gleiche Höhe angehoben. Nun wirft mir die Stadt vor, ich hätte in den öffentlichen Raum eingegriffen und müsste das Pflaster komplett wieder absenken und sie beauftragen, den Bordstein und den Fußweg für eine Garageneinfahrt abzusenken. Ich könnte auch eine andere Firma beauftragen, diese müßte aber eine Erlaubnis beantragen und ich müßte eine Erlaubnis zur Nutzung des Fußweges zur Absenkung beantragen. Gibt es nicht einen Bestandschutz oder so etwas ähnliches? Kann die Stadt mich zwingen, das ich die vollen Kosten für den Umbau übernehme? Wenn ich nicht darauf eingehe, will man mir das Recht zur Benutzung des Fußweges untersagen, kurz: keine Einfahrt mehr möglich und ich muss die Kosten für den Rückbau tragen.
Danke für die schnelle und korrekte Antwort.
Hallo Udo
Da ich Deine kommunale Situation nicht kenne, kann ich Dir nur meine persönliche Einschätzung mitteilen:
Du besorgst Dir von Deiner Kommune die Genehmigung für die Bordstein und Gehwegabsenkung.Mit dieser Genehmigung beauftragst Du ein Unternehmen Deiner Wahl mit der Umbaumassnahme.Fertig!
Jede weitere Streiterei verursacht neben Frust und unnötigen weiteren Kosten nur einen Qualitätsverlust Deines persönlichen Zeitfensters!
mfg
Eberhard Noller
Hi Udo,
also der Gehweg war NIE abgesenkt? Das allein macht mich schon stutzig, denn jede Einfahrt ist meistens mit einem abgesenkten Bordstein versehen.
Hat sich der Randstein im Laufe der Zeit abgesenkt und sie haben ihn jetzt wieder auf normale Höhe angehoben und die wahrscheinlich unschönen Spurrilen entfernt?
Sollte dies der Fall sein, sehe ich garkein Problem, denn das machen wir schließlich nach jeder Baustelle und der Gehweg gehört entfernt zum Grundstück, sie haften ja schließlich auch, wenn sich jemand die Beine vor ihrem Haus bricht.
100% weiß ich nicht bescheid, aber das interessiert mich jetzt auch, ich werde dies Später mal in Erfahrung bringen und im Büro nachfragen.
Ich werde Samstag spätestens Montag meine genauere Antwort geben.
Grüße und schönes Wochenende M.Werner
Hallo, Udo !
Grunsätzlich denke ich erst einmal, dass Sie auf eigene Kappe, ohne sich mit der Stadt zu arangieren, baulich in den öffentlichen Verkehrsraum eingegriffen haben.
Dies ist auf jeden Fall nicht zulässig und die Stadt wird sich wohl geärgert haben. Das bekommen Sie jetzt auch zu spühren.
Die Stadt kann zunächst verlangen, dass Sie den alten Zustand wieder herstellen.
Wenn die Zufahrtmöglichkeit zu Ihrer Garage dadurch erschwert wird, könne Sie auf Ihre Kosten eine Bürgersteigabsenkung beabtragen.
Die Benutzung des Fußweges zum Erreichen Ihrer Garage kann man Ihnen grundsätzlich nicht untersagen. Sie haben die gleichen Rechte, wie jeder andere Bürger auch.
Wenn Sie nicht reagieren, müssen Sie damit rechnen, dass die Stadt im Wege der Ersatzvornahme den alten Zustand durch eine Baufirme wieder herstellen lässt und Ihnen in Rechnung stellt.
M.E. kommen Sie nur zu einer zufriedenstellende Lösung, wenn Sie sich mit der Stadt einigen.
MfG
Horst Klein
Hallo
Ich habe da so einige Erfahrung wenn es um Fußwerge bzw. Bürgersteige geht.
Bei Bauvorhaben müssen oft die Gehsteigplatten vor den neu zu erstellenden Gebäude ausgebaut werden, damit diese nicht zerstört werden. Dann wird der Bürgersteig mit Magerbeton (einfacher Beton) gefüllt, damit die Baufahrzeuge über den Gehweg fahren können. Wenn der Bürgersteig dann wieder in den Ursprungszustand versetzt werden muss oder es gar zu einer Absenkung des Bürgersteiges kommt, dann „kann“ die Gemeinde darauf bestehen, dass diese Arbeiten nur von einer in der Handwerksrolle eingetragenen Straßenbauunternehmen ausgeführt wird. Selbst Firmen aus dem Ausland sind dann nicht zugelassen. Begründet wird das mit einen ordnungsgemäßen Unterbau. Wenn die alten Gehsteigplatten dann in naher Zukunft gegen neue ausgetauscht werden sollen, dann müssen Sie auf Ihre Kosten diese neuen verwenden. Und glauben Sie mir, die Straßenbaufirmen schlagen bei diesen Aufträgen richtig zu.
Mein Tipp ist reden Sie mit den Verantwortlichen in der Stadtverwaltung. Sehen Sie zu dass Sie keinen Beamten übergehen. Geben Sie jedem Beamten das Gefühl, dass sein Job wichtig und unverzichtbar ist. Drücken Sie etwas auf die Tränendrüse, dass Sie sich diese Arbeiten jetzt nicht leisten können. Wenn Sie Glück haben drücken die ein Auge zu.
Sonst machen Sie eine Baustelenzufahrt daraus. Ist aber auch genehmigungspflichtig können Sie aber selbst ausführen. Sind aber zeitlich begrenzt. Genehmigungen müssen verlängert werden.
Kosten für eine Bürgersteigabsenkung können je nach Region auch schon mal 5000,00€ kosten.
Mit freundlichem Gruß
Andreas Böcker
Hallo Udo,
die Frage geht vom Baurecht gleich in die juristische Betrachtung.
„Normal“ war die bisherige Zufahrt sicherlich nicht. Aber es gibt ein Gewohnheitsrecht. Es scheint in der Straße fast üblich zu sein, in der beschriebenen Art die Garage anzufahren, wenn 6 von 7 Garagen so angefahren werden.
Ich glaube, hier ist weder Baurecht noch ein Anwalt gefragt, dass sollte nur die letzte Möglichkeit sein. Hier sollte mit den Methoden der „Gewaltfreien Kommunikation“ ein gangbarer Weg gefunden werden, der allen Beteiligten ein Ergebnis ermöglicht, dass jeder akzeptieren kann.
„Normal“ ist die aktuelle Zufahrt nicht und wenn der Bordstein abgesenkt werden muss, kann das sicherlich nicht für nur einen Eigentümer gelten.
Bitte versuchen Sie, über eine verständnisvolle Komunikation eine Gesprächsbasis für Lösungen zu schaffen. Andernfalls gibt es sicherlich noch mehr Ärger und Streit (und zusätzliche Kosten).
MfG
Rainer
Hallo Udo
bin mir nicht sicher, ob es da Bestandsschutz geben kann, auch weil die Straße so wie von Dir beschrieben noch zu DDR-Zeiten angelegt wurde. In der Zwischenzeit wurde aus der DDR als maßgebender politischer Einheit der Freistaat Sachsen (Bauordnungsrecht ist Ländersache). Und Sachsen hat vielleicht in der Zwischenzeit ganz andere Bauvorschriften eigeführt, die anzuwenden sind, wenn Straßen neu hergestellt oder repariert werden müssen, z. B. „keine Achterbahn“.
Es geht daher sicher nicht, den öffentlichen Straßenbau in die eigene Hand zu nehmen, Spurrillen hin oder her. (Vielleicht werden die Behörden anderen Sinnes, wenn ihnen eines Tages ganz das Geld ausgeht.)
Ein Recht zum Überfahren des Gehwegs gibt es in der Tat ebenfalls nicht, das ist stets eine erlaubnispflichtige Sondernutzung. Und wer Erlaubnisse erteilt, kann halt auch Bedingungen stellen, unter denen diese Erlaubnisse erteilt werden.
Gruß
Alex
Hi Udo,
das ist eine etwas komplizierte Sache, denn es ist leider so, dass heutzutage jede Kommune ihre eigene Rechtssprechung hat und die Kommunalgesetze oft nach Gutdünken erlassen. Frage: ist der Fußweg Dein Privateigentum oder gehört er der Stadt? Beim Privateigentum kannst Du selbst entscheiden, was Du tust. Aber auch bei Kommunaleigentum müssen die Zufahrten zu Garagen abgesenkt sein, damit wäre Dein Problem eigentlich gelöst, d. h. es bleibt wie es ist.
Ich würde Dir noch empfehlen, Dich an das Justizministerium Deines Bundeslandes zu diesem Problem wenden. Das habe ich auch für mein Straßenreinigungsproblem im Winter gemacht und sehr gute Hinweise erhalten.
Ich hoffe, ich habe Dir etwas weitergeholfen.
MfG
ISchu
Hallo Udo,
es ist bedauerlich, wie die Behörde mit dir umzugehen scheint, allerdings ist es richtig, ein Eingriff in den Straßenkörper bedarf immer der Zustimmung des Straßenbaulastträgers.
Wenn die Behörde nicht mit sich reden läßt, kannst du es nur auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, beginnend mit einem Widerspruch und folgend mit dem Gerichtsverfahren.
Wenn die anderen Einfahrten so gestaltet sind, wie du es beschreibst, könntest du dich schon auf eine Gleich-behandlung berufen. Allerdings stellt diese Art der Grundstückszufahrt nicht mehr die Regel der Technik dar. Die Bordsteinkannte dient auch zur Wasserführung und Ableitung des selben. Bei einem Eingriff in den Straßenkörper will die Behörde vielleicht diesen Zustand auf den Stand der Technik umstellen. Nun hast du aber ohne die Beteiligung der Behörde vollendete Tatsachen geschaffen, die der gemeindlichen Planung entgegen steht. Es ist nachvollziehbar, dass die Behörde die Herstellung von Einfahrten nach dem Stand der Technik verlangt und auch verlangen kann. Da die Einfahrt dir dient, muss du halt auch die Kosten übernehmen.
Ich verstehe viele Bürger nicht, dass sie nicht vor ihren beabsichtigten Bauvorhaben im Amt nachfragen, was ist zu beachten und brauche ich gegebenenfalls eine Genehmigung.
Tut mir leid, keine günstigere Antwort geben zu können.
Im Einzelfall, vielleicht bei einer kleinen Nebenstraße oder auch Sackgasse könnte man den Zustand so belassen, dass liegt aber im Ermessen der Verwaltung.
FG Harald
hallo udo,
ich weiß zwar nicht wie das genau in sachsen gehandhabt wird, aber allgemein ist der eingriff ins öffentliche straßenland verboten und die gemeinden können eine wiederherstellung in den alten zustand verlangen. auch das dies nur von zugelassenen firmen ausgeführt werden kann ist allgemein üblich.
denn wer kann von einem privatmann erwarten das er starßen und wege herstellt die auch ggf dem schwerlastverkehr standhalten. und wenn nicht wer haftet dann dafür.
bei solchen aktionen hilft immer das reden vorher. dann sind behörden viel umgeänglicher.
hoffe ich konnte dir mit dieser antwort weiter helfen.
mfg
j.thode
Hallo Udo
Also erst mal Sorry, dafür das ich dir erst jetzt antworten kann, aber ich war ein paar Tage im Urlaub und bin erst gestern wieder hier eingetroffen.
Deine Frage zielt leider auf ein Gebiet ab, in dem ich mich nicht besonders auskenne. Deswegen teile ich dir nur das mit, was mir über diese Fälle in NRW bekannt ist. Kann sein, das es sich in Sachsen ähnlich verhält, aber wissen tue ich das nicht!
Also erstens haben die Städte hier fast immer ein sogenanntes „Hausmeisterunternehmen“, das durch eine Ausschreibung der Stadt ermittelt wird.
Nur diese Firma ist berechtigt, im öffentlichen Verkehrsraum Arbeiten an der Straße etc. ( wie in diesem Fall ) durchzuführen!
Werden diese Arbeiten von jemand anderem ausgeführt, kann die Stadt das akzeptieren ( hat man Dir ja auch angeboten… ), muss sie aber nicht!
Einen Rechtsanspruch darauf hast du nicht, vielmehr ist es guter Wille der Stadt!
In sofern kann ich Dir nur empfehlen mit der Stadt zu reden und eine einvernehmliche Lösung anzustreben. Die Stadt hätte durchaus die Möglichkeit, die angedrohten Maßnahmen durchzusetzen.
Tut mir Leid, das ich Dir keine bessere Antwort zusenden kann. Vielleicht kannst du trotzdem etwas damit anfangen.
mit freundlichen Grüßen U.F.
Hallo Udo,
leider nicht so ganz mein Bereich. Aber grundsätzlich erscheint mirt der Vorwurf des Eingriffs in den öffentlichen Raum richtig, auch wenn Dein Ansinnen möglicherweise ehrenwert war. Kleiner Eingriff Deinerseits, große Wirkung in der Behörde. Das heist, ab jetzt passiert alles ganz offiziell. Ich gehe davon aus, das auch bei Euch die öffentliche Hand klamm ist, und somit ein gesteigertes Interesse an Kostentragung durch Dritte hat. Also bitte zunächst die Anspruchsseite Deinerseits juristisch erfragen, und dann auf die Stadt zugehen.
Tut mir leid, dass ich nicht mehr dazu sagen kann, aber mein Bereich ist eher in der VOB/B gemäß meines Profils. Viel Erfolg!!