Mein Mann muss nach erhalt der Kündigung nach einer Insolvenz seinen bis heute genutzten LKW an einen anderen Standort als seinen Firmensitz abgeben.
In der Firma wurde ihm gesagt das es sein Problem ist wie er dann nach Hause kommt. Er könne sich ja einen Mietwagen nehmen oder sonst wie nach Hause fahren. Kann es sein, das ein Arbeitgeber somit seine Fürsorgepflicht vernachlässigt?
Wer trägt die Kosten für die Heimfahrt?
Hallo,
dazu stellt sich mir die Frage, wer Insolvent gegangen ist? Ihr Mann oder die Firma. Sollte es dir Firma sein, so muss er den Wagen der der Firma gehört am Arbeitsort abgeben.
Gruß
AReinemann
Die Fa. ist insolvent. Der LKW muss an einem anderen Standort abgegeben werden um ihn der Leasinggesellschaft zurück zu geben. Mein Mann arbeitet in Wuppertal. Der LKW soll in Ludwigsfelde bei Berlin abgestellt werden. Also ca 500 Km. entfernt.
dann ist es Sache der Firma, bzw. des Insolvenzverwalters.
Gruß
Die Fa. ist insolvent. Der LKW muss an einem anderen Standort
abgegeben werden um ihn der Leasinggesellschaft zurück zu
geben. Mein Mann arbeitet in Wuppertal. Der LKW soll in
Ludwigsfelde bei Berlin abgestellt werden. Also ca 500 Km.
entfernt.
Dann besten Dank für Ihre Antworten und noch einen schönen Abend. Gruß
Normal ist das nicht, aber nichts ist unmöglich.
Normal ist, dass alle vom Arbeitgeber erhaltenen Arbeitsmittel am Arbeitsort (lt. Arbeitsvertrag) zurückzugeben sind. Sind mehrere Arbeitsorte angegeben, kann es also auch ein anderer Ort als der Firmensitz (z.B. Filiale, Niederlassung, Werk … sein). Dann ist die An- und Abfahrt ein Weg zur Arbeitsstätte und vom Arbeitnehmer zu tragen, falls Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes vorsehen.
Ist der Abgabeort nicht im Arbeitsvertrag genannt, wäre die Fahrt dahin eine Dienstreise, wofür der Arbeitgeber die Fahrtkosten und auch weitere Reisekosten (evtl. Verpflegungsmehraufwand, Übernachtung usw. ) zu zahlen hätte.
Gruß Ernst-Erwin
Hallo!
Meiner Kenntnis nach ist Ihr Mann rechtlich in so einem Fall nicht dazu verpflichtet. Sobald er wegen Insolvenz gekündigt wurde, muss er derartige Dienste nicht mehr leisten, es sei denn, er hat sich im Vorfeld zu dieser Leistung vertraglich verpflichtet. Wenn er dennoch die Überführung des Wagens machen will, soll er sich die Kosten für die Rückfahrt im Vorfeld erstatten lassen oder die Firma soll ihm ein Bahn-Fahrticket kaufen. Sobald die Kündigung wegen Insolvenz da ist, zum Arbeitsamt gehen, weil die auch Insolvenzgeld zahlen!
Viele Grüße und viel Erfolg!
- Wen betrifft die Insolvenz - den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer?
- Nach einer Kündigung bedeutet - ihrem Mann wurde bereits gekündigt und er ist jetzt arbeitslos respektiv nicht mehr für die Firma tätig?
- Wenn er doch noch für die firma tätig ist, hat die Firma für die für die Reisekosten aufzukommen (je nach Reiselänge abhängig)
Wenn er das Fahrzeug zum Nachhausefahren nutzen durfte,
war das ein Entgegenkommen der Firma…
Also hat das Fahrzeug wie sonst auch üblich an seinen
Stammplatz zu kommen…
und bei Insolvenz der Firma müsste sich die
Geschäftsleitung das Fahrzeug vom „alten Standort“
abholen…
Es sei denn, es wurde vereinbart: Dass das Fahrzeug an
andere Orte „Überstellt“ werden muss (in dem Fall wäre
dass aber bezahlte Arbeitszeit, und der Arbeitgeber
müsste die Rück-Fahrt zum vereinbarten Arbeitsort(d.H. wo
der Mann zuvor standardmässig gearbeitet hat) sowie die
Dauer der
Rückfahrt zu Bezahlen)…
Ich würde mich aber beim Arbeiterverein/Gewerkschaft
erkundigen…
Hallo,
dazu kann ich nichts konkretes sagen, so gut kenne ich mich in solchen Dingen nicht aus.
Aber vom Gefühl her, würde ich sagen, es ist tatsächlich das Problem Deines Mannes.
Der Arbeitsgeber kommt normnalerweise nicht für die Kosten der Anfahrt zur Arbeitsstelle auf,
was vermutlich auch für den Fall den Du beschreibst gilt.
Daran ändert sich auch nichts, wenn man insolvent ist.
lg Frank
Es kommt darauf an, ob etwas in seinem Arbeitsvertrag geregelt ist. Ich gehe doch davon zunächst nicht aus, so dass ein Verbringen an einen anderen Standort als dem Ursprungsstandort sicher zu Lasten der Firma bzw. hier zu Lasten des Insolvenzverwalters gehen sollte.
hallo
ist er bei der neuen firma angestellt oder ist er gekündigt worden wen er gekündigt ist kann er den lkw bei der alten arbeit stehen lassen und muß auf eigene kosten nach hause fahren.
mfg matze