Kosten für Nebenkostenabrechung umlegbar?

Hallo,

wie ist das gesetzlich geregelt, darf der Vermieter die Kosten für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung durch Dritte auf den Mieter umlegen?

Grüße,
Robby

Kosten der NK-Abrechnung : Nein
Kosten der Heizkostenabrechnung: Ja

vnA

Danke für die Antwort.

Gibt es eine Quelle, wo das steht?

Und wie trennt man die Kosten für die Erstellung der Nebenkostenabrechung und den Teilinhalt, der Heizkostenabrechung?
Wie wird das in der Praxis gemacht?

Wäre das vielleicht unüblich, den Mieter an den Kosten zu beteiligen?

Grüße, Robby

http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__7.html
hier: Absatz 3

Und hier steht, was Betriebskosten sind:
http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html
hier: 4a, letzter Halbsatz

vnA

Da steht doch nichts zu der Verteilung der Kosten für Erstellung der Nebenkosten, oder?

Stimmt. Und deshalb können diese Kosten auch nicht umgelegt werden.
Im Gegensatz zu den Heizkosten. Da sind die Kosten für die Verteilung explizit erwähnt.

vnA