Kosten für Kläger bei einem Strafverfahren

Hallo,

im November 2009 wurde ich nachts auf der Straße von einem 19jährigen rassistisch beschimpft (ich bin Deutscher, habe aber einen Migrationshintergrund), der auch versucht hat, mich körperlich zu attackieren. Da ich mit etwa acht Freunden unterwegs war, hat er Probleme gehabt zu mir durchzudringen, sodass er mir nur zu Anfang einen leichten Kopfstoß geben konnte, was aber aus der Perspektive der anderen nicht gesehen werden konnte. Er hat uns nicht in Ruhe gelassen, hat uns verfolgt und mich fortlaufend wüst beschimpft.

Nun habe ich Strafantrag gestellt, irgendwann der Polizei den Tathergang per Post einreichen müssen und soeben habe ich eine Terminsladung zu Amtsgericht erhalten. Meine Frage ist: Was für Kosten kommen hier auf mich zu? Wenn ich verlieren sollte, muss ich dann auch noch die Anwaltskosten dieser Person tragen? Sollte ich mir einen Anwalt nehmen, muss er dann die Kosten tragen, wenn ICH gewinne?

Ich bin Student, BAföG-Empfänger und komme gerade mal so über die Runden. Ich habe vor dem Strafantrag nicht daran gedacht, dass es passieren könnte, dass derjenige mit der dickeren Geldtasche im Endeffekt die Kosten auf den Verlierer abwälzen könnte …

Über Hinweise würde ich mich sehr freuen!
Danke im Voraus

Hallo,

zu Strafsachen und vor allen Dingen hierzu kann ich Ihnen leider keine Auskunft geben.
Sie sollten sich jedoch vorher unbedingt mit dem zuständigen Amtsgericht (Rechtsantragstelle) in Verbindung setzen und dort Ihre Fragen stellen.

Gruß, Duddesack

Wenn es zu einem Freispruch kommt, muß die Staatskasse die Anwaltskosten des Angeklagten übernehmen, nicht aber Sie.
Sie können sich dem Strafverfahren auch als Nebenkläger anschließen, möglicherweise haben Sie sogar einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe.
mfg
Hannes Linke

Hallo,
tut mir sehr leid, aber in diesem Fall bin ich kein Experte. Wünsche Dir alles Gute. Aurino

Vielen Dank an alle!

Ich bemerke gerade, wie wenig ich über diese Sache weiß. Mittlerweile bin ich zur glorreichen Erkenntnis gekommen, dass ich ja gar nicht der Kläger bin, sondern nur ein Zeuge. Die Stadt (oder das Land??) ist der Kläger.

@Duddesack: Das werde ich tun. Danke für den Rat!

Bin dann mal gespannt, wie die Sache ausgeht …

Hallo,
tut mir sehr leid, aber in diesem Fall bin ich kein Experte.
Wünsche Dir alles Gute. Aurino

Hallo,
Ich kann da leider nicht helfen. Wenn Sie nur als Zeuge geladen worden sind zahlen Sie garnichts, alles andere kann nicht sagen… sorry