Mein wasserhahn tropft und meine Nachbarn meinen, das unser Vermieter nicht unbedingt die Kosten für den Klempner trägt. Bevor ich da jetzt einen hole? Steht es mir zu, das er die rechnung übernimmt? Ich möchte auch ungern in Vorkasse treten.
Moin,
ohne den Mietvertrag zu kennen, ist eine Aussage nicht möglich.
In sehr vielen MV sind Klauseln enthalten, dass Kleinreperaturen vom Mieter zu tragen sind. Dies dürfte hier auch greifen.
Je nach Mietsituation mal nachfragen und evtl. nach der Fa. fragen mit der der VM i.d.R. zusammenarbeitet, das könnte schneller und kostengünstiger werden als eine Fremdfirma zu beauftragen.
Gruß Volker
Hallo!
Grundsätzlich ist das Vermietersache.
Er kann aber im Mietvertrag „Kleinreparaturen“ auf den Mieter übertragen, begrenzt nach Kostenhöhe je Einzelfall und Jahr. Oft wäre das vereinbart heutzutage.
Wenn nicht, dann muss es der Vermieter tragen.
Schritt 1 = Schaden dem Vermieter melden
und dann ergibt sich das weitere.
Entweder man hat Kleinreparaturklausel, dann bestellt Vermieter den Handwerker, bezahlt ihn und verlangt dann ggf. vom Mieter die begrenzten Kosten zurück. Kostet es mehr, dann zahlt es alles der Vermieter !
Beispiel : Kleinreparturklausel sagt, Einzelfall bis 80 €, Jahreshöchstsumme 200 €.
Reparatur kostet 65 € = Mieter zahlt 65 €
Reparatur kostet 91,30 € = Vermieter zahlt alles! Weil über 80 €
Gibt es keine solche Klausel, dann muss Vermieter sich kümmern und bezahlen.
Macht er es auch nach Mahnung nicht, kann man selbst Handwerker bestellen und bezahlen, zieht die Kosten aber von der Miete ab (Selbstvornahme genannt)
MfG
duck313