Kosten für geteilte Heizung/Heizkostenverteilung

Moin!
Ich habe folgende Konstellation:

Meine Wohnung ist eine ehemalige Hausmeisterwohnung, die in zwei Teile geteilt ist. In meinem Teil arbeitet eine Gasetagenheizung.

Bis vor gut 20 Jahren standen in der Nachbarwohung Einzelöfen. Da die immer öfter ausfielen, bot ich den Anschluss an „meine“ Etagenheizung an.

In Zeiten stabieler Gaspreise und korrkter Nachbarschaft eine einfach Sache.

Doch nun ist es notwenig, die Kosten genau zu erfassen.

Meine Fragen:

  1. Wer zahlt die Anbringung etwaiger Lesegeräte?
  2. Kann ich auf die Eigenständigkeit meiner Heizanlage pochen?
  3. Gibt es ein rechtlich relevantes Argument, mit dem ich die Kosten für Ablesung und Umlageberechnung dem Nachbarn zuweisen kann?

Die Kosten für die jährliche Kostenerfassung dürfte bei ca. 150,-€ liegen. Würde der Nachbar eine eigene Heizung erhalten, ergäben die Kosten eine Umlage von ca. 55,-€ nur für die Heizungsanlage. Hinzu kämen Zählergrundgebühr usw.

Vielen Dank.
Gruß

ich kann hier leider nicht helfen

Da kann ich leider nicht weiterhelfen.

Hallo,

sind Sie Mieter oder Eigentümer?

1.) der Eigentümer hat dafür zu Sorgen, das eine korrekte Ablesung erfolgen kann. z. B. durch den Einbau von Zwischenzählern. Wie wurde das in der Vergangenheit gemacht? pie mal daumen?

2.) WEnn Sie das vor 20 Jahren gemacht haben, wohl kaum. Gewohnheitsrecht oder Niesbrauchrecht .

3.) Sie können rechtlich gar keine Kosten dem Nachbarn in Rechnung stellen, das ist die Aufgabe vom Vermieter. Dies erfolgt mit der Nebenkostenumlage.

meine Güte, da läuft ja einiges nicht richtig - allerdings wenn es keinen Stört ist es egal.

Im Übrigen kostet eine separate Heizungsanlage Geld und dies möchte sich wohl Ihr Vermieter sparen. Oder fragen Sie ihn einfach ob er dies nicht machen möchte, das wäre die
einfachste Lösung. mfg

Besprechen Sie Ihr Anliegen mit dem Eigentümer der Wohnung.
zu 1. Ich denke wenn Sie eine generelle Trennung haben wollen - sind bei Ihnen die Kosten - bzw. Sie sagen dem Mitnutzer - er beteiligt sich an den Kosten für das Lesegerät oder ab Datum ? erfolgt keine Versorgung mehr.
zu 2 Da die absprachen vor 2 Jahren hier nicht erwähnt wurden ist es schwer darauf zu antworten. Sagen Sie sie wollen nicht mehr und sehen was passiert. Sicher haben sie Ihre Wohnung mit der Etagenheizung gemietet, also steht Ihnen auch die allein Nutzung zu.
zu 3 hier hilft nur ein Gespräch oder Sie lassen das durch ein RA regeln.

Zu den letzten Sätzen fällt mir nichts ein.
Das ist auch meine persönliche Meinung so würde ich es machen.
Viel Erfolg!

Hi reingefallen,
ich bin Mieter. Die Alteigentümer waren allesamt entspannter. Und weil ich mich immer für das Haus interessiert habe, gab es unter den Alteigentümern kein richtiges „Mieter-Vermieter“-Verhältnis.

Leider hat sich das mit dem neuen Eigentümer geändert.

Der Anschluss der Nachbarwohnung an meine Heizung stammt eben aus der Zeit, wo jedes Handeln auf Gegenseitigkeit beruhte.

Heute gilt: wie kann ich die maximale Miete in Rechnung stellen, ohne Rücksicht auf alt Hergebrachtes.

Sicher kann nur der Mieter dem Nachbarn oder mir etwas in Rechnung stellen. Nur: Ich bin der Meinung, das es sich in dieser Konstellation eben um ein Entgegenkommen meinerseits handelt. Und somit die Kosten für das Ablesen der Nachbarwohnung als Anteil an der Heizanlage und Alternative einer eigenen Heizung zu sehen ist.

10,- oder 15,-€ sind ja deutlich weniger, als die im Raum stehenden 50,-€ für eine eigene Heizungsanlage.

Mit allem anderen bestrafe ich mich ja selber.

Lieber Ratsuchender,

  1. Die Anbringung von Lesegeräten (Zählern) zahlt der Vermieter.
  2. Was meinen Sie mit „Eigenständigkeit Ihrer Heizanlage“?
  3. Kosten für Ablesen und Berechnen sind Verwaltungskosten und als solche vom Vermieter zu tragen.
    Viel Glück!

Hallo,
wer ist denn der Eigentümer der Heizung? Was steht im Mietvertrag? Haben Sie, falls Sie Mieter sind einen Vertrag mit dem Mieter den Nachbarwohnung geschlossen oder es auf Treu und Glauben ankommen lassen? In der Regel ist der Vermieter / Eigentümer für Erhalt und Sanierung der Mietsache zuständig; auch finanziell. Sollte es aber eine Modernisierung sein, und als das erscheint es mir, kann er die Kosten auf den / die Mieter abwälzen. Mehr kann ich Ihnen nicht dazu sagen, weil ich die Fakten nicht kenne.
MfG

Hallo! Die Zähler sind Eigentum des Vermieters. Die Kosten für die Ablesung sind umlagefähig.Sicher bin ich mir aber nicht. Fragen Sie doch bei Ista nach. Vielleicht bauen sie auch eigene Zähler ein und kassieren dann die Miete dafür. Diese wäre dann glaube ich auch umlagefähig.

Hallo,
Hauptfrage: Sind Sie Eigentümer der Wohnung, ist Ihr Nachbar Eigentümer?
Gibt es einen Vertrag über den"Anschluss" an die Gas-Etagenheizung?
Sie sind "Lieferant der Heizleistung an den Nachbarn, damit auch für die Verbrauchserfassung verantwortlich, gesetzlich geregelt!! Heizkosten dürfen nur verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Sie müssen die Abrechnung garantieren, also auch die Erfassungsgeräte installieren lassen. Ob das nur einfach über Wärmemengenzähler an der Hauptlieferleitung möglich ist, muss ein Fachmann entscheiden; aber: die Aufwendungen zur Erfassung können Sie in die Abrechnung einbeziehen; Investitionen über eine Abschreibung anteilig.
Sind Sie aber beide Mieter, dann hat Ihr Vermieter ein Problem.
Bei weiteren Fragen bitte präzisere Angaben.
Gruß suver

das ist Sache des Vermieters

Hallo,

es ist schwierig, da neue Eigentümer alles immer anders sehen und machen wollen. DAs einfachste wäre, sprechen Sie mit ihrem neuen Vermieter darüber und klären Sie diese Angelegenheit auch für die Zukunft.
Sie sind - nur - Mieter und haben keinerlei Rechte auf Vergangendes mit dem neuen Eigentümer ändert sich eben alles oder nichts. mfg

Moin Olaf,

vorab die Frage, wer ist denn Vermieter oder Eigentümer der beiden Wohnungen? Gibt es im Haus eine zentrale Heizanlage? Wie werden da die Kosten verteilt? Wie werden die gesamten Nebenkosten abgerechnet?
Als sichersten Weg kann ich Dir aber nur raten, die Anlage trennen und für die Nachbarwohnung eine eigene Therme installieren. So hat jeder seine eigenen Kosten immer im Blick und im Griff.
Vielleicht hilft bei den Kosten ja der Vermieter. Ein Gespräch hilft da meist am besten weiter.
Viel Glück dabei und beste Grüße, Hubert Steiger.

Hallo,

so wie es sich liest, handelt es sich um eine Mietwohnung.

Für Kosten, Instandhaltung, Abrechnung etc. ist ausschließlich der Vermieter zuständig.

Mit einem Mietvertrag haben Sie die Nutzungsrechte aller Gegenstände des angemieteten Objektes erworben. Die Nachbarwohnung hat keinen Anspruch auf die Nutzung „ihrer“ Heizung. Sie können der weiteren Nutzung entsagen und die Ordnungsmäßigkeit beim Vermieter einfordern.

Gruß

Es fehlen eine Reihe von Details zu dieser aussergewöhnlichen Fragestellung:
z.B.:
Wem gehören diese (jetzt) zwei Wohnungen?
Gibt es noch mehr Wohnungen in der Immobilie?
Hat sich schon jemand gegen das „Abklemmen“ der anderen Wohnung gesträubt und wenn ja, mit welcher Argumentation.
Wem gehört die Heizung in „Ihrer“ Wohnung?
Was spricht gg. eine eigenständige Heizung in der Nachbarwohnung?
(…)

MfG
virages

Ciao Olaf,

mei, im Forum darf mittlerweile auch jeder alles schreiben ^^ … wenn wunderts: im fernsehen wird geworben und zum antworten muss ich mich nicht mal einloggen.

zum thema:
zur Umlagefähigkeit und den Pflichten des Vermieters haben die „Experten“ ja genug gesagt. Niesbrauch ist Unsinn. Wenn sich die Eigentumsverhältnis geändert haben, nimm dies zum Anlass und mach reinen Tisch.

a) du hast Anspruch auf eine explizite Abrechnung deiner Heizkosten
b) daher solltest deinen neuen Vermieter dazu bewegen die Heizungssysteme zu entkoppeln
c) eine Umlage würde ja bedeuten dass du die Heizkosten an deine Nachbarn weitergibst. Wenn es mal Stunk/Mieterwechsel etc gibt musst immer du dich kümmern
d) als dein neues Nachbar wäre ich ob so eines dubiosen Systems sofort abgeschreckt

Ich empfehle immer das direkte Gespräch mit dem Vermieter. Sei dir über deine Rechte im Klaren (sep. Abrechung, Kappung?.. ) und überlege dir wie du deinem Vermiter entgegenkommen kannst (Bausschmutz, Beeinträchtigungen, etc.).

In dieser speziellen Situation würd ich auch die Nachbarn einbeziehen. Auch ihnen sollte an einer transparenten und eigenverantwortlichen Abrechung gelegen sein und dass die den Anbieter selber wählen können.

Viel Erfolg und diplomatisches Gespühr!
cumar

Wer nimmt denn bisher die Abrechnung der Heizkosten vor? Das Du als Mieter anderen Mietern Nebenkosten berechnest kann ja nicht sein?
Das ist eine Sache der Vermieter.

Kosten für geteilte Heizung/Heizkostenverteilung
Hallo,

sind Sie Mieter oder Eigentümer der von Ihnen bewohnten Wohnung? Um Ihre Frage beantworten zu können, hätte ich gern noch diese Information von Ihnen. Wenn Sie Mieter sind, könnten Sie bzgl. der Kosten für den Zähler den Vermieter ansprechen. Wenn Sie Eigentümer sind, können Sie die Heizung so nutzen, wie es ihnen passt. Sollten Sie doch einen Zähler brauchen, müssen Sie den Einbau zahlen, können aber die Kosten als Modernisierungskosten auf die Miete draufhauen.

Viele Grüße und einen schönen Rest-Frühlingstag

Micha

Hallo Olaf,

bist Du Besitzer einer Eigentumswohnung ? Gehört die
Nachbarwohnung dem Nachbarn oder ist er Mieter.
Was legt die Teilungserklärung fest bzw. der Mietvertrag ?

Du siehst, ohne genauere Informationen wird man Dir
schlecht weiterhelfen können.

Gruß S.

Hi suver!

Man, sind das viele Antworten. Damit hatte ich nicht gerechnet. Ich hätte ja auch gerne aus der Vorschlagsliste selektiert, wußte aber nicht wie.

Zur den Fragen:

  • Sowohl der Nachbar als auch ich sind Mieter
  • Es gibt keinen Vertrag, sondern ich hatte es vor langer Zeit einem der Vor-vor-Mieter angeboten
  • Die Abrechnung erfolgt nach mündlicher Absprache auf 2/3 1/3-Teilung. Da aber trotz meiner extremen Zürückhaltung der Verbrauch von 6800 auf über 9000 Kubik gestiegen ist, möchte ich diese Geschichte lösen.
  • Da ich Mieter bin, und sich die Heizung in meiner Wohnung befindet, muss m.E. der Vermieter eine Lösung anbietn.

Deshalb war ich auch der Meinung, es müsse für mich kostenneutral statt finden.

Vielen Dank
& einen sonnigen Resttag