Kosten für Klagebegründung

Hallo,
mal angenommen jemand sucht einen Anwalt auf, da er in einer sozialrechtlichen Sache für ihn Widerspruch einlegen soll. Die außergerichtlichen Kosten in diesem Sozialrechtlichen Verfahren muß der Mandat selber tragen. Dem Widerspruch wird nicht stattgegeben, der Anwalt muß nun Klage einreichen. Für die Klage muß er eine ausführliche Klagebegründung aufsetzen. Der Anwalt erklärt, diese Klagebegründung muß der Mandat auch noch selber bezahlen, kann aber sämtliche entstanden außergerichtlichen Gesamtkosten später von der Gegenpartei zurückerstattet bekommen, wenn er die Klage gewinnt.
Ist das wahr, das der Mandant die Klagebegründung auch noch selbst zahlen muß, wenn eigentlich die Rechtschutz ab dem Klageverfahren einspringen muß ? Oder entscheidet sich wer die Kosten hierfür trägt erst dann, wenn entschieden ist, ob der Klage überhaupt statt gegeben wird. ?

Gruß
Moni

Hallo Moni,
mal ohne große Recherche aus dem Kopf: In der passenden Form der Rechtsschutzversicherung (wovon ich mal ausgehe) ist die Sozial gerichts rechtsschutz mitversichert. Darunter verstehe ich alle Kosten des Gerichtes, aber auch Deines Anwaltes, solange es um die gerichtliche Auseinandersetzung geht. Setzt aber auch voraus, dass es eine gerichtliche Auseinandersetzung gibt.

Unabhängig davon ob eine Versicherung vorhanden ist oder nicht, gibt es bei gerichtlichen Auseinandersetzungen auch Kostenentscheidungen. D.h. beim gewonnenen Prozess bekommst Du die Kosten wieder.

Viele Grüße
Andreas

Hallo,

das ganze nennt sich „Sozialrechtsschutz vor deutschen Gerichten“.
Ist immer wieder ein Diskussionspunkt mit den Kunden, fakt ist aber, dass hier erst Rechtsschutz geleistet wird, sobald die Sache vor Gericht steht.
Eine Klagebegründung selber schreiben ist aber auch möglich.
Ich würde mal bei der Versicherung anfragen, wie es mit Kulanz ausschaut. Ist immernoch ne Möglichkeit an der Stelle.

Gruß
Jürgen

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