Hallo an alle,
ich hab da mal eine Frage. Angenommen, B schuldet A 2000 €, denkt aber nicht im Traum daran, A das Geld zurück zu zahlen. Aus diesem Grund leitet B beim Zentralen Mahngericht in Coburg ein Mahnverfahren ein.
Auf der Internetseite ist leider nur zu lesen, dass das etwas kostet (Zitat): „Für die Durchführung des Mahnverfahrens werden Gerichtskosten erhoben, deren Höhe sich nach der Höhe der geltend gemachten Forderung richtet. Die Gerichtskosten sind nicht bereits bei der Antragstellung zu bezahlen, sondern erst nach Erhalt einer Kostenrechnung.“
Schön und gut, nur in welcher Höhe etwa werden die Gerichtskosten bei Schulden in Höhe von 2000 € wohl liegen? Wer hat diese Kosten zu tragen? Der Gläubiger oder der Schuldner?
Vielen Dank für eure Antworten.
Stenella
Schön und gut, nur in welcher Höhe etwa werden die
Gerichtskosten bei Schulden in Höhe von 2000 € wohl liegen?
in etwa
36,50 EUR
Wer hat diese Kosten zu tragen? Der Gläubiger oder der
Schuldner?
Zunächst der, der die Musik bestellt. Diese werden natürlich im Mahnbescheid mit aufgeführt und in dem (vielleicht) erlassenen Vollstreckungsbescheid mit tituliert, sodass diese der Gläubiger (theoretisch) wiederbekommt.
ml.
Schön und gut, nur in welcher Höhe etwa werden die
Gerichtskosten bei Schulden in Höhe von 2000 € wohl liegen?
Wer hat diese Kosten zu tragen? Der Gläubiger oder der
Schuldner?
gerichtskosten:
Teil 1
Zivilrechtliche Verfahren vor den ordentlichen Gerichten
http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e0…
bei angenommenen gebührenstreitwert von 2000:
0.5 x 73€ = 36,50€
rechtsanwaltsgebühren (Nr. 3305, 3308 VV-RVG = 133€) und auslagen des RA (Nr. 7002, VV-RVG = max.20€) können noch dazukommen.
inkl. mwst. sind das dann etwa 218,57€, wenn ich mich nicht verrechnet habe…
schuldner für die kosten des RA ist der mandant.
für gerichtskosten haftet grds. derjenige, der das verfahren beantragt, § 22 GKG. beim mahnbescheides gilt zudem § 12 III 1 gvg
http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e0…
davon bleibt die frage unberührt, ob der kostenschuldner die kosten von der anderen partei später verlangen kann.
außerdem sollte man bedenken, dass sich die kosten bei einem später durchgeführten streitigen verfahren erhöhen können.