Kosten für geringfügig Beschäftigten

Guten Tag,

ich bin ein ganz kleiner Kleinunternehmer :smile: Ich habe ein Ein-Mann-Grafik-Büro. Seit ca. einem halben Jahr werde ich ca. 10 Stunden pro Woche von jemandem unterstützt. Das war bisher auf selbständiger Basis, er stellte Rechnungen dafür. Soweit auch ok.
Nun tritt der Helfer an mich heran mit der Frage, ob ich ihn als geringfügig Beschäftigten anstellen kann, weil sein weiterer Auftraggeber ist in die Insolvenz gegangen und er hat nun ernste Probleme, vor allem, weil er seine Krankenversicherung (freiwillig in der DAK) nicht mehr bezahlen kann.
Bei einer gringfügigen Beschäftigung wären aber Beiträge zur KV zu entrichten, so dass er dann wieder versichert wäre.

Nun gut, ich habe mich mit der Thematik noch nie beschäftigt, weil sie für mich nicht in Frage kam. Prinzipiell hätte ich auch nichts dagegen, weil derjenige immer zuverlässi war und gute Arbeit gemacht hat. Aber nun meine Frage: Welche Kosten kommen da auf mich zu? Was verlangen KK, Sozialversicherungen usw. wenn das Grundgehalt bei etwa 380 EUR / MOnat liegt ??

Vielen Dank für die Antworten.

Gruß
Matthias

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Dein AN ist mit einem Minijob (geringfügige Beschäftigung) NICHT krankenversichert ! Du musst zwar insges. pauschal 22 % an die Bundesknappschaft abführen, ein Versicherungsschutz besteht dadurch jedoch nicht !

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Dein AN ist mit einem Minijob (geringfügige Beschäftigung)
NICHT krankenversichert ! Du musst zwar insges. pauschal 22 %
an die Bundesknappschaft abführen, ein Versicherungsschutz
besteht dadurch jedoch nicht !

Hallo Charlie,

danke für die Antwort. Hab jetzt mal bei der Knappschaft nachgelesen. Wie erklären sich denn dann die 11%, die von der Knappschaft an die Krankenversicherung abgeführt werden ?

Vielen Dank!

Ah, jetzt hab ich es verstanden. Diese Beiträge müssen nur abgeführt werden, wenn der AN eh schon in einer gesetzlichen Kasse ist.
Schade, andere Frage: Wie kriege ich den Herrn den möglichst günstig in eine Krankenkasse? Ich habe gerade nochmal mit ihm telefoniert, es geht ihm wohl ziemlich schlecht. Er war privat versichert, ist ihm aber gekündigt worden. Die gesetzlichen Kassen sagen Nein, weil er eben schon seit Ewigkeiten in einer solchen nicht mehr war. Schwierig. Ich würde ihm wirklich gerne helfen.

Gruß

Hallo,
Beschäftige ihn doch Sozialversicherungspflichtig. Frag mal bei der DAK (da war er doch freiwillig oder, ist doch keine echte Privatversicherung dann…?)
ob 401,-Eu reichen. Dann sind natürlich die Nebenkosten höher, aber Dein AN bekommt dann auch weniger als 400,- heraus. Dann kann er zumindest in die GKV wechseln, wenn die nicht anders wollen (kann ja auch erst mal befristet sein um dann später das ganze anders zu regeln.)
Schöne Grüße Susanne

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Moin Matthias

Wie kriege ich den Herrn den möglichst
günstig in eine Krankenkasse? Ich habe gerade nochmal mit ihm
telefoniert, es geht ihm wohl ziemlich schlecht. Er war privat
versichert, ist ihm aber gekündigt worden. Die gesetzlichen
Kassen sagen Nein, weil er eben schon seit Ewigkeiten in einer
solchen nicht mehr war. Schwierig. Ich würde ihm wirklich
gerne helfen.

Gruß

Hier mal ein kleiner Hinweis: Wer sich arbeitslos meldet und Bezüge seitens des Arbeitsamtes erhält (und hier liegt der Knackpunkt) ist automatisch in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Hierbei ist es egal, ob der betreffende vorher in einer gesetzlichen Kasse oder privat versichert war.
Ein großes Manko der Mitarbeiter des Arbeitsamtes ist es die betroffenen nich darauf hinzuweisen. Keine Bezüge (Arbeitslosengeld / Arbeitslosenhilfe) bedeutet auch keine KV. Leider sind die betroffenen meist über einen langen Zeitraum, nämlich bis zum eintreffen des Bewilligungsbescheides über Leistungen, gar nicht darüber informiert das u.U. kein Versicherungsschutz besteht. Das steht im kleingedruckten der tollen Broschüre des Arbeitsamtes.

Also ein Anruf beim Arbeitsamt wird deinem Bekannten bestimmt einige Last von den Schultern nehmen.

Ist dein Bekannter verheiratet und die Frau ist in einer gesetzlichen KV (nicht freiwillig) versichert, besteht Versicherungsschutz über die Frau. Ähnlich wie bei Kindern. Dies muss nur angezeigt werden.

Grüße und viel Glück

der Ratlose

Hallo Ratloser :wink:

solange noch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld/-hilfe besteht ist das so richtig. Wenn nicht (Anspruch aufgebraucht oder nach Selbstständigkeit über 4(?) Jahre), kann er sich nur noch beim Sozialamt als mittellos melden.

Gruß
André