Kosten für Nebenkostenabrechnung

Hallo,

Jemand läßt die Nebenkostenabrechnung von einem Bekannten erstellen. Können diese Kosten auf die Mieter aufgeteilt werden? Jemand meint nicht die Zähler ablesen,sondern nur das Erstellen der Abrechnung…

danke

lisa

Hallo!

Nein.
das sind Verwaltungskosten. Die trägt der Vermieter ganz allein und das mit Recht !

MfG
duck313

jein,

Bei Gewerbe können die verwaltungskosten als nebenkosten umgelegt werden wenn Vereinbart.

Bei Wohnraum sind Verwaltungskosten Teil der Miete. Ausser die erstellung und Ablesung der Heizkosten durch die Abrechnugsfirma. §7 (2) Heizkostenverordnung

Bei _Wohnraum_mietverträgen sind nur die „Kosten der Berechnung und Aufteilung der zentralen Heizungsanlage“ gem. § 2 Nr. 4 BetrKV umlagefähig.

Die Abrechnung selbst fällt als „der Wert der vom Vermieter persönlich geleisteten Verwaltungsarbeit“ (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV) nicht darunter, sondern dem Eigentümer/Vermieter zu - auch dann, wenn er sie kostenpflichtig durch Dritte erbingen lässt.

G imager