Hallo,
folgender Sachverhalt:
Am 01.03.2007 kaufte der Anfragende eine Bestandsimmobilie. Befreits Jahre vor dem Kauf hatte der Vorbesitzer bereits einen Anbau (Wintergarten)
errichtet, der aber noch nicht eingemessen war.
Anfang 2011 bekam der Anfragesteller vom Katasteramt ein Schreiben, in dem ein
Termin für die Einmessung angekündigt wurde; aus diveren Gründen
verschob sich der Termin jedoch über Monate nach hinten, sodass
dieser de facto erst nach meinem (Weiter-)Verkauf der Immobilie
stattfand. In Zahlen: Verkauf der Immobilie am 04.11.2011; letztliche
Vermessung im Januar 2012.
Letzte Woche hatte der Fragesteller nun eine Rechnung vom Katasteramt über 250 EUR bekommen.
Meine Frage:
Wer muss die Vermessungskosten jetzt zahlen: der Fragesteller oder der zum
Zeitpunkt der Leistungserbringung (Vermessung) notariell eingetragene
neue Besitzer der Immobilie?
Wäre für Eure Antworten dankbar!
Grüße
Gerry