Kosten für geteilte Heizung/Heizkostenverteilung

Hallo,
kann leider erst heute antworten, sorry.

Also, diese Angelegenheit wird ja immer komplizierter. Da Ihre Vereinbarung mit dem Nachbar nicht mit dem jetzigen Nachbar, sondern einem früheren abgeschlossen wurde, haben Sie doch keinen Vertrag mit dem jetzigen!
Ihr Vermieter hat sich diesen Zustand, den Sie früher einmal hergestellt haben „zu eigen“ gemacht,eigentlich unrechtmäßig, da er Sie nicht mit einbezogen hat in den neuen Mietvertrag. Es wäre eigentlich ein dreiseitiger Vertrag vonnöten.
Also machen Sie das Ihrem Vermieter klar, dass er Sie ausnutzt oder schärfer, über das Ohr haut!
Sie müssen ihn auffordern, seinem Mieter (Nachbar) eine eigene Heizeinrichtung zu schaffen, da Sie, mit Frist, den Anschluss kappen. Sie haben keinerlei Lieferverpflichtung, wenn Sie nicht irgendwie dem jetzigen Nachbarn schriftlich die Lieferung zugesagt haben, eine Rechnung über zu leistende Zahlungen gestellt haben oder anderweitig zu einer Lieferung verpflichtet haben, denn dann wäre ein neuer Vertrag ggf. auch mündlich entstanden,
Also prüfen Sie alles genau! Falls die Gegenseite auf ein „Gewohnheitsrecht“ pochen will, dann kann es das nicht sein, da wirtschaftliche Leistungen abgegeben werden bzw. empfangen werden, die immer zu begleichen sind. Hierin liegt keine Gewohnheit, sondern Leistung und Gegenleistung.
Viel Erfolg! Im möglichen Rechtsstreit brauchen Sie einen guten RA, aber es sieht nicht aussichtslos für Sie aus.
Gruß suver