Hallo,
wie ist das gesetzlich geregelt, darf der Vermieter die Kosten für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung durch Dritte auf den Mieter umlegen?
Grüße,
Robby
Hallo,
wie ist das gesetzlich geregelt, darf der Vermieter die Kosten für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung durch Dritte auf den Mieter umlegen?
Grüße,
Robby
Kosten der NK-Abrechnung : Nein
Kosten der Heizkostenabrechnung: Ja
vnA
Danke für die Antwort.
Gibt es eine Quelle, wo das steht?
Und wie trennt man die Kosten für die Erstellung der Nebenkostenabrechung und den Teilinhalt, der Heizkostenabrechung?
Wie wird das in der Praxis gemacht?
Wäre das vielleicht unüblich, den Mieter an den Kosten zu beteiligen?
Grüße, Robby
http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__7.html
hier: Absatz 3
Und hier steht, was Betriebskosten sind:
http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html
hier: 4a, letzter Halbsatz
vnA
Da steht doch nichts zu der Verteilung der Kosten für Erstellung der Nebenkosten, oder?
Stimmt. Und deshalb können diese Kosten auch nicht umgelegt werden.
Im Gegensatz zu den Heizkosten. Da sind die Kosten für die Verteilung explizit erwähnt.
vnA