Hallo,
ein Keller wurde mit einem spezielles Abdichtungssystem errichtet. Architekten haben sich um Ausschreibungen gekümmert.
Damals hatten die Architekten zu einem bestimmten System geraten und die Info gegeben, dass 30 Jahre Garantie darauf wäre und aus diesem Grund sollte man auch dieses System nehmen.
Letztendlich hat sich herausgestellt, dass nur 10 Jahre Garantie auf die Abdichtung ist und man einen extra Wartungsvertrag abschließen müsse, um die 30 Jahre Garantie schließlich zu erhalten.
Da nur die Architekten die Angebote hatten und über die Konditionen in Kenntnis gesetzt wurden (nämlich die 30 Jahre Garantie), kann man den Architekten die Kosten für den Wartungsvertrag nun aufdrücken?
Die hatten nämlich nicht richtig gelesen und waren selbst über den extra Wartungsvertrag überrascht… Lt. Architekten stand das wohl nur im Kleingedruckten, lt. ausführender Firma wurde darauf wohl auch im Anschreiben hingewiesen.
Man hat schließlich Architekten, die sich um sowas kümmern und natürlich gerade auch das Kleingedruckte lesen…
Weiß jemand wie dies von der rechtlichen Seite aussieht.
Vielen Dank schon einmal.
Viele Grüße