Kosten für Garantieverlängerung/Wartungsvertrag

Hallo,

ein Keller wurde mit einem spezielles Abdichtungssystem errichtet. Architekten haben sich um Ausschreibungen gekümmert.

Damals hatten die Architekten zu einem bestimmten System geraten und die Info gegeben, dass 30 Jahre Garantie darauf wäre und aus diesem Grund sollte man auch dieses System nehmen.

Letztendlich hat sich herausgestellt, dass nur 10 Jahre Garantie auf die Abdichtung ist und man einen extra Wartungsvertrag abschließen müsse, um die 30 Jahre Garantie schließlich zu erhalten.

Da nur die Architekten die Angebote hatten und über die Konditionen in Kenntnis gesetzt wurden (nämlich die 30 Jahre Garantie), kann man den Architekten die Kosten für den Wartungsvertrag nun aufdrücken?
Die hatten nämlich nicht richtig gelesen und waren selbst über den extra Wartungsvertrag überrascht… Lt. Architekten stand das wohl nur im Kleingedruckten, lt. ausführender Firma wurde darauf wohl auch im Anschreiben hingewiesen.

Man hat schließlich Architekten, die sich um sowas kümmern und natürlich gerade auch das Kleingedruckte lesen…

Weiß jemand wie dies von der rechtlichen Seite aussieht.

Vielen Dank schon einmal.
Viele Grüße

Hallo,

eine knifflige Frage. Es wäre zu klären, ob der Vertrag vor oder nach der neuen Schuldrechtsreform 2002 geschlossen wurde. Danach richten sich Gewährleistung/Verjährung des Architekten.

Weiters welche Leistungsphasen im Auftrag beinhaltet waren (gleiche Thematik wie vor) und ob es Teilabnahmen mit Architekt (nach Leistungsphase 8) gegeben hat.

Ohne nähere Angaben lässt sich die Haftungsfrage des Architekten nicht näher eingrenzen oder gar beantworten.

Franz

Hallo,

der Vertrag für die Kellerabdichtung (mit der Abdichtungsfirma) wurde 2008 oder 2009 abgeschlossen, auf alle Fälle nach 2002. Macht 2008 oder 2009 einen Unterschied? Sonst müsste im Vertrag nochmal genau nachgeschaut werden.
Der Architektenvertrag selbst wurde 2007 abgeschlossen.

Eine Abnahme (Teilabnahme für den Rohbau wurde gemacht, ist aber eine andere Firma als die Abdichtungsfirma) mit den Architekten wurde bisher noch nicht gemacht, da beim Innenausbau noch viel selbst gemacht wird, also noch nicht alles fertig ist. Leistungsphasen 1 - 8 sind im Architektenvertrag vereinbart.

Vielen Dank schon mal…
Viele Grüße