Kosten für 'Inbetriebnahme Heizung' vom Vermieter

Guten Tag,
folgende fiktiven Fragen bechäftigen mich:
Was wäre wenn
ein Vermieter in der Nebenkostenabrechnung für 2008 die Kosten für „Inbetriebnahme Heizung“ in Rechnung gestellt hat. Es handelt sich dabei wohl um die Abnahme durch den Schornsteinfeger für eine neu installierte Therme. Ausserdem sei für 2007 noch eine Rechnung des Schornsteinfegers aufgetaucht, die ebenfalls berechnet wird. Für dieses Jahr (2007) sind aber bereits die Gebühren des „schwarzen Mannes“ bezahlt.
Müssten diese Kosten vom Mieter beglichen werden ?

Vielen Dank für eure Mühe und ruhige Weihnachten
Jürgen

Hallo Jürgen,

scheint offenbar noch nicht ganz klar zu sein, wofür da was bezahlt werden soll. Das ist allerdings eine Anforderung an die Nebenkostenabrechnung.
Bevor man nun aber konfus irgend etwas verweigert, sollte man wenigstens nachfragen. Denn das Nichtverstehen muss nicht unbedingt an der Abrechnung liegen.
Hier muss z.B. immer wieder eine Frage abgelehnt werden, weil der Frager die Brettregeln zwar akzeptiert, aber offensichtlich nicht versteht. Klärung der Fragen ist also immer der erste Schritt. Und Ungereimtheiten sollte man zuerst mit dem Vermieter klären.

Gruß!

Horst

Ein Gutes Neues Jahr euch allen !

Natürlich sollten Fragen bezgl. der Nebenkostenabrechnung mit dem Vermieter geklärt werden. Von Zahlung verweigern kann nicht die Rede sein.
Aber: Hilfreich wäre es zu wissen ob die Abnahme einer neuen Therme zu den Umlagefähigen Kosten gehört oder eben nicht.

Jürgen