Kosten für Glasböden tragen und Holzböden eingebaut bekommen

Hallo liebe Community, 

Vor kurzem sind in der Küche einer Studentenwohnung zwei Glasböden kaputt gegangen (beladen mit Geschirr) - ohne jegliches Fremdeinwirken. Nachdem dies dem Vermieter mitgeteilt wurde, baute er als Ersatz, zwei Holzböden ein.  Nun hat der Student vor kurzem eine Rechnung vom Vermieter erhalten, indem er die zu Bruch gegangen Glasböden berechnet – anstatt die eingebauten Holzplatten.

Nun zu meiner Frage:
Da die Studenten prinzipiell wenig Geld zur Verfügung habe und die in Rechnung gestellten Glasböden wahrscheinlich wesentlich teurer sind als die eingebauten Holzböden, würde es mich interessieren, ob dies überhaupt legitim ist? Denn wenn ich mich richtig entsinne, muss die Reparatur ja gleichartig und gleichwertig beglichen werden.

Ich danke für eure Hilfe

Hai!

ob dies überhaupt legitim ist?

Ja warum auch nicht? Du hast einen Glasboden kaputt gemacht also mußt du ihn bezahlen.

Denn wenn ich mich richtig entsinne, muss die Reparatur ja gleichartig und
gleichwertig beglichen werden.

Das hast du woher? Haste mal eine Quelle?

Wenn nicht im Mietvertrag steht Glasboden kann der Vermieter dann auch Stahlplatten
einbauen, scheint bei manchen Mietern auch sinnvoll zu sein. :smile:

Der Plem

Hallo!

Schaden ist doch aber entstanden und der richtet sich nach dem Wert (genauer dem Zeitwert) der Glasböden. Ob der Vermieter die überhaupt und wie ersetzt ist ihm überlassen. Er nahm Holzböden. Trotzdem muss man ihm im Haftungsfall den Zeitwert der Glasböden ersetzen. Da die aber kaum abnutzen,außer Kratzern ist ja nichts an Abnutzung denkbar, ist da wohl auch nicht viel reduzierbar gegenüber Neuwert.

Wie beim Kfz-Unfallschaden, man bekommt auch Schadenersatz, wenn man nicht reparieren lässt !

Nur muss man denn haften ? Glasböden einer Kücheneinrichtung müssen auch für den üblichen Gebrauch in einer Küche geeignet sein. Sicher könnte man alles überlasten, aber das wäre ja zu klären, ob Böden nicht sowieso zu schwach waren und ob man das als Laie hätte erkennen müssen wie viel Geschirr man stapeln darf.

Ein anderer Fall wäre, ob man aus dem Mietvertrag( Küche gemietet mit Glasböden) einen Anspruch auf gleichwertigen Ersatz hat ? Da geht’s dann auch um die Optik, weniger um die reine Abstellmöglichkeit.

MfG
duck313

Hallo,

ob dies überhaupt legitim ist?

Ja warum auch nicht? Du hast einen Glasboden kaputt gemacht
also mußt du ihn bezahlen.

Wer GENAU hat ihn denn kaputt gemacht? Wenn es keinem einzelnen nachweisbar ist und die Studenten jeweils eigene Mietverträge haben, zahlt der Vermieter selber.

Denn wenn ich mich richtig entsinne, muss die Reparatur ja gleichartig und
gleichwertig beglichen werden.

Das hast du woher? Haste mal eine Quelle?

Mir kommt da zumindest irgendwie der Gedanke an die Mehrwertsteuer, die man im anderen Falle abziehen dürfte.

Wenn nicht im Mietvertrag steht Glasboden kann der Vermieter
dann auch Stahlplatten
einbauen, scheint bei manchen Mietern auch sinnvoll zu sein.

-)

Gemietet wird meist ‚wie gesehen‘. Im Mietvertrag steh zum Beispiel meist auch nichts über die Anzahl der Fenster - darf der Vermieter sie dann zumauern? Muss sich ein Mieter mit einem beliebig schlechteren Zustand zufrieden geben? Und darf dann auch noch selber dafür zahlen? Da würde mich jetzt mal Deine Begründung interessieren.
Gruß
testare_

Hai!

Wer GENAU hat ihn denn kaputt gemacht? Wenn es keinem
einzelnen nachweisbar ist und die Studenten jeweils eigene
Mietverträge haben, zahlt der Vermieter selber.

Wenn jemand so einen Glasboden so vollraffelt das er durchbricht, wird sich jemand
schon den Schuh anziehen müssen. Von alleine brechen Glasböden normalerweise
nicht.

Mir kommt da zumindest irgendwie der Gedanke an die
Mehrwertsteuer, die man im anderen Falle abziehen dürfte.

Welcher Vermieter ist den bitte Vorsteuerabzugsberechtigt?

Da würde mich jetzt mal Deine Begründung interessieren.

Im Zuge der Modernisierung wurden neue anspruchsvolle Echtholzböden eingebaut,
der Vermieter verzichtet großzügig auf eine mögliche zulässige Mieterhöhung.

Ja man kann sich alles hinreden, Fakt ist sie haben einen Glasboden kaputt gemacht
und wollen ihn nicht bezahlen.

Der Plem

Welcher Vermieter ist den bitte Vorsteuerabzugsberechtigt?

jeder, der dafür optiert.

Beim Studentenwohnheim kommt es dabei möglicherweise auch noch auf den Träger an.

Gruß, Karin

Hallo,

Wer GENAU hat ihn denn kaputt gemacht? Wenn es keinem
einzelnen nachweisbar ist und die Studenten jeweils eigene
Mietverträge haben, zahlt der Vermieter selber.

Wenn jemand so einen Glasboden so vollraffelt das er
durchbricht, wird sich jemand
schon den Schuh anziehen müssen.

Genau: JEMAND. Nämlich der Verursacher. Und was, wenn wie hier mehrere drauf Zugriff hatten und es nicht nur einen Mieter gibt, der gegenüber dem vermieter verantwortlich ist?
Du weichst dem Problem aus.

Von alleine brechen Glasböden
normalerweise nicht.

Bislang wissen wir noch gar nichts über das Ding. Es ist möglich, dass der Vermieter irgendwann mal dran gebastelt hat. Dass die Böden nachgekauft wurden. Dass sie ersetzt wurden. Die Frage ist: waren denn die Glasböden überhaupt für den Zweck geeignet? Gibt es denn wirklich einen Schuldigen, der da offensichtlich zu schweres in einen Geschirrschrank gestellt hat?

Mir kommt da zumindest irgendwie der Gedanke an die
Mehrwertsteuer, die man im anderen Falle abziehen dürfte.

Welcher Vermieter ist den bitte Vorsteuerabzugsberechtigt?

Welcher Autobesitzer ist das denn, dem die Versicherung die Reparaturkosten ohne MwSt ersetzt?

Da würde mich jetzt mal Deine Begründung interessieren.

Im Zuge der Modernisierung wurden neue anspruchsvolle
Echtholzböden eingebaut,

Anspruchsvoll lässt sich ja mittels Quittung ganz schnell beweisen. Aber das ist ja auch nicht der Punkt. Wir haben den Schrank alle noch nicht gesehen. Also wissen wir auch nicht, ob es eine Verbesserung ist oder nicht.

der Vermieter verzichtet großzügig auf eine mögliche zulässige
Mieterhöhung.

Zulässige Mieterhöhung für was genau? Modernisierung? Na, dann lies mal: http://dejure.org/gesetze/BGB/555b.html
‚bauliche Veränderungen‘? Hm…
Und dann ist da ja noch: http://dejure.org/gesetze/BGB/555c.html
Hat der Vermieter angekündigt? Hm…

Nö, da bist Du jetzt irgendwie auf dem völlig falschen Dampfer gelandet. Mieterhöhung ist hier nun wirklich nicht drin.

Ja man kann sich alles hinreden, Fakt ist sie haben einen
Glasboden kaputt gemacht
und wollen ihn nicht bezahlen.

Fakt ist: es ist ein Glasboden kaputt gegangen und es ist überhaupt noch nicht geklärt, wer zahlen muss. Was das mit ‚hinreden‘ zu tun haben könnte, solltest Du jetzt mal irgendwie belegen.
Gruß
testare_

Hallo,

Wer GENAU hat ihn denn kaputt gemacht? Wenn es keinem
einzelnen nachweisbar ist und die Studenten jeweils eigene

Von alleine brechen Glasböden
normalerweise nicht.

Bislang wissen wir noch gar nichts über das Ding. Es ist
möglich, dass der Vermieter irgendwann mal dran gebastelt hat.
Dass die Böden nachgekauft wurden. Dass sie ersetzt wurden.
Die Frage ist: waren denn die Glasböden überhaupt für den
Zweck geeignet? Gibt es denn wirklich einen Schuldigen, der da
offensichtlich zu schweres in einen Geschirrschrank gestellt
hat?

Natürlich sind Glasböden dafür geeignet. Küchenschränke dürfen schließlich auch mit Glasböden verkauft werden. Und Schuld hat derjenige, der für die Überbelastung der Glasböden sorgte.

Bei normalem Umgang brechen Glasböden nicht.

Mir kommt da zumindest irgendwie der Gedanke an die
Mehrwertsteuer, die man im anderen Falle abziehen dürfte.

Welcher Vermieter ist den bitte Vorsteuerabzugsberechtigt?

Welcher Autobesitzer ist das denn, dem die Versicherung die
Reparaturkosten ohne MwSt ersetzt?

Das geschieht ja nur, wenn er sich die geschätzte Summe auszahlen läßt, ohne den Wagen zu reparieren. Läßt er den Wagen reparieren, dann wird auch die MwSt ersetzt.

Gruß
Tina

Natürlich sind Glasböden dafür geeignet.

Es geht aber nicht darum, ob Glasböden geeignet sind, sondern darum, ob DIESE Glasböden geeignet waren.

Und Schuld hat
derjenige, der für die Überbelastung der Glasböden sorgte.

Und wer war das?

Bei normalem Umgang brechen Glasböden nicht.

Es gibt ganz dünne und ganz dicke Böden. Für Gläser geeignet oder für Töpfe. Welche waren es hier?

Ach, weißt Du auch nicht…

Welcher Autobesitzer ist das denn, dem die Versicherung die
Reparaturkosten ohne MwSt ersetzt?

Das geschieht ja nur, wenn er sich die geschätzte Summe
auszahlen läßt, ohne den Wagen zu reparieren. Läßt er den
Wagen reparieren, dann wird auch die MwSt ersetzt.

Gut, dass wir das jetzt wissen. Und liegt dieser Fall hier vor?
Gruß
Testare_

Es geht aber nicht darum, ob Glasböden geeignet sind, sondern
darum, ob DIESE Glasböden geeignet waren.

Selbstverständlich hat der Vermieter ungeeignete Glasböden einbauen lassen um die
Mieter zu ärgern und das hast du messerscharf an einem Post sofort erkannt, weil
das ja auch so üblich ist.

Bin raus, der Plem

Es geht aber nicht darum, ob Glasböden geeignet sind, sondern
darum, ob DIESE Glasböden geeignet waren.

Selbstverständlich hat der Vermieter ungeeignete Glasböden
einbauen lassen um die
Mieter zu ärgern und das hast du messerscharf an einem Post
sofort erkannt, weil
das ja auch so üblich ist.

Vielleicht liest Du doch mal sinnentnehmend, was ich schrieb.

Bin raus, der Plem

Ich bitte darum.

Natürlich sind Glasböden dafür geeignet.

Es geht aber nicht darum, ob Glasböden geeignet sind, sondern
darum, ob DIESE Glasböden geeignet waren.

Da sie in einem Küchenschrank eingebaut waren, gehe ich davon aus, das sie tauglich waren. Aus dem UP ließ sich zudem nichts gegenteiliges entnehmen.

Und Schuld hat
derjenige, der für die Überbelastung der Glasböden sorgte.

Und wer war das?

Das wird zu klären sein.

Bei normalem Umgang brechen Glasböden nicht.

Es gibt ganz dünne und ganz dicke Böden. Für Gläser geeignet
oder für Töpfe. Welche waren es hier?

Was spielt das für eine Rolle? Wenn etwas zu schweres in den Schrank gestellt wurde und der Glasboden bricht, ist derjenige zum Schadenersatz verpflichtet, der das hineingestellt hat.

Ach, weißt Du auch nicht…

Es spielt keine Rolle oder gibt es eine Verpflichtung seitens des Vermieters eine Anordnung zu machen was in welchen Schrank eingeräumt werden darf? Dann verlinke das doch bitte. Oder bedarf es der Aufforderung des VM um das eigene Hirnkastl anzuschmeißen?

Welcher Autobesitzer ist das denn, dem die Versicherung die
Reparaturkosten ohne MwSt ersetzt?

Das geschieht ja nur, wenn er sich die geschätzte Summe
auszahlen läßt, ohne den Wagen zu reparieren. Läßt er den
Wagen reparieren, dann wird auch die MwSt ersetzt.

Gut, dass wir das jetzt wissen. Und liegt dieser Fall hier
vor?

Nö, aber das war ja Dein nicht taugliches Beispiel oder nicht? Ich habe nur darauf hingewiesen bei welcher Gelegenheit die MWST bei KFZ-Schäden nicht ersetzt wird.

Gruß
Tina