Kosten für Gutachter

Liebe Expert/innen,

man stelle sich vor, jemand (Person X) hat vor 2 Jahren eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus gekauft. Seinerzeit wurde X weder vom Makler noch vom Eigentümer über einen Gesamtschaden am Haus in Form von Rissen in der Betonsohle informiert. Nach dem Kauf würde sich dann wenige Wochen später anlässlich einer Eigentümerversammlung herausstellen, dass bereits vor einigen Jahren von Seiten der Eigentümergemeinschaft ein Gutachten in Auftrag gegeben worden ist, welches erhebliche Mängel in der Bausubstanz feststellte.

Person X fühlt sich also „arglistig getäuscht“ und würde Rechtsbeistand suchen. Daraufhin erklärt ein Gericht schriftlich, dass X bezüglich seines Vorwurfes im Recht ist und um einen möglichen Schadenersatz wg. Wertminderung geltend zu machen, müsse nun eine Schadensumme beziffert werden. Dies wäre nur über einen Gutachter möglich.

Nun die entscheidende Frage: X wird aufgefordert, den Gutachter zur Ermittlung der Schadensumme zu zahlen. Dies erscheint X allerdings unzumutbar, da es sich zum einen um eine sehr hohe Summe handelt, zum anderen sieht er sich ja nicht mehr in der Beweispflicht, da argliste Täuschung vom Gericht bereits bestätigt wurde.

Wie kann X hier verfahren? Läuft er doch Gefahr, selbst bei Prozessgewinn auf den Kosten sitzen zu bleiben, wenn der Gegner sich als zahlungsunfähig herausstellt?

Das ursprüngliche Gutachten, welches seinerzeit durch den Beschluss der Eigentümerversammlung erstellt worden ist, wird vom Gericht nicht anerkannt, da es viele Schätzwerte enthält, die u.a. bei Erstellung die wirkliche Entwicklung schwer absehbar machten.

Genau genommen würde mich die Frage interessieren, ob X nun wirklich die Kosten verauslagen muss, obwohl eine arglistige Täuschung bereits anerkannt worden ist.

Grüße und vielen Dank schon einmal vorab für Eure Mühe!!!
Anna

Nun die entscheidende Frage: X wird aufgefordert, den
Gutachter zur Ermittlung der Schadensumme zu zahlen. Dies
erscheint X allerdings unzumutbar,

Wer soll denn sonst den Gutachter zahlen ? Der Beklagte, der den Prozeß noch gar nicht verloren hat ? Das Gericht ?

Wie kann X hier verfahren? Läuft er doch Gefahr, selbst bei
Prozessgewinn auf den Kosten sitzen zu bleiben, wenn der
Gegner sich als zahlungsunfähig herausstellt?

Wenn X einen anspruch durchsetzen will, muß er auf dem Wege dahin die Kosten tragen. Wenn er obsiegt, bekommt er sein Geld zurück. Wenn X Sorge hat, dass der Beklagte noch nicht einmal die Gutachterkosten tragen kann, wird er wohl kaum damit rechnen können, die Entschädigung um die er geklagt hat zu erhalten.

Genau genommen würde mich die Frage interessieren, ob X nun
wirklich die Kosten verauslagen muss,

Wenn X vom gericht dazu aufgefordert wurde, wird das so sein, ich glaube kaum, dass der Gutachter seine Arbeit tut, wenn er damit rechnen muß, sein Honorar nicht zu bekommen.

Gruß

Nordlicht Nicht-Jurist

Hallo Anna,

… Nach dem Kauf würde sich dann wenige Wochen später
anlässlich einer Eigentümerversammlung herausstellen, dass
bereits vor einigen Jahren von Seiten der Eigentümergemeinschaft ein Gutachten in Auftrag gegeben worden ist, welches erhebliche Mängel in :der Bausubstanz feststellte.

Person X fühlt sich also „arglistig getäuscht“ …

das kann ich so nicht nachvollziehen.
Denn jeder potenzielle Käufer hat das Recht, alle Protokolle aller bisherigen Eigentümerversammlungen einzusehen. Und da wäre das Problem bekannt geworden.

Nun die entscheidende Frage: X wird aufgefordert, den
Gutachter zur Ermittlung der Schadensumme zu zahlen. Dies
erscheint X allerdings unzumutbar, da es sich zum einen um
eine sehr hohe Summe handelt, zum anderen sieht er sich ja
nicht mehr in der Beweispflicht, da argliste Täuschung vom
Gericht bereits bestätigt wurde.

Das das Gericht die arglistige Täuschung bereits „bestätigt“ hat, glaube ich nicht. Denn dann könnte man den Kauf rückabwickeln.
Und im übrigen gilt immer, wer die Runde bestellt hat, muß auch erst mal zahlen. Im übrigen siehe oben.

Wie kann X hier verfahren?

Wieviel ist denn im Rücklagentopf? Würde das zur Sanierung reichen? Ist der Bauträger noch in der Haftung? (10 Jahre bei Immobilien)
Ansonsten Rückabwickeln.

Schönen Gruß
John

Hallo,

Person X fühlt sich also „arglistig getäuscht“ …

das kann ich so nicht nachvollziehen.

Was genau fehlt Dir denn noch zur arglistigen Täuschung (http://de.wikipedia.org/wiki/Arglistige_T%C3%A4uschung)?

Denn jeder potenzielle Käufer hat das Recht, alle Protokolle
aller bisherigen Eigentümerversammlungen einzusehen. Und da
wäre das Problem bekannt geworden.

Ja und? Wenn Du ein Auto als unfallfrei kaufen willst, hast Du ja auch die Möglichkeit, alle Unfallstatistiken und Presseberichte zu durchwühlen, um doch einen Unfall feststellen zu können. Und trotzdem ist es eine arglistige Täuschung, wenn man Dir beim Kauf den Unfall verschweigt.
Gruß
loderunner (ianal)