Hallo ihr Lieben,
ich habe eine Frage: Meine Familie und ich haben bis vor einem Monat in einem alten Hotel zur Miete gewohnt. Da wir viele Räume haben - die aber teilweise nicht genutzt werden konten - habe wir fast 50 Heizkörper. Vor zwei Jahren hat unser Vermieter das Ablesesystem an den Heizkörpern durch ein Neueres ersetzt. Nun waren sehr moderne Digital-Heizkostenverteiler an jedem Heizkörper.
Wir wunderten uns, dass wir von da an eine jährliche Nachzahlung von fast 2000 € hatten. Bei genauer Überprüfung der handschriftlich recht unübersichtlich gemachten Jahresabrechnung stellte ich fest, dass uns die Bereitstellungskosten der Messgeräte mit 240 € im Monat in Rechnung gestellt wurden. Ich war etwas wütend, zumal wir nicht über diese Form der „Mieterhöhung“ informiert wurden. Ist das generell zulässig?
Babu
Vor zwei Jahren hat unser Vermieter das Ablesesystem an den
Heizkörpern durch ein Neueres ersetzt. Nun waren sehr moderne
Digital-Heizkostenverteiler an jedem Heizkörper. Wir wunderten uns,
dass wir von da an eine jährliche Nachzahlung von fast 2000 €
hatten. Bei genauer Überprüfung der handschriftlich recht
unübersichtlich gemachten Jahresabrechnung stellte ich fest, dass
uns die Bereitstellungskosten der Messgeräte mit 240 € im Monat in
Rechnung gestellt wurden. Ich war etwas wütend, zumal wir nicht über
diese Form der „Mieterhöhung“ informiert wurden.
Ist das generell zulässig?
Babu
Nein.
„Bereitstellungskosten für Messgeräte“ sind generell unzulässig, da zur Ermittlungs des Heizverbrauchs Messgeräte zwingend erforderlich sind (es sei denn man zahlt eine Warmmiete).
Elektronische Messgeräte (anstelle von Verdunsterröhrchen) müssen ebenso kostenlos sein, wählt der Vermieter die elektronische Variante (warum auch immer), dann ist das sein Privatvergnügen und darf nicht extra in Rechnung gestellt werden.
Sogar eine Anhebung der Nebenkosten mit dem Hinweis auf die elektronischen Messgeräte ist unzulässig, man könnte sogar auf die Verdunsterröhrchen bestehen, da man ein Recht auf die kostengünstigste Variante hat.
Kurzum: wenn nicht ausdrücklich im Mietvertrag als Bestandteil der Mietsache erwähnt, dürfen diese Geräte weder installiert, noch in Rechnung gestellt werden. Schon gar nicht ohne Kenntnis und Zustimmung des Mieters.
Aber …, leider gibt es da einen Knackpunkt und der beginnt mit den Worten „Vor zwei Jahren hat unser Vermieter …“
=> Ihr hättet das sofort reklamieren müssen, spätestes bei der „jährlichen Nachzahlung von fast 2000 €“, da hätte es bereits eine Reaktion eurerseits geben müssen.
Jetzt könnte es zu spät sein, denn man könnte es als Akzeptierung durch Duldung (der Installation) bzw. Akzeptierung durch die Nachzahlung auslegen. Möglicherweise könnte auch mit Verjährung argumentiert werden.
Nur eine gerichtliche Klärung wird hier Gewissheit schaffen können und auch die kostet wieder Geld, es sei denn ihr habt eine Rechtschutzversicherung, die Mietrecht einschließt.
Tja …
Vielen Dank für den Tipp. Das Problem ist nur, dass erst in der letzten Abrechnung klar ersichtlich war, dass die Bereitstellung auf die Nebenkosten aufgeschlagen wurden. Zudem kommt, dass wir die Abrechnung erst im Juni letzten Jahres bekommen haben, dann wären wir noch - zumindest für das letzte Jahr - in der Frist, oder?
Ich bin Mitglied im Mieterschutzbund. Aber die übernehmen, glaube ich, keinen Rechtsstreit.
Babu
Der Mieterschutzbund bietet seinen Mitgliedern eine kostenlose und vor allem sehr kompetente Beratung an.
Insofern ist es in jedem Fall besser, sich dorthin zu wenden, seinen Fall vorzutragen und die verfügbaren Unterlagen (Abrechnung) mitzubringen.
Ich weiß, daß der Mieterschutzbund sowohl Gutachter, als auch Rechtsberater verfügbar hat, die kostenlos jedem Mitglied zur Seite stehen.
Meine Empfehlung in diesem speziellen Fall:
=> auf zum Mieterschutzbund …
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ich habe seit fast zwei Wochen die Sachen beim Mieterschutzbund eingereicht, höre nix, sehe nix, desahlb dieser Weg
Ich habe seit fast zwei Wochen die Sachen beim
Mieterschutzbund eingereicht, höre nix, sehe nix, desahlb
dieser Weg
Ist denn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden, die Mietrecht mit einschließt ???
Falls ja, würde eine Rechtsberatung bei einem Fachanwalt kostenlos möglich sein.
Falls nein, kann man sich für kleines Geld (ein paar Euro) anwaltlichen Rat online holen bei http://www.frag-einen-anwalt.de