Kosten für Gebäudeeinmessung eines Anbaus

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Am 01.03.2007 kaufte der Anfragende eine Bestandsimmobilie. Befreits Jahre vor dem Kauf hatte der Vorbesitzer bereits einen Anbau (Wintergarten)
errichtet, der aber noch nicht eingemessen war.

Anfang 2011 bekam der Anfragesteller vom Katasteramt ein Schreiben, in dem ein
Termin für die Einmessung angekündigt wurde; aus diveren Gründen
verschob sich der Termin jedoch über Monate nach hinten, sodass
dieser de facto erst nach meinem (Weiter-)Verkauf der Immobilie
stattfand. In Zahlen: Verkauf der Immobilie am 04.11.2011; letztliche
Vermessung im Januar 2012.
Letzte Woche hatte der Fragesteller nun eine Rechnung vom Katasteramt über 250 EUR bekommen.

Meine Frage:
Wer muss die Vermessungskosten jetzt zahlen: der Fragesteller oder der zum
Zeitpunkt der Leistungserbringung (Vermessung) notariell eingetragene
neue Besitzer der Immobilie?

Wäre für Eure Antworten dankbar!

Grüße
Gerry

Hallo,

Wer muss die Vermessungskosten jetzt zahlen: der Fragesteller
oder der zum
Zeitpunkt der Leistungserbringung (Vermessung) notariell
eingetragene
neue Besitzer der Immobilie?

Was ist im Kaufvertrag festgelegt worden?
Dort ist üblicherweise geregelt, wann welche Rechte und Pflichten übergehen und oft auch ob noch irgendwas „offen“ ist.

Gruß
Jörg Zabel

Du meinst den Vertrag der den Verkauf geregelt hat, bevor die Einmessung war ??

Darin steht:
auf die Käufer gehen ferner ab Übergabe über:
…die Steuern und sonstigen öffentlichen Lasten und Abgaben

Wie siehst Du vor diesem Hintergrund den Sachverhalt ?

Vielen Dank !

Hallo,

Du meinst den Vertrag der den Verkauf geregelt hat, bevor die
Einmessung war ??

Darin steht:
auf die Käufer gehen ferner ab Übergabe über:
…die Steuern und sonstigen öffentlichen Lasten und Abgaben

Meist folgt dann ungefähr sowas: „Es wird versichert, daß keine Rückstände bestehen …“

Wie siehst Du vor diesem Hintergrund den Sachverhalt ?

Möglicherweise ist der Alteigentümer in der Pflicht.

Gruß
Jörg Zabel