Kosten für Kosten- und Heilplan selber zahlen?

Hallo,

angenommen jemand lässt sich für die Behandlung mit Implantaten zwei Kosten- und Heilpläne erstellen. Einer der Zahnärzte verlangt anschließend 10,67 Euro für die Erstellung des Kosten- und Heilplans vom Patienten, ist das rechtens?

Gruß, Rudolf

Hallo, nachdem jetzt ein Tag keiner auf die Frage geantwortet hat würde ich das gerne etwas „off Topic“ machen.
Ich weiss nicht ob das rechtens ist, das muss ein Zahnarzt-Kollege beantworten aber ich bin entsetzt darüber dass jemand lächerliche 10 Euro nicht für einen Heil-und Kostenplan zahlen für den der Kollege mit Sicherheit ne ganze Menge Arbeit hatte. Ich war erst erstaunt dass es nur 10 Euro waren und dann nochmehr dass man sich darüber moniert.
Bei einem Privatplan ist es die Position 002 und ich denke die hat der Kollege zur Anwendung gebracht da der Plan ja nicht eingereicht wurde und er somit nicht über die Kasse abrechnen kann.
Da sehr viele Patienten von einem ZA zum anderen hüpfen um sich Pläne zur Behandlung erstellen lassen um dann den günstigsten auszusuchen und dann nie mehr wieder kommen finde ich das moralisch ok dafür einen Obulus zu nehmen. Wie gesagt rechtlich müsste ein Kollege das beantworten…
Bitte nicht persönlich nehmen.
Gruss Christian

Hallo,
kann man natürlich so sehen, allerdings bezahlt man doch sonst in der freien Wirtschaft auch nicht für ein Angebot. Der Zahnarzt wird ja nicht gezwungen mitzumachen. Ich gehe auch davon aus, dass sich der Aufwand in Grenzen hält, schließlich ist das EDV-gestützt.

Ich habe letztendlich einen Ausschreibung bei einer Internetseite gestartet, dort haben sich dann mehrere Zahnärzte kostenfrei beteiligt. So konnte ich insgesamt 49% der Kosten sparen, sogar bei etwas besserer Leistung. Wenn ich also die Moral bemühe möchte, dann doch eher, warum der Zahnarzt das Doppelte verlangt hat.

Viele Grüße, Rudolf

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Hallo,
kann man natürlich so sehen, allerdings bezahlt man doch sonst
in der freien Wirtschaft auch nicht für ein Angebot.

Servus Rudolf,

in der freien Wirtschaft gibt es auch keinen Staat, der sagt: „für Deine Heizungsreparatur darfst Du nur von … bis … verlangen“ Das tut er aber bei den Weißkitteln mit Hilfe der Gebührenordnungen. Und gerade da steht drin, was (von … bis) die Erstellung eines Heil- und Kostenplanes kostet.

Der Zahnarzt wird ja nicht gezwungen mitzumachen. Ich gehe auch
davon aus, dass sich der Aufwand in Grenzen hält, schließlich
ist das EDV-gestützt.

Was soll das heißen. Ein Zahnarzt stellt keinen solchen Plan auf, wenn er nicht von einem Patienten verlangt wprden ist. Das sieht dann so aus: „OK Doktor, ich glaube, jetzt habe ich verstanden, was Sie da mit mir machen würden. Jetzt muß ich nur noch wissen, was das kosten soll.“

Der daraufhin erstellte Plan folgt festen Vorschriften, was Form und Inhalt anbelangt. Die Aussage: „Also Herr X, mit ungefähr X € sind sie dabei“ ist z.B. wirkungslos. Eine Behandlung, die sich daran anschließt, muß nicht bezahlt werden.

Der Aufwand, von dem Du sprichst, steckt nicht in der formgerechten Erstallung eines Formulars. Die Behandlungsplanung unter Berücksichtigung einer Menge Kriterien, das know how, das bisher aus Computern (noch) nicht herauskommt, ist es, was Petienten da bezahlen.

Ich habe letztendlich einen Ausschreibung bei einer
Internetseite gestartet, dort haben sich dann mehrere
Zahnärzte kostenfrei beteiligt. So konnte ich insgesamt 49%
der Kosten sparen, sogar bei etwas besserer Leistung. Wenn ich
also die Moral bemühe möchte, dann doch eher, warum der
Zahnarzt das Doppelte verlangt hat.

Woher weißt Du, daß die Leistung besser war/ist?? Das doppelte von nix ist immer noch nix - was stimmt da nicht bei Deiner Schilderung? Wo gehst Du jetzt hin, wenn Du irgendwelche Probleme kriegst? Kann es sein, daß Du in naher oder ferner Zukunft mit irgendwelchen Monita hier auftauchst und wieder Gelegenheit findest, moralische Aspekte anzusprechen?

Kai

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Hallo Kai,

den Bezug zur Gebührenordnung verstehe ich nicht, da geht es ja um die Leistung hinterher und dass es da staatliche Vorgaben ist sicherlich fragwürdig.

Als Vergleichbarkeit habe ich zunächst einmal nur den Kosten- und Heilplan, der ja auch Deiner Schilderung nach akribisch vom Zahnarzt erstellt wird. Insofern muss ich auch für beide die gleiche Qualität annehmen und nicht vom Preis auf die Leistung schließen. Beim günstigeren Zahnarzt hatte ich sogar noch den Vorteil, dass dieser über 100 Bewertungen vorzuweisen hatte, bei den z.T. in Langtext geschildert wurde, wie die Behandlung ablief.

Ich habe inzwischen bei meiner Krankenkasse nachgefragt und die hat „sehr spitze Ohren“ bekommen, scheinbar ist die Berechnung absolut nicht ok. Ein wichtiges Detail habe ich noch vergessen, der Zahnarzt hat mich nicht darüber aufgeklärt, dass es etwas kosten wird.

Gruß, Rudolf

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Hallo Rudolf,
Du vergleichst Äpfel mit Birnen. Es ist ein gewaltiger Unterschied zwischen einem „Plan“ und einem „Angebot“. Der Kollege, der einen Plan gemacht hat, hat Dich vermutlich vorher untersucht und musste sein Hirn anstrengen, um zu einem konkreten Ergebnis zu kommen.

Die Kollegen, die lediglich einen Preis für eine von Dir angegebene Leistung genannt haben, haben es da schon viel leichter gehabt. Da stimmt Deine Einschätzung mit der EDV-Unterstützung.

Wenn der erste Kollege einen höheren Preis für die Behandlung angesetzt hat, kann es natürlich sein, dass er Dich nur abzocken will. Es könnte aber auch sein - und das ist häufig der Fall - dass er bei seiner Untersuchung festgestellt hat, dass in DEINEM KONKRETEN FALL ein Mehraufwand notwendig ist, um DEIN Problem zu lösen. Das können die anderen Kollegen natürlich ohne Untersuchung nicht wissen. Sie setzen einfach Pauschalen an, die beim Durchschnittspatienten wohl auch zutreffen. So kann man auch größere Kostenunterschiede leicht erklären. Wenn man sich auf einen sehr niedrigen Preis festgelegt hat, muss man evtl. dann bei der Ausführung sparen…

Ein weiterer Punkt, bei dem Du aufpassen musst, ist die technische Ausführung des Zahnersatzes. Ein chinesisches Labor arbeitet preiswerter als ein Deutsches. Ich will niemandem mangelnde Qualität unterstellen, aber es geht hier auch um Arbeitsplätze in Deutschland.
Oder liegt es vielleicht an der Legierung: Gold ist wesentlich teuerer als NEM (Nicht-EdelMetall). Da können bei größeren Arbeiten schon ein paar hundert Euro zusammenkommen.

Es ist alles nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick erscheint.

Grüße,
Wepster

Hallo Rudolf,

ich muss meinen Vorrednern einfach nochmal Recht geben.

Der Zahnarzt bekommt das Honorar nicht für den bloßen Ausdruck eines vorgefertigten Formulares, sondern für die ganze Denkarbeit und Planung, die dahinter steckt. (Bei geplanten Implantationen diagnostisch oft sehr umfangreich und schwierig)

Ich befasse mich seit 8 Jahren ausschließlich mit zahnärztlicher Abrechnung u. Verwaltung und führe für mehrere Zahnärzte die Abrechungen durch. Daher die Antwort auf die Frage, ob die Berechnung der Ausstellung des Heil- und Kostenplanes rechtens ist:

Ein klares Ja.
In der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) existieren für die Erstellung von Heil- und Kostenplänen die Nummern 002 und 003, die bei Privatplänen auch berechnet werden dürfen.

Die Sachbearbeiter der gesetzlichen Krankenkassen treffen leider oftmals falsche Aussagen bezüglich der berechnungsfähigen Leistungen u. machen sehr oft Versprechungen, die jeglicher gesetzlicher Grundlage entbehren. Ich möchte hier keine Absicht unterstellen, aber natürlich möchten die Krankenkassen die Versicherten zufrieden stellen oder kennen sich einfach nicht genügend aus…

Einen guten Zahnarzt zu finden, ist sicher nicht einfach und große Vertrauenssache. Wenn Du mit dem Behandler bisher zufrieden warst und er immer einwandfreie Behandlungen erbracht hat, sollte die Entscheidung für die Durchführung der Beh. nicht an 10,-- € für einen Plan scheitern. Und gerade bei Implantationen ist eine umfangreiche Diagnos und Aufklärung des Pat. unerlässlich. Eine solche Behandlung kann nicht pauschal per Internet angegeben werden.

Viele Grüße,
Sally