Guten Tag,
folgende fiktiven Fragen bechäftigen mich:
Was wäre wenn
ein Vermieter in der Nebenkostenabrechnung für 2008 die Kosten für „Inbetriebnahme Heizung“ in Rechnung gestellt hat. Es handelt sich dabei wohl um die Abnahme durch den Schornsteinfeger für eine neu installierte Therme. Ausserdem sei für 2007 noch eine Rechnung des Schornsteinfegers aufgetaucht, die ebenfalls berechnet wird. Für dieses Jahr (2007) sind aber bereits die Gebühren des „schwarzen Mannes“ bezahlt.
Müssten diese Kosten vom Mieter beglichen werden ?
Vielen Dank für eure Mühe und ruhige Weihnachten
Jürgen