Kosten für Hauswart und Gärtner

Hallo,

noch eine Frage zu „Üblichem“ in einem Mietvertrag:

Der vorliegende sieht vor, dass der Vermieter einen Hauswart einstellen kann und die Mieter die Kosten zu tragen haben.

Ebenso darf der Vermieter einen Landschaftsgärtner mit der Gartenpflege und -gestaltung beauftragen, wiederum haben die Kosten die Mieter zu tragen.

Ist das üblich? Und vor allem ohne eine Obergrenze der Kosten festzulegen - ist das zulässig?

Je nachdem auf welche Ideen der Vermieter kommt, könnten da ja enorme und unvorhersehbare Kosten auf die Mieter zukommen…

Danke!

Viele Grüße
Frank

Hallo Frank,

auch diese Klausel enthaelt aus meiner Sicht nichts ungewoehnliches. Dafuer bekommst Du auch eine saubere und ordentliche Mietumgebung; hast jemanden vor Ort, der sich um alles kuemmert.

Die Kosten hierfuer werden ueber die NK-Abrechnung anteilig auf die Mieter uebertragen. Hier gilt es zu pruefen, ob der entsprechende Verteilungsschluessel in Ordnung ist (dies muss im Mietvertrag stehen oder separat als Ergaenzung von beiden Seiten vereinbart werden).

Kannst natuerlich auch vorschlagen, jede kleine Reparatur selbst zu machen, Muelltonnen immer rauszustellen und 1x pro Woche die Gartenarbeit zu uebernehmen (bei entsprechender Senkung der Miete oder Bezahlung). :wink:

Wuerde mir bei diesem Vertrag vom VM auflisten lassen, was die betreffenden Personen alles machen sollen (schriftlich).

Gruss
G

Hallo Gandalf,

danke für Deine Antwort.

auch diese Klausel enthaelt aus meiner Sicht nichts
ungewoehnliches. Dafuer bekommst Du auch eine saubere und
ordentliche Mietumgebung; hast jemanden vor Ort, der sich um
alles kuemmert.

Ist es denn nicht üblich, diese Kosten auf einen Wert zu deckeln?

Denn so kann der Vermieter sich ja einfallen lassen, der Landschaftsgärtner solle z.B. ein paar Bäume rausnehmen hier und da neue reinsetzen, ggf. ganz teure, weil es eben so schön aussähe … und die Mieter müssen das zahlen.

Oder?

Viele Grüße
Frank

Hallo Frank,

Ist es denn nicht üblich, diese Kosten auf einen Wert zu
deckeln?

Ist mir nicht bekannt. Allerdings:

Denn so kann der Vermieter sich ja einfallen lassen, der
Landschaftsgärtner solle z.B. ein paar Bäume rausnehmen hier
und da neue reinsetzen, ggf. ganz teure, weil es eben so schön
aussähe … und die Mieter müssen das zahlen.

Die Anschaffungskosten von Bäumen und das Fällen sind nicht umlegbar, das Beschneiden schon. Kosten für Blumen, Dünger, Gießwasser sind umlegbar.

Anschaffungskosten für Gerätschaften (Rasenmäher etc.) sind nicht umlegbar.

Damit werden die Kosten grundsätzlich eingeschränkt.

Oder?

Viele Grüße
Frank

Grüße
Reni

Bäume fällen
Hallo Reni,

nun bin ich ein wenig irritiert.

Die Anschaffungskosten von Bäumen und das Fällen

Ich habe heute beim Arzt die „Ökotest“ gelesen. Wenn ich mich recht erinnere, war es die Ausgabe vom September. Dort stand in der Rubrik Mietrecht, dass das Fällen der Bäume umlageberechtigt wäre (Ausnahme lediglich, wenn ein Nachbar erfolgreich auf Entfernung klagt). Leider stand bei dem Artikel keine Quellangabe. Kannst Du deshalb mal Deine Einschätzung mit einer Quellangabe belegen? Wäre ja auch später im Archiv mal interessant…

Gruß
Steffen B.

Hi Steffen,

meine Quelle ist unsere Sachbearbeiterin, die mir sagt welche Rechnungen umlagefähig sind und welche nicht :smile:

Zu den Bäumen habe ich dann mal im Internet recherchiert. Es ist demnach so, dass wenn ein Baum gefällt werden „muss“, die Kosten umlagefähig sind.

Lässt der Vermieter den Baum fällen, weil er da lieber nen Apfelbaum haben möchte oder gar keinen ist es nicht umlagefähig. Auch bei dem von Dir genannten Beispiel mit dem Nachbarn sind die Kosten nicht umlagefähig.

Also hast Du Recht und ich wieder was dazu gelernt :smile:

Gruß Reni

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Was ist alles umlegbar?

Die Anschaffungskosten von Bäumen und das Fällen sind nicht
umlegbar, das Beschneiden schon. Kosten für Blumen, Dünger,
Gießwasser sind umlegbar.

Danke - gibt es eigentlich eine offizielle Liste, was umlegbar ist und was nicht?

Viele Grüße
Frank

Hi Frank,

Die Anschaffungskosten von Bäumen und das Fällen sind nicht
umlegbar, das Beschneiden schon. Kosten für Blumen, Dünger,
Gießwasser sind umlegbar.

Zu dem Fällen der Bäume gibt es eine Berichtigung, bitte weiter unten im Thread nachsehen :wink:

Danke - gibt es eigentlich eine offizielle Liste, was umlegbar
ist und was nicht?

Ja gibt es hier:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/betrkv/

Viele Grüße
Frank

Gruß Reni

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http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/betrkv/

Danke!

Frank