Hallo,
darf für die Erstellung eines Kostenvoranschlages Geld genommen werden, wenn daraufhin kein Auftrag erteilt wird?
Falls ja: Gibt es Angemessenheitsregeln?
Grüße
Carsten
Hallo,
darf für die Erstellung eines Kostenvoranschlages Geld genommen werden, wenn daraufhin kein Auftrag erteilt wird?
Falls ja: Gibt es Angemessenheitsregeln?
Grüße
Carsten
Hallo Carsten,
Darf für die Erstellung eines Kostenvoranschlages Geld genommen werden, wenn daraufhin kein Auftrag erteilt wird?
Wenn dies bei der Erteilung vereinbart wurde,dann ja,wenn nicht,dann nein.
Falls ja: Gibt es Angemessenheitsregeln?
Nein.
LG Bollfried