gesetzt den Fall, ein Kleinunternehmer hat beim DPMA (http://www.dpma.de) einen Markennamen angemeldet, der nach 10 Jahren für weitere 10 Jahre verlängert werden soll.
Das kostet dann (warum auch immer es so viel ist) 750 €.
Kann/muss dieser Betrag in der EÜR des Kleinunternehmers als sofortige Ausgabe erscheinen, oder muss er auf mehere Jahre verteilt/abgeschrieben werden?
Wenn Abschreibung:
Warum (§…)?
Und wie lange? 10 Jahre?
„Werden Ausgaben für eine Nutzungsüberlassung von mehr als fünf Jahren im Voraus geleistet, sind sie insgesamt auf den Zeitraum gleichmäßig zu verteilen, für den die Vorauszahlung geleistet wird.“
Da es für 10 Jahre ist, wäre dann pro Jahr 1/10 des Betrages anzusetzen.
Da es für 10 Jahre ist, wäre dann pro Jahr 1/10 des Betrages
anzusetzen.
Tja, so was hätte ich auch gedacht und sogar drauf gewettet.
Aber wenn man mit
Markenname anmelden abschreiben
googelt,
kommt man z. B. zu diversen PDFs und Seiten, in denen es darum geht,
dass die Verlängerung einer Marke entweder a) (weil nicht abnutzbar) gar nicht abgeschrieben werden kann,
oder b) (obwohl für 10 Jahre bezahlt) über 15 Jahre abgeschrieben werden muss.
Beides m.E. Unfug.
Z. B. https://www.bfd.de/fileadmin/user_upload/download/ro…
Das Markenrecht erlischt nach 10 Jahren und muss dann für ca. 750 € um weitere10 Jahre verlängert werden.
Dann wäre es im Fall a) in einer EÜR also nur eine sofortige Ausgabe?
ich glaube, es geht in dem Fall gar nicht um Abschreibung, da die Marke sich ja - wie ja auch angeführt - nicht abnutzt.
Sondern um die Bezahlung eines Exklusivnutzungsrechts (daher Eintragung der Marke), und genau dies sollte über den besagten Paragraphen ja angesprochen sein.
Allerdings ist dies nur meine persönliche Meinung; keine Expertenauskunft.