Kosten für Grundierung

Hallo,

kann mir bitte jemand (oder besser mehrere) mal die ortsüblichen Handwerkerpreise für die Grundierung von Wänden vor dem Tapezieren geben (incl. MwSt)? Ich brauche hier einen Richtwert, da mein Handwerker diese Leistung trotz Auftrages nicht erbracht hat, aber den vereinbarten Pauschalpreis (incl. Grundierung) dennoch voll berechnet hat. Nun geht es um die angemessene Preisminderung und da soll diese Arbeit aus Sicht des Handwerkers natürlich fast nichts wert sein. Mir sind Preise von bis zu € 3,00 zzgl. MwSt. im Ohr und er hält € 1,10 zzgl. MwSt. für maximal angemessen.

Wichtig: Es geht um die Gesamtleistung, also incl. Materialeinsatz.

Schon mal vielen Dank.

Hallo,
also ich würde einfach mal 2…3…4 Malerfirmen Anrufen und denen die Sache Erklären und fragen was die für die Arbeiten nehmen würden.Ich bin mir ziehmlich sicher das die Ihnen weiterhelfen.
gruß Thorben

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Christoph,

laut AfM 2003 (Abrechnungsliste für Maler- und Lackiererarbeiten des Landesinnungsverbands Stuttgart)
Pos. 4.400 Reinigen €1,20
Pos. 4.465 Tiefgrund €3,30
Pos. 7.720 Rauhfaser €5,30
Pos. 5.200 Dispersion weiß €5,40

Die Liste wird im Markt allerdings als Handwerkerwunschliste gesehen. Beispiel: der öffentliche Dienst in Stuttgart vergibt Aufträge ohne Ausschreibung grundsätzlich nach AfM abzüglich 30%-60%.

Dein Handwerker liegt auch nach meinem Gefühl mit €1,10 eher über marktüblichen Preisen in der Mischkalkulation für Reinigen-Tiefgrund-Rauhfaser-Anstrich.

Im Streitfall werden dir die €3,30 der AfM nichts bringen, außer du hast für den m² Wandfläche tapezieren und streichen um die 15€ bezahlt, was ich nicht glaube. Vor allem wird kein Gericht eine Wertminderung für dich sehen.

Gruß D.K.

Vor allem wird kein

Gericht eine Wertminderung für dich sehen.

Gruß D.K.

Hallo D.K.,

vielen Dank für Deine Antwort. Vor Gericht wollen wir ja nicht gleich… Die Frage einer Wertminderung stellt sich zunächst nicht, da hier eine geschuldete Werkleistung gar nicht erbracht wurde. Da diese Leistung im Angebot und Auftrag klar enthalten ist und nach diesen Unterlagen abgerechnet wurde, ist die Leistung zweifelsfrei herauszurechnen. Dies bestreitet ja auch der Handwerker selbst nicht. Eine darüberhinausgehende Wertminderung wird von mir nicht reklamiert, da in diesem Fall (Glasgewebe) der Tiefgrund offensichtlich wirklich nicht nötig ist bzw. war.

Wie Du schon sagst, wird es hier am Ende um die Mischkalkulation gehen, denn € 15,00 / qm habe ich in der Tat nicht bezahlt. Nur man braucht halt erst einmal ein paar Anhaltspunkte, um sich einigen zu können.

vielen Dank für Deine Antwort. Vor Gericht wollen wir ja nicht
gleich… Die Frage einer Wertminderung stellt sich zunächst
nicht, da hier eine geschuldete Werkleistung gar nicht
erbracht wurde. Da diese Leistung im Angebot und Auftrag klar
enthalten ist und nach diesen Unterlagen abgerechnet wurde,
ist die Leistung zweifelsfrei herauszurechnen. Dies bestreitet
ja auch der Handwerker selbst nicht. Eine darüberhinausgehende
Wertminderung wird von mir nicht reklamiert, da in diesem Fall
(Glasgewebe) der Tiefgrund offensichtlich wirklich nicht nötig
ist bzw. war.

Wie Du schon sagst, wird es hier am Ende um die
Mischkalkulation gehen, denn € 15,00 / qm habe ich in der Tat
nicht bezahlt. Nur man braucht halt erst einmal ein paar
Anhaltspunkte, um sich einigen zu können.

Hallo,
ganz ehrlich gesagt, wenn du nicht ein wichtiger Kunde wärst, würde ich an Handwerker´s Stelle gar nicht auf deine Preisminderung eingehen.
Bei Glasgewebe kann Tiefgrund unter Umständen sogar eine nicht fachgerechte Ausführung sein, will heißen in meiner Verantwortung als Malermeister habe ich während der Ausführung ein anderes, fachgerechtes Vorgehen beschlossen.
Die Minderung ist deshalb nicht gerechtfertigt, weil ich ja durch den Pauschalpreis grundsätzlich das Risiko für evtl. auftretende Mehrleistungen trage, deshalb auch den Vorteil von auftetenden, fachgerechten Minderleistungen nutzen darf.

Nicht falsch verstehen, ich greife dich nicht an, sondern berichte nur meine Erfahrung, übrigens stammt die aus einer Gerichtsverhandlung im Jahr 1997.

Ich rate dir, eine Eskalation in jedem Fall zu vermeiden, denn dann siehts nicht gut für dich aus.

Gruß D.K.

Hallo!

ganz ehrlich gesagt, wenn du nicht ein wichtiger Kunde wärst,
würde ich an Handwerker´s Stelle gar nicht auf deine
Preisminderung eingehen.
Bei Glasgewebe kann Tiefgrund unter Umständen sogar eine nicht
fachgerechte Ausführung sein…

Die Aussage möchte ich nicht anzweifeln, ich kann es nämlich nicht beurteilen. Ungeachtet dessen gehören solche Dinge vor Beginn der Arbeiten in der Angebots- und Auftragsphase festgezurrt. Dabei dürfen eben nicht soundsoviel qm Tiefgrund stehen und berechnet werden, wenn diese Arbeit gar nicht ausgeführt wird. Mischkalkulation hin oder her.

…deshalb auch den Vorteil von auftetenden, fachgerechten Minderleistungen nutzen darf.

Das kann man je nach Lage der Dinge auch ganz anders sehen. Für einen Auftraggeber ist es keineswegs egal, was so alles auf und in die Wände gebracht wird. So kann man nicht mehr an Silikatfarben denken, wenn die Wand Tiefgrund gesehen hat. Oder anders: Einmal Tiefgrund drauf, ist das eine dauerhafte Sache, mindestens eine dauerhafte Veränderung der Eigenschaften des Verputzes. Daß dabei jemand nach eigenem Gutdünken Vorteil durch Minderleistung abweichend von Vereinbarungen durchführt, halte ich für fragwürdig.

Du hast sicher recht, daß man mit dem Abzug für die Minderleistung auf dem Teppich bleiben sollte. Mir geht es beim Einwand auch gar nicht um den Betrag, der mir ohnehin herzlich egal sein kann. Mir geht es nur darum, daß Leistungen auftragsgemäß durchgeführt werden müssen und Abweichungen vom Auftrag der vorherigen Vereinbarung bedürfen. Es kann für Abweichungen vielerlei gute Gründe geben, aber wenn von der Stahleinlage beim Fundament bis zum Dachstuhl jeder Beteiligte nach Gutdünken verfährt, wie er es für richtig oder besser hält, wird deutlich, daß es so nicht geht.

Gruß
Wolfgang