Kosten für Kurzzeitpflege nach Unfall und vor Reha

Hallo liebe Experten,

mal angenommen, eine Frau Ende 60 hatte einen nicht selbst verschuldeten Fahrradunfall (ein kleines Kind ist ihr vor das Rad gelaufen; Unfallprotokoll wurde aufgenommen).

Durch den Sturz wurde ihr linkes Knie total zertrümmert: Sechsstündige OP, x-Metallplatten und vor Beginn der Reha (ab jetzt) 6 Wochen strikte Ruhigstellung des Beines. Die Dame wohnt allerdings im 3. Stock und ihre Versorgung ist zu Hause nicht 100-prozentig gewährleistet.

Das Krankenhaus, wo sie operiert wurde, überweist sie zur Kurzzeitpflege in ein Krakenhaus für Geriatrie. Die Kosten pro Tag belaufen sich auf gut 70 Euro, die die Frau zu tragen hat. Nach erfolgreicher Einstufung in Pflegestufe I müsste sie noch 35 Euro zahlen - über 6 Wochen gleich: 1500 Euro - falls nicht, knapp 3000 Euro.

Kann das sein, dass die Rentnerin für diese 6 Wochen, bevor die Reha aus gesundheitlichen Gründen erst beginnen kann, keinerlei weitere finanzielle Unterstützung erfahren kann?

Beim Verbleib in ihrer Wohnung hätte sie ja auch Sach-Zuwendungen, in Form von WC-Aufsatz, Wannenstuhl etc., erhalten.

Danke und viele Grüße

Kathleen

Hi Kathleen,

hat sie denn Schadensersatzansprüche gegenüber dem Kind?

Grüße, Bernhard

Lieber Bernhard,

hat sie denn Schadensersatzansprüche gegenüber dem Kind?

dies kann ich leider nicht eindeutig beantworten - müsste aber. Und wenn es so wäre, hätte sie dann Anspruch auf einen Kostenausgleich über die Versicherung der Kindeseltern?

Danke und viele sonnige Grüße

Kathleen

Lieber Bernhard

hat sie denn Schadensersatzansprüche gegenüber dem Kind?

wer setzt diese Ansprüche durch? Die Krankenkasse?

Danke und sonnige Grüße

Kathleen

Hallo,

es sollte tatsächlich zuerst geklärt werden, ob ein Schadensersatzanspruch besteht. Entweder gegen das Kind oder seine Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht. Ist dies der Fall, dann gehen die Ansprüche gesetzlich bis zur Höhe der gewährten Leistungen von KK und Pflegekasse auf diese über. Deshalb bei der KK nachfragen. Diese klärt die Haftpflichtfrage in ihrem eigenen Interesse.

Für die Mehrkosten kann direkt ein Anspruch bei den Schädigern bzw. der Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden. Da hier auch weitere Ansprüche wie Schadensrenten etc. in Frage kämen, sollte ein Fachmann eingeschaltet werden.

Gruß Woko

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