Kosten für nachträglichen Zaun

Hallo zusammen,

angenommen, 2 Menschen A und B bauen sich ein Doppelhaus und entscheiden, den Gärten nicht mit einer Hecke oder Zaun zu teilen, um vielleicht einen großen Rasen gemeinsam nutzen zu können.
Nachem die Kinder von A im Teeniealter angekommen sind, baut sich B einen Teich.
Alle wären froh, denn die Pänz können ja schon schwimmen.

Nun bekäme Frau B noch ein Nachzüglerkind und Herr B könnt von A verständlicherweise fordern, entweder den Teich zu sichern oder einen Zaun o.ä. zu ziehen. A hat Verständnis, doch könnte er sich fragen, wer die Kosten zu tragen hätte.
Wie wäre hier die Rechtslage?
Danke
MM

Hallo,

Nun bekäme Frau B noch ein Nachzüglerkind und Herr B könnt von
A verständlicherweise fordern, entweder den Teich zu sichern
oder einen Zaun o.ä. zu ziehen. A hat Verständnis, doch könnte
er sich fragen, wer die Kosten zu tragen hätte.
Wie wäre hier die Rechtslage?

der Teichbetreiber hat für die Verkehrssicherheit zu sorgen, die damit in Verbindung stehenden Kosten zu tragen und sollte seiner Nachbarin im übrigen dankbar sein, daß sie ihn mit ihrem Hinweis vor mehr Ärger bewahrt hat.

Gruß
Christian

Hallo,

Nachem die Kinder von A im Teeniealter angekommen sind, baut
sich B einen Teich.

B baut also einen Teich.

Nun bekäme Frau B noch ein Nachzüglerkind und Herr B könnt von
A verständlicherweise fordern, entweder den Teich zu sichern
oder einen Zaun o.ä. zu ziehen.

B bekommen also ein Kind. WARUM zur Hölle soll A für den von ihm nicht gebauten Teich einen Zaun bezahlen??? Und das auch noch selbstverständlich!

A hat Verständnis, doch könnte er sich fragen, wer die Kosten zu tragen hätte.

Na B! Der hat ja auch den Teich gebaut! Er ist doch selbst verpflichtet dafür zu sorgen, daß sein Nachwuchs nicht ertrinkt.

Wie wäre hier die Rechtslage?

Wer den Teich baut muß dafür sorgen, daß er gesichert wird!

LG
ausnahmefall

Hallo,

ich glaube Michael hat sich in seiner Ausfertigung ein wenig vertan.
Aber allgemein gesprochen, muss natürlich der den Zaun bezahlen, der damit seinen Teich sichern will.
Allerdings gibt es noch die Möglichkeit, dass ein Eigentümer sein Grundstück nun doch alleine Nutzen möchte. Dann muss ein Zaun auf die Grundstücksgrenze gebaut werden. Und dies regelt dann eine Verordnung, in der drinsteht, wer den Zaun errichten muss. Also mal beim Ordnungs- od. Bauamt anfragen wer dann Zuständig ist.

LG
Andreas

Ups,
da haben wir doch glatt einen kleinen Durcheinander produziert. Natürlich bekäme Frau A das Nachzügler kind, alles andere wäre ja Unsinn…
Sorry und Grüße
MM

B bekommen also ein Kind. WARUM zur Hölle soll A für den von
ihm nicht gebauten Teich einen Zaun bezahlen??? Und das auch
noch selbstverständlich!

A hat Verständnis, doch könnte er sich fragen, wer die Kosten zu tragen hätte.

Na B! Der hat ja auch den Teich gebaut! Er ist doch selbst
verpflichtet dafür zu sorgen, daß sein Nachwuchs nicht
ertrinkt.

Wie wäre hier die Rechtslage?

Wer den Teich baut muß dafür sorgen, daß er gesichert wird!

LG
ausnahmefall

Hierzulande (städtisch oder Landes-?) gibts eine Nachbarschaftsverordnung, die unter anderem vorschreibt dass Grundstückgrenzen deutlich machende Zäune von beiden zu gleichen Teilen zu bezahlen sind, auch wenn nur einer den Zaun haben will. Das ist dieselbe die auch beinhaltet wie dicht Gebäude an Grundstücksgrenzen liegen dürfen oder was mit Obst von Nachbars Baum passiert, wenn es es aufs eigene Grundstück fällt oder wenn Äste rüberragen.
Sowas gibts bestimmt auch für andere Bundesländer…
Gruß Susanne

Moin!

Hierzulande (städtisch oder Landes-?) gibts eine
Nachbarschaftsverordnung, die unter anderem vorschreibt dass
Grundstückgrenzen deutlich machende Zäune von beiden zu
gleichen Teilen zu bezahlen sind, auch wenn nur einer den Zaun
haben will.

Bei uns (Niedersachsen) ist (glaube ich) jeder für die linke Grundstücksgrenze (von der Straße aus gesehen) zuständig. Das heißt, dass jeder Grundstückseigentümer für eine Grundstücksbegrenzung zuständig ist. Das gilt nicht für Bäume die auf der Grenze stehen. Die gehören beiden!

Andreas