Kosten für Löschung von Daten nach BDSG

Hallo,
eine Bekannte von mir hat sich am Telefon einen Vertrag von Help Hannover aufschwatzen lassen. Mit Kontodaten und allem drum und dran. Jetzt haben die einen Vertrag geschickt, den Sie unterschrieben zurückschicken soll.
Alles kein Problem, kann man ja widerrufen.
Aber da steht auch drin, dass für die Löschung der Daten ein Entgelt von ~30€ erhoben wird.
Laut BDSG $20 ist doch aber die Löschung vorgeschrieben, wenn die Daten nicht mehr erforderlich sind, was im Fall eines Widerrufs ja so wäre.
Mit welchen Argumenten kann man denen im Widerruf entgegentreten um die Kosten abzulehnen und trotzdem die Löschung zu erwirken?

Danke schonmal im Voraus :smile:
Grüße, Holger

hallo,
…mit Hinwes auf die einschlägigen §§ des BDSG die Zahlung ablehnen und die Löschung vom Datenschutzbeauftragten bestätigen lassen.
ansonsten geht dieser Schriftverkehr direkt an die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz.
mit der freundlichen Bitte diese zeitnah zu erledigen.

Gruß Rolf

Für nichtöffentliche Stellen gilt § 35 BDSG (nicht § 20 BDSG). Kosten für die Löschung von Daten sind geseztlich nicht vorgeshen. Hier würde ich empfehlen, die zuständige Datenschutzaufsichtebehörde einzuschalten.

Freundliche Grüße,

W.H.