Hallo!
Ich habe dasselbe Problem wie auch in diesem Artikel:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Weiß jemand, welche Kosten in der Bearbeitungsgebühr, die bei der Annahme eines Kredits mit der Bank mit entsteht, enthalten sind? Die Bank will glatte 200 EUR für die Löschungsbewilligung haben und das kommt mir doch etwas happig vor!
Mathias
Hallo !
Warum löschen?
Wenn Ihr nicht verkaufen wollt, laßt alles, wie es ist. Ihr bekommt dann jederzeit einen Kredit in dieser Höhe der eingetragenen Schuld.
Unsere Grundschuld könnten wir seit 10 jahren löschen, machen wir aber nicht.
Wenn wir jetzt auf die Idee kommen, neu zu bauen oder eine Wohnung zu kaufen, benötigen wir keine Eintragung der Bank mehr, wir haben sie immer noch. Und schaden tuts auch nicht!!
Gruß max
Hallo,
Warum löschen?
eine Löschungsbewilligung führt ja nun nicht zwingend dazu, daß die GS gelöscht wird, es ist eben eine Bewilligung zur Löschung.
Wenn Ihr nicht verkaufen wollt, laßt alles, wie es ist. Ihr
bekommt dann jederzeit einen Kredit in dieser Höhe der
eingetragenen Schuld.
Ja, aber nur von der bereits eingetragenen Bank.
Wenn wir jetzt auf die Idee kommen, neu zu bauen oder eine
Wohnung zu kaufen, benötigen wir keine Eintragung der Bank
mehr, wir haben sie immer noch. Und schaden tuts auch nicht!!
Kommt auf den Sicherungszweck der Grundschuld an. Wenn Ihr bei der Bank z.B. auch einen Dispositionskredit habt, haftet die GS u.U. auch dafür.
Man sollte sich sehr gut überlegen, ob man eine Grundschuld bestehen läßt bzw. auf die Löschungsbewilligung verzichtet. Wenn man dann „mal schnell“ einen neuen Kredit bei einer anderen Bank will, muß die so oder so angefordert werden. Ob die dann soviel billiger ist, als heute, halte ich für zumindest zweifelhaft.
Gruß,
Christian
Hallo Christian,
ist es nicht allemal günstiger eine GS abzutreten wie einen Neuantrag vorzunehmen?
Gruß Ivo
Hallo Ivo,
ist es nicht allemal günstiger eine GS abzutreten wie einen
Neuantrag vorzunehmen?
da bist Du mir ja gerade zuvorgekommen, denn die Option ist mir eben auf dem Nachhauseweg eingefallen. Die Abtretungserklärung der Bank dürfte deutlich billiger sein, als Löschungsbewilligung + Neueintragung, allein schon, weil die Notargebühren wegfallen.
Ansonsten käme noch die löschungsfähige Quittung infrage, mit der der Häuslebesitzer die Grundschuld auf seinen Namen umschreiben oder löschen lassen kann. Das wäre dann wohl die Variante, die ich bevorzugen würde. Die früher Bank ist aus der ganzen Sache raus und braucht auch nicht mehr behelligt zu werden.
Gruß,
Christian
Hallo Mathias,
die Bank darf nur ihre anfallenden Kosten für die Beglaubigung beim Notar (Beglaubigung, Schreibgebühren etc.) verlangen, die sich nach dem Geschäftswert, also der Höhe der Grundschuld richtet; dies ist einschlägige Rechtsprechung, die auch allen Banken bekannt ist. Die Höhe kannst du in der Kostenordnung nachlesen und nachrechnen. Weitere Kosten darf die Bank nicht berechnen. Rechne also selbst nach, dann weist du ob die Bank korrekt abgerechnet hat, oder lass dir Kostenrechnung des Notars an die Bank zeigen. Da es ein glatter Betrag ist, vermute ich, dass die Bank noch etwas drauf geschlagen hat, was noch weit verbreitet ist. Weit verbreitet sind dann auch die „Friedensangebote“ wie in dem unten erwähnten Artikel. Man bietet mal 25 EUR und der Kunde ist zufrieden weil er so erfolgreich war was rauszuschlagen und die Bank ist zufrieden, da sie 50 EUR zusätzlichen Ertrag hat.
Gruß Arno
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