Hallo!
ganz ehrlich gesagt, wenn du nicht ein wichtiger Kunde wärst,
würde ich an Handwerker´s Stelle gar nicht auf deine
Preisminderung eingehen.
Bei Glasgewebe kann Tiefgrund unter Umständen sogar eine nicht
fachgerechte Ausführung sein…
Die Aussage möchte ich nicht anzweifeln, ich kann es nämlich nicht beurteilen. Ungeachtet dessen gehören solche Dinge vor Beginn der Arbeiten in der Angebots- und Auftragsphase festgezurrt. Dabei dürfen eben nicht soundsoviel qm Tiefgrund stehen und berechnet werden, wenn diese Arbeit gar nicht ausgeführt wird. Mischkalkulation hin oder her.
…deshalb auch den Vorteil von auftetenden, fachgerechten Minderleistungen nutzen darf.
Das kann man je nach Lage der Dinge auch ganz anders sehen. Für einen Auftraggeber ist es keineswegs egal, was so alles auf und in die Wände gebracht wird. So kann man nicht mehr an Silikatfarben denken, wenn die Wand Tiefgrund gesehen hat. Oder anders: Einmal Tiefgrund drauf, ist das eine dauerhafte Sache, mindestens eine dauerhafte Veränderung der Eigenschaften des Verputzes. Daß dabei jemand nach eigenem Gutdünken Vorteil durch Minderleistung abweichend von Vereinbarungen durchführt, halte ich für fragwürdig.
Du hast sicher recht, daß man mit dem Abzug für die Minderleistung auf dem Teppich bleiben sollte. Mir geht es beim Einwand auch gar nicht um den Betrag, der mir ohnehin herzlich egal sein kann. Mir geht es nur darum, daß Leistungen auftragsgemäß durchgeführt werden müssen und Abweichungen vom Auftrag der vorherigen Vereinbarung bedürfen. Es kann für Abweichungen vielerlei gute Gründe geben, aber wenn von der Stahleinlage beim Fundament bis zum Dachstuhl jeder Beteiligte nach Gutdünken verfährt, wie er es für richtig oder besser hält, wird deutlich, daß es so nicht geht.
Gruß
Wolfgang